Interviews Einverständniserklärung

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trululu
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Interviews Einverständniserklärung

Beitrag von trululu »

Hallo an Alle,

bisher bin ich stille Mitleserin, nun bin ich aber unsicher bei einer wichtigen Sache in meinem Forschungsprojekt und habe niemanden im „real life“ zur Besprechung: Ich promoviere in Soziologie und werde in den nächsten Wochen zahlreiche qualitative Interviews führen. Für diese möchte ich eine Einverständniserklärung erstellen.

Wie erstelle ich die, so dass ich auf der sicheren Seite bin? Ich habe gelesen, dass die neue Datenschutzverordnung einfließen muss und bin da total verunsichert. Natürlich hätte ich gern die Bestätigung, dass ich die Daten dauerhaft (und nicht bis auf Widerruf) verwenden darf. Ich brauche zwei verschieden Einverständniserklärungen:

1. Ein Dokument, das keine volle Anonymität zusichert. Name der Interviewperson wird nicht in der Doktorarbeit genannt, die Institution, die die Person vertritt, aber schon.

2. Ein Dokument, das volle Anonymität zusichert. Nur, darf ich dann überhaupt eine Einverständniserklärung mit Echtnamen aufbewahren? Oder ist in diesem Fall die Erklärung obsolet?

Ich freue mich über Anregungen und Tipps von euch, vielen Dank schon einmal!
caipirinha11085
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Re: Interviews Einverständniserklärung

Beitrag von caipirinha11085 »

Hast du denn schon bei der Ethik-Kommission oder dem Datenschutzbeauftragten der Uni nachgefragt, ob sie vielleicht aktualisierte Muster bereit halten? Oder vielleicht dein DV oder irgendwelche Verbände für Soziologen, in denen du Mitglied bist oder werden kannst?

Vor deinem Problem steht aktuell jeder, der an Patienten forscht. Alleine kannst Du diese Fragen nicht lösen, aber es sollten in deinem Forschungsumfeld genügend erfahrene Anlaufstellen existieren, an die du dich wenden kannst (d. h. du musst diese Fragen auch alleine nicht lösen).
teilchenphysik196
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Re: Interviews Einverständniserklärung

Beitrag von teilchenphysik196 »

ich habe beruflich oft mit Einverständniserklärungen zu tun. Selbstverständlich müssen sie mit einem Namen unterzeichnet werden. Wenn später Frau Meier Einspruch erhebt und sagt, sie hätte Dir nie erlaubt, ihre Daten zu nutzen - wie willst Du dann nachweisen, dass Frau Meier dies doch getan hat? Einverständniserklärungen regeln genau, welche Daten wie lange aufbewahrt werden müssen/dürfen, welche Daten zu welchem Zweck veröffentlicht werden dürfen und welche nicht. Sie enthalten aber auch immer den Namen desjenigen, der die Erklärung unterschreibt.
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