
Netter Vorschlag, andere zu Glücksspielen aufzufordern, mit Geld, das sie nicht haben. Nach meiner Einschätzung würde sich niemand den Stress aufbürden, wegen einer vorsätzlichen Falschangabe eine Anzeige wegen versuchten Betrugs anzuzetteln, wo es dann um ein paar Sozialstunden ginge, sofern das Konstrukt während der Prüfungsphase zusammenbricht. Wenn allerdings, wie auch immer und wie wahrscheinlich auch immer, die Falschangaben nach Bewilligung jemandem auffallen, steht Rückzahlung im Raum. Ob Ratenzahlung gewährt würde, hinge wohl vom good will der betrogenen Stiftung ab. Bei Zahlungsunfähigkeit könnte dort auch jemand auf den Gedanken kommen, doch die Rechtsabteilung hinzu zu ziehen. Und das alles wegen der Aussicht auf "die paar Kröten", wie so abschätzig formuliert wurde?spirograph hat geschrieben: 26.09.2018, 10:51 Ja, die sog. "obligatorischen Angaben"....im ÖD habe ich gelernt: "nicht jeder muss zu jeder zeit vollständig durch mich informiert werden", genauso wie ich nicht vollständig zu jeder Zeit durch andere informiert werde, sondern nur soweit es anderen nützt; dh. nicht, dass ich lüge, man kann auch Felder frei lassen, bisschen glattziehen das Ganze. Immer so bockehrlich sein, in der Annahme, dasses alle anderen auch sind, sich das auszahlt iwie....idk. Ich habe nunmehr so nen Erfahrungsschatz, dass ich das mehr als zweifelhaft finde. Einfach mal was riskieren. Bisschen pokern.
BTW Pflichtfelder in Formularen auszulassen, ist nicht das Einfachste.