Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

caipirinha11085
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Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

Beitrag von caipirinha11085 »

Interessant, danke für die Info.
Green Goddess

Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

Beitrag von Green Goddess »

Paulchen hat geschrieben:Dieses Gesetz ist einfach nur ein Witz und gehört abgeschafft. Mehr sollte man über diesen Mist eigentlich gar nicht mehr sagen. Ich habe zwei Jahre als Post-Doc direkt im Anschluss an meiner Promotion in einem DFG-Projekt (also Drittmittelstelle) auf einer halben Stelle gearbeitet und hatte währenddessen 0,0 Sekunden Zeit für die eigene wissenschaftliche Qualifikation und dennoch wird der Mist komplett angerechnet. Das irre ist ja, dass man sich dann noch wundert, dass die besten Leute in die Wirtschaft oder ins Ausland gehen. Aber dann sollen sie dieses wunderbare Gesetz mal schön in Kraft lassen. Diese Befristungsorgien sind auch ganz wunderbar für die Familienplanung. Wenn ich WissZeitVG höre, könnte ich einfach nur kotzen. Seit ich aus der Wissenschaft raus bin, schlafe ich nachts übrigens auch viel besser.
Bist du der Meinung, dass die Situation vor WissZeitVG tatsächlich vorteilhafter war? Bei einem "Ja" können wir weiter fragen, für welche Seite. Vorher herrschte absolut keine Rechtssicherheit, jedenfalls nicht abseits von Einzelfallurteilen. Es herrschte ein schier sinnfreies Jonglieren mit Zeitbefristungen und Sachgrundbefristungen, oft mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen; nicht einmal die Frage, ob HiWi-Zeiten anrechenbar wären, war geklärt. Zumindest was Zeiträume angeht, hat der Gesetzgeber Klarheit geschaffen, 6J HiWi, 6J Prä-Doc, 6J post-Doc (+ evtl. 6J JP, bzw 3 +1/+3J). Dass handwerklich minderwertig ein Kriterium wie "Qualifizierung" ohne Definition eingeführt wurde, ist sicherlich ein Manko, macht das WissZeitVG aber noch nicht verdammenswert. Wie es in der Realität gelebt wird, steht wie immer auf einem anderen Blatt.

Ob sich das Ziel, ein Gesetz zu kippen, mit dem Streikrecht vereinbaren lässt, lasse ich wohlweislich unkommentiert. ;)
*edit* Typos
Paulchen
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Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

Beitrag von Paulchen »

Bist du der Meinung, dass die Situation vor WissZeitVG tatsächlich vorteilhafter war?
Das kann ich nicht beurteilen und das ist auch vollkommen irrelevant, oder? Es hilft ja keinem, dessen zwölf Jahre rum sind, wenn er oder sie sich hinstellt und sagt: "Naja früher war es ja noch schlimmer. Das gibt mir jetzt immerhin ein bisschen Trost." Aber: Wenn meine Bahn künftig zu spät ist, kann ich ja jetzt auch sagen: "Naja mit der Postkutsche war es früher noch schlimmer."
Es herrschte ein schier sinnfreies Jonglieren mit Zeitbefristungen und Sachgrundbefristungen, oft mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen
Ach, das ist jetzt tatsächlich besser geworden? Wenn das jetzt alles so schön rechtssicher formuliert ist: Erkläre mir doch bitte mal, ob Beschäftigungen in Drittmittelprojekten nun während der zwölf Jahre angerechnet werden oder nicht?
Ob sich das Ziel, ein Gesetz zu kippen, mit dem Streikrecht vereinbaren lässt, lasse ich wohlweislich unkommentiert. ;)
Das musst du ja auch nicht oder hat dich jemand darum gebeten?
Green Goddess

Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

Beitrag von Green Goddess »

Paulchen hat geschrieben:
Bist du der Meinung, dass die Situation vor WissZeitVG tatsächlich vorteilhafter war?
Das kann ich nicht beurteilen und das ist auch vollkommen irrelevant, oder? Es hilft ja keinem, dessen zwölf Jahre rum sind, wenn er oder sie sich hinstellt und sagt: "Naja früher war es ja noch schlimmer. Das gibt mir jetzt immerhin ein bisschen Trost." Aber: Wenn meine Bahn künftig zu spät ist, kann ich ja jetzt auch sagen: "Naja mit der Postkutsche war es früher noch schlimmer."
Was du bei Bahnverspätungen sagen kannst und willst, überlasse ich dir, auch ohne auf Irrelevanz zu plädieren, aber wenn alles, was uns von "der Postkutsche" trennen würde, die DB wäre, dann käme der Wunsch nach Abschaffung der DB dem Wunsch nach der Postkutschenzeit so nahe, dass ich keinerlei Irrelevanz meiner Frage erkennen kann.
Paulchen hat geschrieben:
Es herrschte ein schier sinnfreies Jonglieren mit Zeitbefristungen und Sachgrundbefristungen, oft mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen
Ach, das ist jetzt tatsächlich besser geworden? Wenn das jetzt alles so schön rechtssicher formuliert ist: Erkläre mir doch bitte mal, ob Beschäftigungen in Drittmittelprojekten nun während der zwölf Jahre angerechnet werden oder nicht?
Auf welcher Rechtsgrundlage du auch immer zu 12 Jahren kommst, poste ich dir gerne einen hoffentlich klärenden Teil des Gesetzes:
§3 (3) Auf die in Absatz 1 geregelte zulässige Befristungsdauer sind alle befristeten Arbeitsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit, die mit einer deutschen Hochschule oder einer Forschungseinrichtung im Sinne des § 5 abgeschlossen wurden, sowie entsprechende Beam-tenverhältnisse auf Zeit und Privatdienstverträge nach § 3 anzurechnen.[/u] Angerechnet werden auch befristete Arbeitsverhältnisse, die nach anderen Rechtsvorschriften abgeschlossen wurden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Arbeitsverhältnisse nach § 6 sowie vergleichbare studienbegleitende Be-schäftigungen, die auf anderen Rechtsvorschriften beruhen.
Hervorhebungen von mir, Kursives betrifft HiWi-Jobs.
Paulchen hat geschrieben:
Ob sich das Ziel, ein Gesetz zu kippen, mit dem Streikrecht vereinbaren lässt, lasse ich wohlweislich unkommentiert. ;)
Das musst du ja auch nicht oder hat dich jemand darum gebeten?
Du hast es im Forum gepostet und somit zum Kommentieren freigegeben.
Paulchen
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Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

Beitrag von Paulchen »

Was du bei Bahnverspätungen sagen kannst und willst, überlasse ich dir, auch ohne auf Irrelevanz zu plädieren, aber wenn alles, was uns von "der Postkutsche" trennen würde, die DB wäre, dann käme der Wunsch nach Abschaffung der DB dem Wunsch nach der Postkutschenzeit so nahe, dass ich keinerlei Irrelevanz meiner Frage erkennen kann.
Tja, wenn du das meinst. Meinetwegen, dann lassen wir das eben so stehen.
Paulchen hat geschrieben:

Es herrschte ein schier sinnfreies Jonglieren mit Zeitbefristungen und Sachgrundbefristungen, oft mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen


Ach, das ist jetzt tatsächlich besser geworden? Wenn das jetzt alles so schön rechtssicher formuliert ist: Erkläre mir doch bitte mal, ob Beschäftigungen in Drittmittelprojekten nun während der zwölf Jahre angerechnet werden oder nicht?

Auf welcher Rechtsgrundlage du auch immer zu 12 Jahren kommst, poste ich dir gerne einen hoffentlich klärenden Teil des Gesetzes:

§3 (3) Auf die in Absatz 1 geregelte zulässige Befristungsdauer sind alle befristeten Arbeitsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit, die mit einer deutschen Hochschule oder einer Forschungseinrichtung im Sinne des § 5 abgeschlossen wurden, sowie entsprechende Beam-tenverhältnisse auf Zeit und Privatdienstverträge nach § 3 anzurechnen.[/u] Angerechnet werden auch befristete Arbeitsverhältnisse, die nach anderen Rechtsvorschriften abgeschlossen wurden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Arbeitsverhältnisse nach § 6 sowie vergleichbare studienbegleitende Be-schäftigungen, die auf anderen Rechtsvorschriften beruhen.

Hervorhebungen von mir, Kursives betrifft HiWi-Jobs.
Da gibt es doch bessere Quellen, mit deren Hilfe ich meine Frage klarer beantworten konnte (s. Frage 33: https://www.bmbf.de/files/20170615_Wiss ... %20FAQ.pdf).
Du hast es im Forum gepostet und somit zum Kommentieren freigegeben.
Den Sprechakt "Aufforderung zu Kommentieren" habe ich da nun nicht gefunden. Aber nun gut, wenn man es eben kommentieren will, dann soll man es auch kommentieren. Ich denke nicht, dass wir uns hier einig werden. Ich bleibe dabei, dass ich dieses Gesetz für Schwachsinn halte. Es mag ja sein, dass es vorher auch nicht besser war. Aber grundsätzlich gilt doch: Man kann schlechte Dinge auch durch bessere ersetzen, wenn man sich ein wenig Mühe gibt. Also könnte man das WissZeitVG durch etwas besseres ersetzen. Vielleicht etwas, das Nachwuchswissenschaftlern eine Perspektive jenseits von befristeten Drittmittelverträgen oder einem Status als PD gibt.
Green Goddess

Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

Beitrag von Green Goddess »

Paulchen hat geschrieben:...Da gibt es doch bessere Quellen, mit deren Hilfe ich meine Frage klarer beantworten konnte (s. Frage 33: https://www.bmbf.de/files/20170615_Wiss ... %20FAQ.pdf).
...
Danke für den Link, ich glaube, ich hatte Ähnliches zu anderem Zusammenhang bereits im thread gelesen, z.B. viewtopic.php?f=1&t=7060&start=10#p226615 . Da du dich bereits kundig machen konntest, verzeih bitte meine aus deiner Sicht weniger gute Quellenangabe, allerdings verstehe ich deine Eingangsfrage nun um so weniger.

Sicherlich lässt sich WissZeitVG verbessern, aber ich versteht bei allem guten Willen nicht die Aufregung. Das WissZeitVG schafft nicht mehr und nicht weniger als Rechtssicherheit: "Wenn ihr euch nach den folgenden Vorgaben richtet, seid ihr auf der sicheren Seite." Das WissZeitVG macht keinerlei Aussagen über die Höchstdauer von befristeten Verträgen, auch nicht über die maximale Anzahl selbiger! Frage 32 der verlinkten FAQ.^^ Ist der zeitliche Rahmen für Verträge nach WissZeitVG ausgereizt, so greifen wieder die Bestimmungen des Teilzeitbefristungsgesetzes. Oder, um in deinem Bild zu bleiben: Niemand muss mit der Bahn fahren, die Postkutsche kann jederzeit benutzt werden. Insbesondere besteht für Postkutschenfahrer keinerlei Pflicht, über die Bahn zu lästern. ;)
Paulchen
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Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

Beitrag von Paulchen »

Niemand muss mit der Bahn fahren, die Postkutsche kann jederzeit benutzt werden. Insbesondere besteht für Postkutschenfahrer keinerlei Pflicht, über die Bahn zu lästern. ;)
Ja, das stimmt natürlich. Ich bin kein Jurist und kann nicht beurteilen, ob dieses Gesetz Rechtssicherheit schaft. Mein Eindruck war eigentlich immer, dass das Gesetz in Teilen von Uni zu Uni gerne mal anders ausgelegt wird. Aber das ist ein recht subjektiver Eindruck. Theoretisch kann die Postkutsche jederzeit benutzt werden. Nur fährt sie leider nicht mehr, wenn kein Zug mehr fährt. Soll heißen: Wenn die zwölf Jahre um sind, war es das mit einer Stelle an der Universität (es sei denn, man schafft den Sprung auf eine der wenigen unbefristeten Stellen). Wenn ich mich recht erinnere, war der urprüngliche Gedanke des WissZeitVG doch einmal, dass man als Nachwuchswissenschaftler Planbarkeit gerade mit Blick auf eine unbefristete Stelle haben sollten. Man könnte jetzt natürlich sehr weit ausholen und darüber nachdenken, ob wir wirklich so viele Nachwuchswissenschaftler brauchen. Aber generell löst dieses Gesetz dieses Problem nicht. Aber du hast recht: Es schafft dahingehend Rechtsschicherheit, dass jeder Nachwuchswissenschaftler weiß, dass er nach zwölf Jahren ein Problem bekommen wird. Während der zwölf Jahre kann er sich dann aber ruhigen Gewissens von Vertrag zu Vertrag hangeln. Mein kürzester waren mal drei Monate auf einer halben Stelle. Originalton meiner damaligen Chefin: "Dafür musst du jetzt extrem dankbar sein. Ich musste mich für die Verlängerung richtig ins Zeug legen." Von derselben Person stammt auch der Satz: "Jetzt muss ich von meinem popeligen Professorengehalt auch noch den Kaffee selber bezahlen."
Green Goddess

Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

Beitrag von Green Goddess »

Paulchen hat geschrieben:
Niemand muss mit der Bahn fahren, die Postkutsche kann jederzeit benutzt werden. Insbesondere besteht für Postkutschenfahrer keinerlei Pflicht, über die Bahn zu lästern. ;)
Ja, das stimmt natürlich. Ich bin kein Jurist und kann nicht beurteilen, ob dieses Gesetz Rechtssicherheit schaft. ...
Ich meinte Rechtssicherheit insofern, dass HiWi-Jobs, Prä-Doc und Post-Doc auf definierten, unabhängigen Timern laufen, dazu eigener JP-Timer.
Paulchen hat geschrieben:...Mein Eindruck war eigentlich immer, dass das Gesetz in Teilen von Uni zu Uni gerne mal anders ausgelegt wird. ...
Als Sündenbokck eignet es sich augenscheinlich hervorragend.
Paulchen hat geschrieben:...Wenn ich mich recht erinnere, war der urprüngliche Gedanke des WissZeitVG doch einmal, dass man als Nachwuchswissenschaftler Planbarkeit gerade mit Blick auf eine unbefristete Stelle haben sollten. ...
Dagegen spricht eigentlich schon der Name des Gesetzes. War dies nicht eher Intention der "JP-Novelle" zum HRG?
Paulchen hat geschrieben:...Aber du hast recht: Es schafft dahingehend Rechtsschicherheit, dass jeder Nachwuchswissenschaftler weiß, dass er nach zwölf Jahren ein Problem bekommen wird. ...
:lol: Stimmt, auch wenn ich es so nicht gemeint hatte. (s.o.)
Paulchen
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Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

Beitrag von Paulchen »

Paulchen hat geschrieben:
...Wenn ich mich recht erinnere, war der urprüngliche Gedanke des WissZeitVG doch einmal, dass man als Nachwuchswissenschaftler Planbarkeit gerade mit Blick auf eine unbefristete Stelle haben sollten. ...

Dagegen spricht eigentlich schon der Name des Gesetzes. War dies nicht eher Intention der "JP-Novelle" zum HRG?
Nein, es war tatsächlich einmal so geplant, dass wissenschaftliche Karrieren durch das Gesetz planbarer werden sollten resp. man frühzeitig wusste, dass es in der Wissenschaft nichts wird. Leider hat das aber nicht funktioniert. Das kann man wunderbar in diesem Artikel nachlesen:
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 81574.html oder auch diesem http://www.sueddeutsche.de/politik/auss ... -1.2465534

Allerdings schränke ich meine Kritik am Gesetz ein. Das Gesetz ist nicht der Grund, warum es dem wissenschaftlichen Nachwuchs in diesem Land so gut geht. Vielmehr sind es die Univerwaltungen, Rektoren und Präsidenten, die die Reglungen meiner Meinung nach so wunderschön zu ihren Gunsten ausgelegt haben. Ich verkneife mir jetzt einmal Vorschläge dazu, was man da tun könnte.
Green Goddess

Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: 6 + 6 Jahre berechnen

Beitrag von Green Goddess »

Vielleicht wird ja nun alles besser mit einer, von jeglicher vorherigen Einbindung in HS-Betrieb unbelasteten, designierten BMBF-"Vorsitzenden" Anja Karliczek. Möglicherweise gelingen ihr ähnlich kreative Lösungen wie ihrer Kollegin Ursula v.d. Leyen; wer wäre vor einigen Jahren auf die Idee gekommen, BW-Truppentransporte mit Linienflügen durchführen zu lassen? ;) Solche Kreativität wünsche ich der voraussichtlichen neuen Bereichsleiterin der Marktführerin im Export von Nachwuchswissenschftlern namens Bundesrepublik Deutschland.
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