FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Fragen und Antworten rund um die FH-Professur
oclock
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Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von oclock »

Ich habe hier eine Auswertung als Powerpoint-Präsentation vom HLB (Hochschullehrerbund) bezüglich Workload von Professoren an HAWs aus dem Jahr 2013 gefunden:

Workload von Professorinnen und Professoren an HAW

Ca. 46% tummeln sich bei 41-50 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit.
Der Durchschnitt liegt bei 50 Stunden.

In der Präsentation wird der Workload im weiteren Verlauf noch detailierter aufgeschlüsselt. Ganz interessant.
mm42
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Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von mm42 »

oclock hat geschrieben:Wie ihr seht, gibt es erhebliche Unterschiede. Man bekommt ~400 Euro mehr Netto, wenn man ein W2 Prof in BW ist im Vergleich zu einem Prof. in Berlin.
Zum Thema der Unterschiede in der W-Besoldung in den verschiedenen Bundesländern gibt es diesen Artikel auf academics.de.
oclock
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Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von oclock »

mm42 hat geschrieben:
oclock hat geschrieben:Wie ihr seht, gibt es erhebliche Unterschiede. Man bekommt ~400 Euro mehr Netto, wenn man ein W2 Prof in BW ist im Vergleich zu einem Prof. in Berlin.
Zum Thema der Unterschiede in der W-Besoldung in den verschiedenen Bundesländern gibt es diesen Artikel auf academics.de.
Danke für den Artikel.
Der Tvöd-Rechner, den ich vorher verlinkt habe, kann auch die Besoldung der verschiedenen Bundesländer miteinander vergleichen.

Dazu hier klicken:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/

In der unteren Tabelle dann auf eine W Stufe des gewünschten Bundeslands klicken. Dieses wird dann mit allen anderen Bundesländern verglichen, inkl. graphischer Aufbereitung. Beispiel für Hessen (W2):
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte ... e/w_2.html

PS: Profs in Rheinland-Pfalz sind arm dran :twisted:
mm42
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Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von mm42 »

oclock hat geschrieben: PS: Profs in Rheinland-Pfalz sind arm dran
Aber sie kriegen wenigstens gleich die Verbeamtung auf Lebenszeit (nicht erst nach drei Jahren "Beamte auf Probe").
oclock
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Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von oclock »

mm42 hat geschrieben:
oclock hat geschrieben: PS: Profs in Rheinland-Pfalz sind arm dran
Aber sie kriegen wenigstens gleich die Verbeamtung auf Lebenszeit (nicht erst nach drei Jahren "Beamte auf Probe").
Ja, prinzipeilel hast Du Recht.

Jedes Bundesland kocht hier übrigens sein eigenes Süppchen. Der HLB hat dazu ein Infoblatt bereitgestellt:
http://hlb.de/fileadmin/user_upload/hlb ... rufung.pdf

Allerdings finde ich das mit der Probezeit jetzt auch nicht so schlimm. Jedenfalls nicht so schlimm, dass ich dauerhaft auf eine ganze Menge Geld verzichten würde... Die Regel und nicht die Ausnahme ist außerdem, dass man nach der Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet wird.

Ãœbrigens kann man in der Berufungsverhandlung diesen Punkt durchaus verhandeln wenn man gute Argumente hat und die Gesetze des Landes das erlauben.
oclock
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Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von oclock »

Habe eine Liste über die Aufgaben eines Uni-Profs aus dem englischsprachigen Raum gefunden:

The Duties of Professors at Colleges and Universities

Ist evtl. Im Vergleich ganz Interessant.
Kobold123
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Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von Kobold123 »

Hallo zusammen, ich habe hier schon einige interessante Infos bekommen, vielen Dank dafür! :blume:

Zwar passt es hier nicht ganz rein, aber ich dachte, ich frage hier trotzdem mal in die Runde, weil ich bisher zu dem speziellen Thema nur wenige Infos finden konnte. Ich habe unerwartet eine Vertretungsprofessur zum WS an einer privaten Hochschule angeboten bekommen, wo ich seit 1,5 Jahren angestellt als Dozentin arbeite. Es handelt sich um eine 100%-Stelle, aber ist auf 2 Jahre befristet. In 3 Wochen sind die weiteren Vertragsverhandlungen.
Zurzeit bin ich parallel noch unbefristet in teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber angestellt, was ich dann natürlich aufgeben müsste. Vor dieser Entscheidung stehe ich zurzeit und meine Disputation ist auch noch in der nächsten Woche. :roll:

Hat hier jemand Erfahrungen mit Vertretungsprofessuren gemacht? Gehalt, Aussicht auf weitere Ãœbernahme in eine unbefristete Professur etc.?

Ich freue mich auf eure Erfahrungen.
Latrino

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von Latrino »

Solltest Du die formalen Anforderungen an eine FH-Professur erfüllen (bitte googeln, falls nicht bekannt), kann Dir im Thread "FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch" geholfen werden.
oclock
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Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von oclock »

Nur mal so zur allgemeinen "Erheiterung" ein Gerichtsurteil, welches Aufschluss über das Gehalt eines W3 Uni-Profs gibt:

Änderung der Professorenbesoldung

2012 erhielt dieser Prof:
5447,25 Euro Grundgehalt
+2943,50 Euro Berugungs-Leistungsbezug (unbefristet, dynamisiert, ruhegehaltsfähig)
+400 Euro besonderer Leistungsbezug (3 Jahre befristet, nicht dynamisiert, nicht ruhegehaltsfähig)
=8790.75 Euro

Davon können FH-Profs mit ihren Berufungs-Leistungsbezügen von ca. 0-500 Euro nur träumen :-)

Und hier ein paar aktuellere Statistiken:
https://www.academics.de/wissenschaft/d ... 58554.html
oclock
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Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von oclock »

Hier eine Link-Sammlung zu den Besoldungsordnungen vieler FHs und Unis im Land:

https://www.hochschulverband.de/index.p ... -besoldung#_

Wenn man sich da mal durchklickt, gibt es die unterschiedlichsten Modelle für Berufungs-Leistungsbezüge (10% vom Grundgehalt, max. 400, altersabhängig, etc.). Echt interessant. Manche Hochschulen halten sich bedekt was die Leistungsbezüge betrifft. Auch interessant.

Was ich aber wirklich interessant finde: In manchen Ordungen findet man Paragraphen, die besagen, dass der Dekan dem Rektor einen Berufungs-Leistungsbezug vorschlagen kann/soll.

Was heisst das in der Praxis?
Vor einer Berufungsverhandlung mit dem Rektor/Präsident spricht man üblicherweise mit dem Dekan. Bisher dachte ich immer, dass mit ihm nur über die Ausstattung und nicht über die Besoldung gesprochen/diskutiert wird. Wenn man es also geschickt anstellt, dann bringt man den Dekan vor der Verhandlung dazu, dem Rektor eine Empfehlung über die Höhe der Berufungs-Leistungsbezüge aussprechen :-) Vielleicht indem man beiläufig bemerkt, was man sich so vorstellt und dann seinen Wert für die Hochschule verdeutlicht etc. Leider kommt diese Erkenntnis für mich zu spät, aber evtl. kann jemand von euch etwas damit anfangen.
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