Online-Umfrage Serienmails erlaubt?

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Celina

Online-Umfrage Serienmails erlaubt?

Beitrag von Celina »

Hallo,

ich möchte für eine wissenschaftliche Studie GeschäftsführerInnen (ca. 1000) per E-Mail anschreiben und zwar über elektronisch generierte Serienmails über ein Umfrage-Tool.

Frage: Darf ich das? Z.B. einfach so Newsletter oder Werbemails versenden darf man ja nicht. Wie sieht es rechtlich aus mit einer wiss. Studie? Wie macht ihr das?

Danke für eure Hilfe!
Green Goddess

Re: Online-Umfrage Serienmails erlaubt?

Beitrag von Green Goddess »

Aus der Tatsache, dass du eine solche Frage in einem anonymen INet-Forum stellst, schliesse ich, dass deine Uni keine Rechtsabteilung hat, üblicherweise bei Justiariat zu finden oder einer zentralen Verwaltung angegliedert. Insofern kann ich dir leider nicht helfen, denn mein Rat wäre gewesen, eben diese Rechtsabt. anzusprechen, um im Zweifel etwas Belastbareres in der Hand zu haben als ein schlappes "... aber im Internet hat man mir doch gesagt, ..."
Merke: Das INet ist ausschliesslich zur Selbstdiagnose bei Hautreizungen o.ä. eine verlässliche Quelle!

In diesem Sinne *kopfschüttelnd*
GG
*edit*
Ja, ok, @Sebastian, ich bin wieder lieb! ;) Ich frage mich nur immer wieder, wie jmd, der anonyme Foren als verlässliche Quelle in z.B. Rechtsfragen ansieht, bisher überlebt hat.
Celina

Re: Online-Umfrage Serienmails erlaubt?

Beitrag von Celina »

Allein die Tatsache, dass du dir so viel gehässige Mühe machst auf meine Anfrage zu antworten, zeigt ... ach mir egal.

Da ich bestimmt nicht die einzige Person bin, die künftig eine Online-Umfrage durchführen möchte denke ich, dass meine Frage von berechtigtem Interesse ist.

Und der Gedanke mit der Rechtsabteilung ist mir auch schon gekommen, aber es ist sicherlich hilfreich, da etwas informierter aufzutauchen IM VORFELD.

Deshalb danke für konstruktive Beiträge.
daherrdoggda
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Re: Online-Umfrage Serienmails erlaubt?

Beitrag von daherrdoggda »

Man koennte sich ja wenigstens bei neuen Mitgliedern mal zurueckhalten, gell Goettin... :roll:
Vollkornpizza
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Re: Online-Umfrage Serienmails erlaubt?

Beitrag von Vollkornpizza »

Hallo Celina,

ich habe für eine Online-Umfrage ein Panel "eingekauft" von einer Marktforschungsfirma mit cash-incentive Programm (Name kann ich dir per PN senden, war sehr zufrieden).

Woher hast du denn die Emailadressen, von den Leuten, die du anschreiben möchtest? Haben sie einen Newsletter abonniert? Dann sollte es kein Problem sein. Bei anderen Varianten würde ich mich in der Tat lieber mit der rechtsabteilung deiner Uni verständigen.

Eine andere Sache noch: In der frühen Planungsphase meiner Arbeit wollte ich mal eine Studie mit Hausärzten machen. Meine DM hat mir dann vehement davon abgeraten, weil sie in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht hatte, dass diese selbst gegen eine Entschädigung von 100 Eur nicht teilnehmen wollten. Ich weiss natürlich nicht, ob man die Situation mit den GeschäftsführerInnen vergleichen kann, die du im Auge hast, aber es wäre gut, wenn du diese potentielle Problem mit deinem/r BeetreuerIn ggf. auch besprechen wèrdest, denn auch eine personalisierte Massenemail dürfte nicht gerade die Teilnahmebereitschaft von vielbeschäftigten Personen erhöhen.

Viele Grüsse
VP
Sebastian
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Re: Online-Umfrage Serienmails erlaubt?

Beitrag von Sebastian »

Green Goddess hat geschrieben:(...) mein Rat wäre gewesen, eben diese Rechtsabt. anzusprechen, um im Zweifel etwas Belastbareres in der Hand zu haben (...)
Ja, ok, @Sebastian, ich bin wieder lieb! ;) Ich frage mich nur immer wieder, wie jmd, der anonyme Foren als verlässliche Quelle in z.B. Rechtsfragen ansieht, bisher überlebt hat.
In dieser Sache muss ich Dir, Green Goddess, nicht nur wegen der Netiquette widersprechen, sondern auch inhaltlich. Die Fragestellerin hat nämlich nicht gesagt, dass sie die Antworten hier als einzige und abschließende Erkenntnisquelle heranziehen möchte.
Bei Fragen, von denen ich keine Ahnung habe, nutze auch ich gern das Internet - und zwar nicht, um eine abschließende Antwort zu finden, sondern Anregungen für mein eigenes weiteres Vorgehen. Wenn Aspekte genannt werden, an die ich noch nicht gedacht hatte, ist mir das lieber, als später davon überrascht zu werden. Ich ersetze also nicht meine eigene Meinungsbildung/Rechtsfindung o.ä., sondern reichere sie um die Aspekte an, die mir plausibel erscheinen.

In diesem Kontext würde ich auch das Votum einer Rechtsabeteilung nicht überbewerten wollen. Ich könnte Dir hier lang und schmutzig Beispiele ausbreiten, in denen das Votum einer solchen Abteilung in die völlig falsche Richtung geführt hat. Nicht mal wegen fachlicher Unfähigkeit oder unlauterer Motive ("geht nicht" ist oft leichter zu behaupten als "geht doch" zu beweisen), sondern aufgrund inhaltlicher Missverständnisse, ungenauer Fragestellungen etc.
Außerdem betreibe auch ich höchst ungern den Aufwand einer Befassung der Rechtsabteilung, wenn es sich tatsächlich um allgemein bekannte Tatsachen handelt, die nur ich zufällig gerade nicht wußte.

Zur Ausgangsfrage:
Die Vorwürfe, die eine "Werbemail" unzulässig bzw. problematisch machen, treffen auf eine nachweislich und ausschließlich wissenschaftliche motivierte E-Mail erst einmal nicht zu.
Allerding smüssen die Daten (Adressen) ordnungsgemäß gewonnen worden sein. Hast Du sie selbst im Internet gesammelt oder kaufst Du sie aus irgendwelchen Daten ein? Im zweiten Fall wird es schon komplizierter, weil die Weitergabe/-nutzung dann auch noch überprüft werden muss.
Bevor Du diesen ganzen Aufwand treibst, würde ich mich an Deiner Stelle aber fragen, welche Auswirkungen dieser ganze Vorgang des kalten Anmailens auf Deine Umfrageergebnisse haben wird.
Die Repräsentativität würde ich -als Nicht-Statistiker - schon einmal in Frage stellen, weil unklar ist, ob das Antwortverhalten möglicherweise etwas mit Deinen Inhalten zu tun hat. ("Haben Sie viel zu tun?").
Dann kommt hinzu, dass angestellte Gf. keine Unternehmensgeheimnisse ausplaudern dürfen etc.
Diese Schlüsse können vermutlich auch die angeschriebenen Geschäftsführer vorwegnehmen und sich erst Recht motiviert sehen, nicht zu antworten.

M.E. solltest Du Dir überlegen, wie Du den Mehrwert Deiner Studie den Gf. erklären und ggf. mit ihnen teilen könntest. Das geht oft einfacher, wenn man irgendwelche Verbände o.ä. vom eigenen Anliegen überzeugen kann, die dann ihrerseits bei ihren Mitgliedern für die Teilnahme werben könnten. Mit 5,-EU-Amazon-Verlosungen wirst Du diese Zielgruppe jedenfalls nicht ködern können.

Viel Erfolg!
Sebastian
Celina

Re: Online-Umfrage Serienmails erlaubt?

Beitrag von Celina »

Hallo zusammen und danke für die Antworten.

Die Adressen und Namen werden an unserer Einrichtung recherchiert und nicht eingekauft.

Ich hatte versucht Adressen der GF zu kaufen, aber man bekommt meist nur info@... da kann man sich ja die Rücklaufquote vorstellen - bestimmt gegen null und bestimmt keine GF! Das wurde also verworfen. Zumal auch da der Schuh datenschutzrechtlich drückt.

Ich habe mit meiner Promotions-Betreuung einen anderen Weg überlegt - also keine Serienmail.

1. Versand des Fragebogens per Post (Finanzielle Mittel dazu habe ich). Der Fragebogen ist sehr kurz (ca. 1/2-1 Seite).
2. Möglichkeit zur Beantwortung des Fragebogens per Antwortfax. Genau, Fax! Aus beruflicher Erfahrung heraus weiß ich, dass GF am ehesten darauf antworten und zurücksenden (lassen).
3. Alternative Möglichkeit zur Beantwortung online über QR Code bzw. shortlink zu einer Landingpage der Universität zu einer Online-Umfrage, die die Daten nur auf dem Server der Uni speichert.

Bei dieser Vorgehensweise ist zu beachten, dass eine Beantwortung per Fax rückverfolgbar ist. Dies muss man den Teilnehmern deutlich machen.
Außerden sollte in der Einrichtung geklärt werden, wer den Versand der Briefe übernimmt (Sekretariat etc...).

Vielleicht habt ihr noch Anmerkungen dazu oder Fragen. Den Fortschritt teile ich gerne mit.

Viele Grüße
C.
Gesperrt
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