Fremdsprache in Ãœberschriften und Inhaltsverzeichnis - Formatierung

rerx
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Re: Fremdsprache in Ãœberschriften und Inhaltsverzeichnis - Formatierung

Beitrag von rerx »

Sorry, ich komme aus den Naturwissenschaften, aber welchen Zweck hat überhaupt das Kursivsetzen von fremdsprachlichen Ausdrucken? Merkt nicht der vielsprachig bewanderte Leser von selbst aus dem Zusammenhang, ob ein Wort englisch oder deutsch zu lesen ist?

Wenn ich einen Text mit kursiv gesetzten französischen oder englischen Ausdrücken lese, kommt mir das immer so vor, als müsste der Autor unbedingt hervorheben, dass er ein paar schicke Fremdwörter beherrscht.
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obscura
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Re: Fremdsprache in Ãœberschriften und Inhaltsverzeichnis - Formatierung

Beitrag von obscura »

@NN Zwei Fonts in einer Überschrift? 🤢
Ich finde es schon schlimm genug, wenn – wie bei transcript – Haupttext und Fußnotenapparat unterschiedlich gesetzt sind.

Ich plädiere für Anführungszeichen in den Überschriften und für Kursivierung im Fließtext.
irratio irrationalis

Re: Fremdsprache in Ãœberschriften und Inhaltsverzeichnis - Formatierung

Beitrag von irratio irrationalis »

@NN: Ergänzend: Laut Verlagsvorgaben sind Hervorhebungen nur durch Kursivsetzung oder An- und Ausführungszeichen möglich. Und ich selbst würde ungern was an den Fonts ändern.

@rerx: Ich denke, die Kennzeichnung zeigt außerdem, dass eben Regeln deutscher Rechtschreibung hier nicht greifen (bspw. in Bezug auf Groß- und Kleinschreibung). Problematisch fände ich die Nichtkennzeichnung bei Worten, die im Englischen und Deutschen gleichgeschrieben werden, aber evtl. auch eine andere Bedeutung haben, jedenfalls aber eben nicht deutscher Rechtschreibung unterfallen. In dem Fall sieht es ohne Kennzeichnung wie ein Fehler aus, bspw. die Worte Bank/bank - mir fällt gerade kein bessere Beispiel ein.

@obscura: Danke für Deine Einschätzung. Ich tendiere auch dazu.

Evtl. zur Ergänzung: Problematisch wäre die Nichtkennzeichnung in der Überschrift auch bei klauselartigen Wendungen wie "to pay when paid". Wenn die Überschrift dazu lautet: _Die Klausel to pay when paid_, dann kann ich guten Gewissens (gerade wegen des "to") nicht auf eine Kennzeichnung verzichten. :)
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