Hallo, leider kann ich zu dem Thema tatsächlich nichts finden. Wahrscheinlich stelle ich mich ziemlich blöd bei der Suche an...
Meine Frage ist, wie es mit der Anerkennung vom britischen PhD nach Inkrafttreten des Brexit aussieht. Bis Ende des Jahres ist Übergangszeit und alles ist beim Alten. Der PhD wird ganz normal als Dr in Deutschland anerkannt. Aber wie sieht es nach dem Brexit aus? Mein aktueller Stand ist, dass UK dann als Drittstaat angesehen wird (weder EU noch EWR) und somit die Herkunftsbezeichnung zum Dr gehört. Ist das wahr? Oder gibt es schon eine Sonderregelung, von der ich nichts weiß?
PhD Anerkennung nach Brexit
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Re: PhD Anerkennung nach Brexit
Das einzige mit seriösem Charakter hierzu, was ich auf die Schnelle gefunden habe, ist dieser Artikel:
https://www.sueddeutsche.de/karriere/db ... -1.4642925
Da gehts zwar konkret um den DBA - mir fällt aber kein Grund ein, wieso für DBA eine Ausnahme gemacht werden sollte, für PhD jedoch nicht - dieser ist ja doch wesentlich etablierter. Ich denke eher, dass speziell auf den DBA hingewiesen wird, weil sich damit bessere Geschäfte machen lassen (höhere Kosten, dafür weniger Aufwand) und der Artikel ggf. (auch) als Werbung dient.
Anyway, der wichtigste Punkt in dem Artikel ist folgender:
"Tatsächlich hat die KMK für den Fall des Brexit längst vorgesorgt: Bereits im Mai beschlossen die Minister, dass auch für Großbritannien die Ausnahmeregel gelten wird, die bereits für andere Nicht-EU-Staaten wie Japan, Australien oder USA angewendet wird."
Und diese bestehende Ausnahme ist äußerst generisch und umfasst daher auch PhD:
https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/G ... ndaus3.pdf (S. 3)
Auf der anderen Seite... es geht ja nur um die Führung des britischen Grades als "Dr.". An der Wertigkeit des PhD ändert sich ja nach dem 31.12.2020 nichts, d.h. du darfst ihn als PhD in Deutschland führen und erfüllst bspw. die Voraussetzung für eine FH-Professur. D.h. sofern es dir nicht rein um die subjektive Wirkung des Titels im beruflichen Kontext geht (z.B. als Politiker oder Berater) oder um den Briefträger zu beeindrucken mit deinem Türschild, sehe ich da kein großes Problem.
https://www.sueddeutsche.de/karriere/db ... -1.4642925
Da gehts zwar konkret um den DBA - mir fällt aber kein Grund ein, wieso für DBA eine Ausnahme gemacht werden sollte, für PhD jedoch nicht - dieser ist ja doch wesentlich etablierter. Ich denke eher, dass speziell auf den DBA hingewiesen wird, weil sich damit bessere Geschäfte machen lassen (höhere Kosten, dafür weniger Aufwand) und der Artikel ggf. (auch) als Werbung dient.
Anyway, der wichtigste Punkt in dem Artikel ist folgender:
"Tatsächlich hat die KMK für den Fall des Brexit längst vorgesorgt: Bereits im Mai beschlossen die Minister, dass auch für Großbritannien die Ausnahmeregel gelten wird, die bereits für andere Nicht-EU-Staaten wie Japan, Australien oder USA angewendet wird."
Und diese bestehende Ausnahme ist äußerst generisch und umfasst daher auch PhD:
https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/G ... ndaus3.pdf (S. 3)
Auf der anderen Seite... es geht ja nur um die Führung des britischen Grades als "Dr.". An der Wertigkeit des PhD ändert sich ja nach dem 31.12.2020 nichts, d.h. du darfst ihn als PhD in Deutschland führen und erfüllst bspw. die Voraussetzung für eine FH-Professur. D.h. sofern es dir nicht rein um die subjektive Wirkung des Titels im beruflichen Kontext geht (z.B. als Politiker oder Berater) oder um den Briefträger zu beeindrucken mit deinem Türschild, sehe ich da kein großes Problem.
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Re: PhD Anerkennung nach Brexit
Eigentlich hättest du schon stutzig werden müssen, als du die Regelung für die USA gegooglet hattest.
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