Rechtliche Lage bei Hochschulwechsel während der Promotion?

Fragen aus der laufenden Arbeit an der Dissertation.
Literatursuche, Motivationsprobleme, Lehrtätigkeit, Ärger mit dem Prof u.v.m.
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Gänseblümchen

Rechtliche Lage bei Hochschulwechsel während der Promotion?

Beitrag von Gänseblümchen »

Hallo,
ich arbeite seit etwa 2,5 Jahre an meiner Doktorarbeit in Chemie und bin einem Habilitanten meines Doktorvaters untergeordnet. Dieser wurde jetzt zum Professor berufen, allerdings im europäischen Ausland. Er möchte, dass ich mit umziehe und im Ausland unter seinem Namen promoviere, da ich sein Thema bearbeite und die Finanzierung meiner Doktorarbeit auch über ihn erfolgte. Ich möchte meinen Doktor allerdings in Deutschland verliehen bekommen.
Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die die Situation von Doktoranden bei der Berufung von Habilitanden regeln?
Habe ich nach 2,5 Jahren an einem Standort das Recht dort promoviert zu werden?
Wo kann ich solche Dinge nachlesen, bzw mir Informationen beschaffen? (Im Hochschulgesetz und der Promotionsordnung steht nichts darüber)
Danke für Eure Antworten
Mary
nK

Beitrag von nK »

Hallo Mary,

wenn Dein Doktorvater an Deiner Uni bleibt, dann würde ich sagen, muss er zusehen, wem er Dich nunmehr "unterordnet", d.h. wer Deine Betreuung unternimmt. Das Thema, das Du bearbeitest, ist Deines und nicht das Thema des Habilitanten. Ich verstehe Dich so, dass die Mittel Deiner Stelle an die Stelle des Habilitanten geknüpft waren. Aus meiner Sicht stellt sich daher (nur) das Problem der Finanzierung Deiner Arbeit, da muss Dein DV ggf. eine neue Quelle auftun.

Aber das Verhältnis zwischen Dir und Deinem DV dürfte durch den Weggang des Habilitanten in keiner Weise berührt werden. Mag ja für letzteren wünschenswert sein, an seiner neuen Stelle gleich eine Doktorandin zu haben. Aber Du bist eben nicht seine Doktorandin und wenn Du nicht wechseln möchtest, sehe ich keinen Weg, Dich dazu zu zwingen. Ich sähe allenfalls urheberrechtliche Probleme, wenn Du Forschungsergebnisse des Habilitanten in Deiner Diss nutzen möchtest (das kann ja in Chemie auch finanzielle Interessen beinhalten an neuen Formeln oder so).

Frag doch am besten mal den Justitiar Deiner Uni. Die müssten doch auch ein Interesse daran haben, Dich zu halten und Dir den erfolgreichen Abschluss Deines Projektes zu ermöglichen. Der kann Dir auch dann sagen, welche Normen da relevant sind und Dir weitere Hinweise geben.

Ich hoffe, das war einigermaßen hilfreich, auch wenn ich Dir keine konkreten Quellen nennen konnte. Ist nur mein Judiz. Aber das sagt mir eindeutig, dass es absurd wäre, dass ein Dritter Deine Promotion bei Deinem DV verunmöglichen sollte.

Viele Grüße
Martin
oclock
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Beitrag von oclock »

Es wird kein Weg darn vorbei führen, daß Du mit Deinem DV darüber redest...Alles andere hier ist nur spekulieren und davon hast Du nichts.

Dein DV könnte sagen, daß der Habi das Thema gestellt hat und er selbst sich nicht in der Lage sieht Dich fachlich zu betreuen.
Er könnte aber auch sagen, daß er Dich nicht weiter finanzieren kann, aber Dich evtl. als externen Doktorand behalten würde.
Er könnte aber auch vorschlagen, daß der Habi Dich betreut, Du aber bei Deinem DV angestellt bleibst und für ihn arbeitest.

Hellsehen kann niemand und Profs. sind mit Gott gleichzusetzen...Man kann ihnen nichts vorschreiben, sondern muß sie täglich anbeten, um was zu bekommen ;-)

Wichtig ist:
Wirst Du an der Uni schon als Doktorand gefüht, hat die Uni Dir also zugesichert, Dich zu promovieren? Wenn nicht -> Dann hast Du schlechte Karten und bist 100% vom DV abhängig (ansonsten nur 99% ;-)).

Gruß,
oC
nK

Beitrag von nK »

Ja, das habe ich als selbstverständlich vorausgesetzt. Aber o`clock hat natürlich trotzdem recht: Falls noch nicht geschehen, sofort Termin beim DV vereinbaren!
Böhnchen

Beitrag von Böhnchen »

Hallo!

Das Formale:
Wenn der offizielle DV Dich als Erstkorrektor behält, ist es ein deutscher Titel und der Ex-Habilitand kann trotzdem die Betreuung und die Zweitkorrektur machen, Dich dafür an der neuen Uni weiter unter seinen Geldern beschäftigen etc. (wenn die Promotionsordnung die Zweitkorrektur im Ausland zulässt, was aber der Fall sein müsste). Wo Du dafür arbeitest, ist themen- oder präferenzabhängig, bei Chemie aber auch eine Frage der Kosten und Kapa, die Du im Labor verursachst.

Wie lange brauchst Du noch?
Für eine kurze Zeit würde ich auch versuchen, vor Ort zu blieben und nimmer mit umzuziehen. Wenn er drauf besteht, wird Dir aber nicht viel anderes übrig bleiben, denn es sind seine Forschungsgelder, wenn er die mittransferieren darf.

Grüße
vom Böhnchen
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