Wie viele Jahre darf man an seiner Dissertation schreiben?

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Leon
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Wie viele Jahre darf man an seiner Dissertation schreiben?

Beitrag von Leon »

Hallo zusammen,

ich wollte fragen, wie lange man für seine Promotion brauchen darf. Ich habe eine auf 4 Jahre befristete Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität. Das ist eine Projektstelle, die vom BMBF gefördert wird. Der Betreuer meiner Doktorarbeit sagte mir, dass ich in 4 Jahren fertig sein muss. Aber darf er mir das wirklich vorschreiben? :?:

Ich kenne viele Leute, die 5-6 Jahre für ihre Promotion gebraucht haben, deswegen bin ich verwirrt. Oder ist das eine Vorgabe einer Projektstelle, dass man am Ende der Laufzeit fertig sein muss? Kennt sich da jemand aus?
Ich muss noch so viele organisatorische Aufgaben bei dem Forschungsprojekt übernehmen, sodass ich mir nicht sicher bin, ob ich es in 4 Jahren schaffe.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

P.s. Tut mir leid, falls es ein ähnliches Thema schonmal gab. Durch die Suche im Forum und auch bei Google konnte ich leider keine Informationen dazu finden.
daherrdoggda
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Re: Wie viele Jahre darf man an seiner Dissertation schreiben?

Beitrag von daherrdoggda »

Irgendwo in meinen Regularien stand eine Frist drin, an die mich die Uni dann auch erinnert hat (was dann endlich auch meinen Chef ueberzeugt hat, mich abschliessen zu lassen). Ich kenne aber auch Leute, die bis zu 7 Jahre dran waren, und meinten, es gab keine Frist. Manche Institute lassen sogar nur 3 Jahre zu, unabhaengig davon, was man dann schon hat.
thilo38
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Re: Wie viele Jahre darf man an seiner Dissertation schreiben?

Beitrag von thilo38 »

Bei mir stand die Frist in der Promotionsordnung.
De facto habe ich länger gebraucht, die Verlängerung war kein Problem. Das mag aber je nach Uni unterschiedlich gehandhabt werden…
LG
Leon
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Re: Wie viele Jahre darf man an seiner Dissertation schreiben?

Beitrag von Leon »

Danke für eure Antworten! In der Promotionsordnung oder anderen Regularien meiner Uni steht jetzt eigentlich nichts von einer bestimmten Frist. Ich dachte eigentlich, dass man nach dem Wissenschaftszeitsvertragsgesetz 6 Jahre brauchen darf. Komisch.
LG
Sebastian
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Re: Wie viele Jahre darf man an seiner Dissertation schreiben?

Beitrag von Sebastian »

Die Frist gilt nicht zuletzt auch Deinem Schutz, wie das Beispiel von daherrdogda zeigt. Ich würde mich daher von dieser Vorgabe Deines Betreuers gern leiten lassen, damit ggf. das Arbeitspensum auf der anderen Seite angepasst werden kann. Jedenfalls auf keinen Fall leichtfertig und von Deiner Seite aus "abschreiben".
Ich würde die PromO auch noch einmal kontrollieren, ob nicht doch etwas drinsteht. Mitunter kann man zwar das Auslösen der Frist ein wenig gestalten, aber auch diese Vorgabe dient letztlich Deinem Schutz vor endlosen Überarbeitungsrunden. In begründeten Fällen gibt es sicher eine Verlängerung (wie beschrieben), aber "viel Arbeit andernorts" wird wegen des Schutzzwecks sicher nicht so gern gehört.
Freue Dich über jeden, der Dir zu einem zügigen Promotionsverfahren verhelfen will!

Sebastian
Denkerin
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Re: Wie viele Jahre darf man an seiner Dissertation schreiben?

Beitrag von Denkerin »

Liebe alle,

werden hier nicht zwei Sachen vermischt? Auf der einen Seite ist die Anstellung an der Uni, die natürlich durch Wissenschaftszeitgesetz begrenzt ist (aber auch da gibt es ja Tricks, wenn man länger beschäftigt werden soll... andere Finanzierungstöpfe usw.) und auf der anderen Seite die Diss. Wenn bei letzterem nicht in der Promotionsordnung eine Frist vorgegeben ist, ist das ja erstmal Open End. Je nachdem wie bei dir die Stelle und die konkrete Diss verknüpft sind (brauchst du Labore oder andere Mittel/Ressourcen an der Uni?), könntest du ja auch nach dem Auslaufen der Stelle weiterpromovieren - natürlich immer als Voraussetzung, dass dein DV das mitmacht.

Bei uns z.B. gibt es keine Obergrenze, wie lange man promovieren darf.
Wierus
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Re: Wie viele Jahre darf man an seiner Dissertation schreiben?

Beitrag von Wierus »

Ja. Feste Obergrenzen der Bearbeitungsdauer waren lange Zeit unüblich in Deutschland und an vielen deutschen Universitäten ist das immer noch so. Aber wie einige hier bereits geraten haben: Ein Blick in die betreffende Promotionsordnung des eigenen Fachbereichs ist -- nicht nur in dieser Frage! -- mehr als hilfreich!

Denn auch ich musste leider die Erfahrung machen, dass man dieses Dokument lieber früher als später genau durchgelesen haben sollte. Ansonsten könnte man mit Pech erst sehr spät feststellen, irgendein Sprachnachweis, Antrag, Bescheinigung oder sonstige Formalia fehlen noch und die große Panik bricht aus.
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