Kein Ethikvotum...kein Erfolg
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Re: Kein Ethikvotum...kein Erfolg
Um Vollkornpizzas Vorschlag noch einmal zu ergänzen: Manchmal kann der örtliche ASTA mit Kontakten zu Anwälten, die sich auf Prüfungsrecht spezialisiert haben, weiterhelfen. An manchen Universitäten gibt es auch schon eine/n Ombudsfrau/mann, die/der in Problemfällen bei Promotionen angesprochen werden kann.
Re: Kein Ethikvotum...kein Erfolg
@VKP Möglicherweise war irgendetwas an meiner Formulierung nicht klar. Selbstverständlich kann jede(r) jederzeit anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Meine Bemerkung sollte darauf zielen, dass die Sinnhaftigkeit eben dieser Beratung bzgl. Klärung der Rechtmässigkeit eines Verwaltungsakt bzw Vorgehensweise gegen diesen stark abnimmt, sobald eine Zustimmung erfolgt ist. Als solche ist das Zurückziehen der Arbeit aus meiner Sicht recht eindeutig zu werten.
Re: Kein Ethikvotum...kein Erfolg
daherrdoggda hat geschrieben:Hat die Auswertung 3 Jahre gedauert, oder was ist in den 3 Jahren passiert?
Habe 3 Jahre neben dem Studium geschrieben.
Zuletzt geändert von Explain am 09.08.2017, 11:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein Ethikvotum...kein Erfolg
Ein Anwalt könnte bei der Auslegung der Promotionsordnung helfen und insbesondere bei der erneuten Einreichung.Green Goddess hat geschrieben:@VKP Möglicherweise war irgendetwas an meiner Formulierung nicht klar. Selbstverständlich kann jede(r) jederzeit anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Meine Bemerkung sollte darauf zielen, dass die Sinnhaftigkeit eben dieser Beratung bzgl. Klärung der Rechtmässigkeit eines Verwaltungsakt bzw Vorgehensweise gegen diesen stark abnimmt, sobald eine Zustimmung erfolgt ist. Als solche ist das Zurückziehen der Arbeit aus meiner Sicht recht eindeutig zu werten.
Die Auslegung bestimmter Vorschriften sowie die Auslegung bestimmter Handlungen als Willenserklärung mit entsprechendem Rechtsbindungswillen ist gerade die Aufgabe des Anwalts.
Daher schließe ich mich dem Rat an, damit zu einem Anwalt zu gehen, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat.
Re: Kein Ethikvotum...kein Erfolg
Danke schön für ihre Antworten. Ich melde mich, sobald mein Problem geklärt ist.
Ich gehe so vor, wie es oben beschrieben wurde
hätte noch eine Frage in Bezug auf Patientenzustimmung:
Was würde passieren, wenn ein Proband nach der Auswertung der Daten seine Zustimmung zurückholt?
Nimmt die Ethikkomission mit Probanden Kontakt auf und z B. nachfragt, ob sie gerecht bei der Befragung behandelt wurden ?
Ich gehe so vor, wie es oben beschrieben wurde
hätte noch eine Frage in Bezug auf Patientenzustimmung:
Was würde passieren, wenn ein Proband nach der Auswertung der Daten seine Zustimmung zurückholt?
Nimmt die Ethikkomission mit Probanden Kontakt auf und z B. nachfragt, ob sie gerecht bei der Befragung behandelt wurden ?
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Re: Kein Ethikvotum...kein Erfolg
Hi Explain,
ich wünsche dir viel Erfolg.
Zu 1.: Wenn es vor der Veröffentlichung passiert: dann darfst du die Daten nicht mehr verwenden. Wenn es nach der Veröffentlichung passiert: egal.
Zu 2: Das habe ich in dieser Form noch nicht gehört (eher noch Kontrollen bei Tierversuchen).
ich wünsche dir viel Erfolg.
Zu 1.: Wenn es vor der Veröffentlichung passiert: dann darfst du die Daten nicht mehr verwenden. Wenn es nach der Veröffentlichung passiert: egal.
Zu 2: Das habe ich in dieser Form noch nicht gehört (eher noch Kontrollen bei Tierversuchen).
Re: Kein Ethikvotum...kein Erfolg
#Vollkornpizza hat geschrieben:Hi Explain,
ich wünsche dir viel Erfolg.
Zu 1.: Wenn es vor der Veröffentlichung passiert: dann darfst du die Daten nicht mehr verwenden. Wenn es nach der Veröffentlichung passiert: egal.
Zu 2: Das habe ich in dieser Form noch nicht gehört (eher noch Kontrollen bei Tierversuchen).
Herzlichen Dank !!!
Re: Kein Ethikvotum...kein Erfolg
Was ist denn nun herausgekommen?
Ich habe gerade dasselbe Problem und bin am Verzweifeln
Ich habe gerade dasselbe Problem und bin am Verzweifeln
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