Hallo liebe Mitdoktoranden,
ich habe meine Promotion fast abgeschlossen und ein Gewerbe angemeldet. Bei der Gewerbeanmeldung habe ich mich dafür entschieden, der Umsatzsteuerpflicht zu unterfallen, so dass ich auch vorsteuerabzugsberechtigt bin.
Nun meine Frage: Kann ich alle Ausgaben, die ich als Promotionsstudent hatte (Bücher, Laptop für die Bib etc.) die Vorsteuer vom Finanzamt zurückverlangen? Kann ich dann auch die Vorsteuer, die für die Veröffentlichung meiner Arbeit beim Verlag anfallen, zurückverlangen? Hat jemand hierzu BFH-Urteile?
Vielen Dank für eure Hilfe
Umsatzsteuer
Re: Umsatzsteuer
Ich glaube nicht, dass Du hier eine Steuerberatung bekommst...
Was hat aber Deine Diss mit Deinem Gewerbe zu tun? Du kannst Den gnazen Promotionsaufwand bei Deiner privaten Steuererklärung angeben.
Was hat aber Deine Diss mit Deinem Gewerbe zu tun? Du kannst Den gnazen Promotionsaufwand bei Deiner privaten Steuererklärung angeben.
Re: Umsatzsteuer
Ich will auch keine individuelle Steuerberatung, sondern allgemeine Informationen.
Als Gewerbe hab ich das Schreiben und Veröffentlichen wissenschaftlicher Werke angegeben. Im Rahmen dieses Gewerbes bin ich daher grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Als Gewerbe hab ich das Schreiben und Veröffentlichen wissenschaftlicher Werke angegeben. Im Rahmen dieses Gewerbes bin ich daher grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
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Re: Umsatzsteuer
Hallo!
Deine Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, da ist wohl das Finanzamt der sichere Ansprechpartner.
Aber aus reiner Neugier: Warum hast Du ein Gewerbe angemeldet und Dich für die Umsatzsteuer entschieden? Kannst Du davon ausgehen, dass Du den entsprechenden Satz für Kleinunternehmer (Anmeldung nicht erforderlich, lediglich Umsatzsteuernummer und EÜR), also 17.500 Euro, mit wissenschaftlichen Publikationen überschreitest?
LG
Deine Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, da ist wohl das Finanzamt der sichere Ansprechpartner.
Aber aus reiner Neugier: Warum hast Du ein Gewerbe angemeldet und Dich für die Umsatzsteuer entschieden? Kannst Du davon ausgehen, dass Du den entsprechenden Satz für Kleinunternehmer (Anmeldung nicht erforderlich, lediglich Umsatzsteuernummer und EÜR), also 17.500 Euro, mit wissenschaftlichen Publikationen überschreitest?
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Re: Umsatzsteuer
Wie schon geschrieben, kannst du ganzen Promotionsaufwand bei deiner privaten Steuererklärung angeben. Das schließt auch Tagungskosten, usw. ein.
Wo liegt denn der Sinn/Vorteil, ein Gewerbe anzumelden? Das ist vollkommen losgelöst von deiner wissenschaftlichen Tätigkeit, oder wie?
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Re: Umsatzsteuer
Die Art der selbständigen Tätigkeit -gewerblich oder freiberuflich- hat nach meinem Wissensstand keinerlei Einfluss auf Umsatzseuerpflicht bzw im Gegenzug Vorsteuerabzugberechtigung. Warum du für "gewerblich" optiert hast, erschliesst sich mir nicht, zumal in $18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz explizit wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit als "freiberuflich" aufgeführt werden, s. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html .(Ich bin mir relativ sicher, dass Setzen dieses Links auch nach dem drohenden Leistungsschutzgesetz der EU noch erlaubt sein wird.) Ich sehe an dieser Stelle ausschliesslich den Nachteil der Gewerbesteuerpflicht.
Zu deiner Eingangsfrage vermute ich stark, dass in einem "Land der Stichtage" deine Vorsteuerabzugsberechtigung mit dem Tag der Gewerbeeröffnung - nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit dem Tag der Gewerbeanmeldung- beginnt. Dein zuständiges FA oder ein StB kann an der Stelle qualifiziertere Auskunft geben.
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