FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch II - ab 2019

Fragen und Antworten rund um die FH-Professur
flip
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von flip »

friedrich hat geschrieben: ↑30.01.2019, 07:21 Daher würde im Falle einer erfolgreichen Bewerbung nur eine Versetzung in Betracht kommen?
Gruß friedrich
Interessante Frage:
Ich glaube nicht, dass Versetzung das richtige Wort ist. Erst einmal bewirbst du dich ja nur auf W2/W3 stellen. Das heißt, du kannst per Definition den Beamtenstatus nicht verlieren. Allerdings kannst du ja auch über die W-Stufe hinaus ruhestandsfähige Leistungszulagen bei deinem alten Arbeitgeber verhandelt haben. Das fällt dann wohl in die Kategorie "Individualfall" bzw. du wirst bei deiner neuen Hochschule auch neu verhandeln müssen.

Wann ein Professor wie genau eine Hochschule wechselt, ist sowieso ein individueller Kampf, denn - wie mein Vorposter anmerkte - die Lehrverpflichtung ist in der Tat der Knackpunkt.
schommes
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von schommes »

flip hat geschrieben: ↑30.01.2019, 17:25
friedrich hat geschrieben: ↑30.01.2019, 07:21 Daher würde im Falle einer erfolgreichen Bewerbung nur eine Versetzung in Betracht kommen?
Gruß friedrich
Interessante Frage:
Ich glaube nicht, dass Versetzung das richtige Wort ist. Erst einmal bewirbst du dich ja nur auf W2/W3 stellen. Das heißt, du kannst per Definition den Beamtenstatus nicht verlieren. Allerdings kannst du ja auch über die W-Stufe hinaus ruhestandsfähige Leistungszulagen bei deinem alten Arbeitgeber verhandelt haben. Das fällt dann wohl in die Kategorie "Individualfall" bzw. du wirst bei deiner neuen Hochschule auch neu verhandeln müssen.

Wann ein Professor wie genau eine Hochschule wechselt, ist sowieso ein individueller Kampf, denn - wie mein Vorposter anmerkte - die Lehrverpflichtung ist in der Tat der Knackpunkt.
Der Wechsel des Dienstherrn, also von einer Hochschule zur anderen IST auf jeden Fall eine Versetzung, auch wenn dabei der Beamtenstatus als solcher erhalten bleibt und die Besoldungsgruppe ebenfalls nicht wechselt. Das gilt umsomehr, wenn der Wechsel Bundesländergrenzen überschreitet oder von Land zu Bund oder umgekehrt erfolgt.
Ruhestandsfähige Leistungszulagen sind im Allgemeinen bei einer derartigen "Wunsch"-Versetzung nicht übertragbar. Allerdings sehen manche LBGe einen Ausgleich für eine mögliche negative Differenz des Grundgehalts vor. Alles darüber hinaus ist Verhandlungssache.

Beste Grüße, Dr. iur. Thomas Elbel LL.M., Professor für öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Dienstrecht
Christoph
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von Christoph »

Es ist ja überall zu lesen, dass FH's vor allem einen Bewerbermangel in den MINT-Fächern bemerken. Wie sieht denn die Bewerbersituation auf eine FH-Professur in der BWL aus in Fächern wie Finance, Rechnungswesen, Controlling?
friedrich
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von friedrich »

Ich habe da nochmals eine Frage,
Wie lange das dauert, hängt davon ab, wie sich abgebender und aufnehmender Dienstherr diesbezüglich einigen. In der Praxis ist das in aller Regeln unproblematisch. Ein Anspruch auf Versetzung besteht nicht, aber es wird hier normalerweise nach dem Grundsatz verfahren "Reisende soll man ziehen lassen." Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn bei dem abgebenden Dienstherrn durch die Versetzung eine außergewöhnliche Notlage entsteht. Versetzung innerhalb desselben oder in andere Bundesländer unterliegen denselben gesetzlichen Bestimmung des BeamtStG.

Beste Grüße, Thomas Elbel
das man kein Recht auf die Versetzung hat ist mir klar, dies ist ja eindeutig in den Gesetzen geregelt. Auch war es meine Vermutung, das man einen wohl ziehen gelassen wird. Nun konkret mit einer außergewöhnlichen Notlage wäre gemeint, dass bspw. Vorlesungen nicht mehr angeboten werden könnten und damit "der Betrieb gefährdet ist" richtig? Wäre diese Argumentation auch dann haltbar, wenn die Hochschule Ihre Planstellen (bewusst?) nicht vollbesetzt sondern nur zu 70-80% (nicht mangels Bewerber sondern diese werden einfach garnicht ausgeschrieben?). Wäre ggfs. der Weg einer Teilabordnung an die neue Hochschule (mit Ziel der nachfolgenden Versetzung) denkbar um der alten Wirkungsstätte die Möglichkeit zur Neuausschreibung zu geben?

Gruß friedrich
schommes
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von schommes »

Christoph hat geschrieben: ↑31.01.2019, 14:42 Es ist ja überall zu lesen, dass FH's vor allem einen Bewerbermangel in den MINT-Fächern bemerken. Wie sieht denn die Bewerbersituation auf eine FH-Professur in der BWL aus in Fächern wie Finance, Rechnungswesen, Controlling?
Besser aber auch nicht rosig: https://www.dzhw.eu/services/meldungen/ ... pm_id=1489

Beste Grüße, Thomas Elbel
schommes
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von schommes »

friedrich hat geschrieben: ↑01.02.2019, 06:19 Ich habe da nochmals eine Frage,
Wie lange das dauert, hängt davon ab, wie sich abgebender und aufnehmender Dienstherr diesbezüglich einigen. In der Praxis ist das in aller Regeln unproblematisch. Ein Anspruch auf Versetzung besteht nicht, aber es wird hier normalerweise nach dem Grundsatz verfahren "Reisende soll man ziehen lassen." Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn bei dem abgebenden Dienstherrn durch die Versetzung eine außergewöhnliche Notlage entsteht. Versetzung innerhalb desselben oder in andere Bundesländer unterliegen denselben gesetzlichen Bestimmung des BeamtStG.

Beste Grüße, Thomas Elbel
das man kein Recht auf die Versetzung hat ist mir klar, dies ist ja eindeutig in den Gesetzen geregelt. Auch war es meine Vermutung, das man einen wohl ziehen gelassen wird. Nun konkret mit einer außergewöhnlichen Notlage wäre gemeint, dass bspw. Vorlesungen nicht mehr angeboten werden könnten und damit "der Betrieb gefährdet ist" richtig? Wäre diese Argumentation auch dann haltbar, wenn die Hochschule Ihre Planstellen (bewusst?) nicht vollbesetzt sondern nur zu 70-80% (nicht mangels Bewerber sondern diese werden einfach garnicht ausgeschrieben?). Wäre ggfs. der Weg einer Teilabordnung an die neue Hochschule (mit Ziel der nachfolgenden Versetzung) denkbar um der alten Wirkungsstätte die Möglichkeit zur Neuausschreibung zu geben?

Gruß friedrich
1. Richtig.
2. Eigenverschulden des Dienstherrn müsste in einem Streit über einen Versetzungswunsch eine Rolle spielen. Justiziabilität derartiger Vorgänge ist aber immer schwer zu prognostizieren.
3. Auch in Hochschulen gelten die von meinen seligen Großonkel formulierten drei Grundsätze der Verwaltung: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43063017.html und zugleich aber auch der ergänzende vierte Grundsatz: "Man hat schon Pferde kotzen sehen".

;-)

Beste Grüße, Thomas Elbel
Christoph
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von Christoph »

schommes hat geschrieben: ↑01.02.2019, 09:22
Christoph hat geschrieben: ↑31.01.2019, 14:42 Es ist ja überall zu lesen, dass FH's vor allem einen Bewerbermangel in den MINT-Fächern bemerken. Wie sieht denn die Bewerbersituation auf eine FH-Professur in der BWL aus in Fächern wie Finance, Rechnungswesen, Controlling?
Besser aber auch nicht rosig: https://www.dzhw.eu/services/meldungen/ ... pm_id=1489

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Vielen Dank für den Link. Gibt es hierzu noch weitere Erfahrungsberichte, vor allem in diesen Fachgruppen? Vielen Dank im Voraus!
schommes
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von schommes »

Christoph hat geschrieben: ↑17.02.2019, 15:53 Vielen Dank für den Link. Gibt es hierzu noch weitere Erfahrungsberichte, vor allem in diesen Fachgruppen? Vielen Dank im Voraus!
Eigene Erfahrung als Kommissionsvorsitzender: 2013 ausgeschrieben: Lebenszeitprofessur W2 für Sozialrecht an der FH einer norddeutschen Großstadt: 26 Bewerbungen, davon 20 wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Mindestbedingungen nicht brauchbar. Nach Bewerbergespräch 2 weitere raus, mangels Nachweis der schriftlich behaupteten Lehrerfahrung. 4 zum Vorsingen eingeladen. 1 Absage wegen Terminsnot. 3 erschienen. Eine bei den Studierenden durchgefallen. Besetzung scheiterte letzlich an einem Geschlechterthema. Neuausschreibung als allgemein verwaltungsrechtliche Professur mit neuer Kommission: Ähnliche Bewerberzahl. Ähnlich viel Ausschuss. Am Ende scheitert die Besetzung im Konkurrentenstreitverfahren wegen Beschwerde eines nichtgeladenen Bewerbers mit Schwerbehinderung. Stand heute: Stelle immer noch unbesetzt. Wahrscheinlich wiederum komplette Neuausschreibung.

Beste Grüße, Thomas Elbel
mashdoc
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von mashdoc »

schommes hat geschrieben: ↑18.02.2019, 08:43
Christoph hat geschrieben: ↑17.02.2019, 15:53 Vielen Dank für den Link. Gibt es hierzu noch weitere Erfahrungsberichte, vor allem in diesen Fachgruppen? Vielen Dank im Voraus!
Eigene Erfahrung als Kommissionsvorsitzender: 2013 ausgeschrieben: Lebenszeitprofessur W2 für Sozialrecht an der FH einer norddeutschen Großstadt: 26 Bewerbungen, davon 20 wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Mindestbedingungen nicht brauchbar. Nach Bewerbergespräch 2 weitere raus, mangels Nachweis der schriftlich behaupteten Lehrerfahrung. 4 zum Vorsingen eingeladen. 1 Absage wegen Terminsnot. 3 erschienen. Eine bei den Studierenden durchgefallen. Besetzung scheiterte letzlich an einem Geschlechterthema. Neuausschreibung als allgemein verwaltungsrechtliche Professur mit neuer Kommission: Ähnliche Bewerberzahl. Ähnlich viel Ausschuss. Am Ende scheitert die Besetzung im Konkurrentenstreitverfahren wegen Beschwerde eines nichtgeladenen Bewerbers mit Schwerbehinderung. Stand heute: Stelle immer noch unbesetzt. Wahrscheinlich wiederum komplette Neuausschreibung.

Beste Grüße, Thomas Elbel
Und in der Zwischenzeit kommt ihr mit dem vorhandenen Personal aus? Stört das denn niemanden, wenn der Prozess so abläuft, wie von dir geschildert? Danke übrigens für den Einblick.
schommes
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von schommes »

mashdoc hat geschrieben: ↑18.02.2019, 15:49 Und in der Zwischenzeit kommt ihr mit dem vorhandenen Personal aus? Stört das denn niemanden, wenn der Prozess so abläuft, wie von dir geschildert? Danke übrigens für den Einblick.
1. Unsere Lehrbeauftragtenquote ist seit Jahren jenseits von gut und böse.

2. Klar stört das. Mich zum Beispiel, der die Lehrplanung mit einer viel zu dünnen Personaldecke machen muss, oder die Kollegen, die Deputatsüberschussberge vor sich herschieben.

Beste Grüße, Thomas Elbel
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