Guten tag,
Ich bin im vierten Jahr meiner Doktorarbeit und schreibe derzeit meine Dissertation. Ich werde bald arbeitslos sein und mich für AG I bewerben. Allerdings bewerbe ich mich für Abschlussbeihilfen Stipendien (~1000€/Monat), die mich für 2 oder maximal 3 Monate mehr finanzieren werden. Meine Frage ist:
Ist die Berechnung der AG I Geld den Stipendienbetrag zu berücksichtigen?
LG
Abschlussbeihilfen Stipendien/ Arbeitslosengeld
Re: Abschlussbeihilfen Stipendien/ Arbeitslosengeld
Boller doch nicht gleich los, nachdem du einige buzz words erkannt hast, sondern lies und versuch dann zu verstehen.!
TE wird arbeitslos d.h. geht er im AUgenblick einer Tätigkeit nach, die ihm (sofern Parameter bzgl Dauer, etc greifen) einen Anspruch auf ALG I bescheren, ansonsten würde er nicht arbeitslos sondern arbeitssuchend, um im Sprachgebrauch der relevanten Agentur zu bleiben.
Viel wird aus meiner Sicht von den Formulierungen des (hoffentlich folgenden) Stipendiums abhängen, z.B. ist ein "dient als Literaturbeschaffungszuschuß" sicherlich besser als ein "im Gegenzug steht Hr./Fr. TE 38,5 Std/Woche im Labor". Als Extremstformulierungen so sicherlich sehr unwahrscheinlich, aber dazwischen liegt das Leben von StipendiatInnen.
Sofern ein ALG I Anspruch erworben ist, hängt die Zuteilung auch und vor allem an der "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt". Auch hierzu verweise ich die geneigten LeserInnen auf o.a. Beispiele. (Pro Tip AKA Spoiler: Bsp 2 wäre ein KO für den evtl. Antrag, Begründung als Übung für @flip)
OB ein Stipendium generell angerechnet werden kann/darf sollten die Fachkundigen des Forums beantworten, eine Argumentationslinie dagegen wäre, dass Stip kein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Quelle ist(?) und ALG I eine Versicherungsleistung, die nicht die wirtschaftlichen Verh. der Beantragenden zu überprüfen hat. Hätte TE eine reiche Oma, die ihm monatlich vierstellige €-Beträge zuwerfen würde, so beeinträchtigte dies in keiner Weise einen ALG I Anspruch.
Wie du siehst, ist fast alles komplizierter als die Reduktion auf 1-3 buzz words nahelegen würde.
TE wird arbeitslos d.h. geht er im AUgenblick einer Tätigkeit nach, die ihm (sofern Parameter bzgl Dauer, etc greifen) einen Anspruch auf ALG I bescheren, ansonsten würde er nicht arbeitslos sondern arbeitssuchend, um im Sprachgebrauch der relevanten Agentur zu bleiben.
Viel wird aus meiner Sicht von den Formulierungen des (hoffentlich folgenden) Stipendiums abhängen, z.B. ist ein "dient als Literaturbeschaffungszuschuß" sicherlich besser als ein "im Gegenzug steht Hr./Fr. TE 38,5 Std/Woche im Labor". Als Extremstformulierungen so sicherlich sehr unwahrscheinlich, aber dazwischen liegt das Leben von StipendiatInnen.
Sofern ein ALG I Anspruch erworben ist, hängt die Zuteilung auch und vor allem an der "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt". Auch hierzu verweise ich die geneigten LeserInnen auf o.a. Beispiele. (Pro Tip AKA Spoiler: Bsp 2 wäre ein KO für den evtl. Antrag, Begründung als Übung für @flip)
OB ein Stipendium generell angerechnet werden kann/darf sollten die Fachkundigen des Forums beantworten, eine Argumentationslinie dagegen wäre, dass Stip kein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Quelle ist(?) und ALG I eine Versicherungsleistung, die nicht die wirtschaftlichen Verh. der Beantragenden zu überprüfen hat. Hätte TE eine reiche Oma, die ihm monatlich vierstellige €-Beträge zuwerfen würde, so beeinträchtigte dies in keiner Weise einen ALG I Anspruch.
Wie du siehst, ist fast alles komplizierter als die Reduktion auf 1-3 buzz words nahelegen würde.
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Re: Abschlussbeihilfen Stipendien/ Arbeitslosengeld
Wundert mich doch, dass Du plötzlich diesen Grundsatz verteidigst.Green Goddess hat geschrieben:Boller doch nicht gleich los, nachdem du einige buzz words erkannt hast, sondern lies und versuch dann zu verstehen.!
Das hat aber auch nur 3 Sekunden gehalten.Green Goddess hat geschrieben: Begründung als Übung für @flip)
Du hast eigentlich selber schon das Entscheidende erwähnt, nämlich die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt im Rahmen von ALG1. ALG1 ist nämlich mitnichten dazu da, in Ruhe zu Ende zu promovieren. Das ist aber wiederum der Sinn des Stipendiums. Für jeden normal denkenden Menschen schließt sich das gegenseitig aus. Ich würde übrigens schärfstens davon abraten hier noch Tipps zu geben, wie man doch beides kassiert. Dann hätte das Forum womöglich ganz schnell eine Art von Aufmerksamkeit, die es sicher nicht möchte.Green Goddess hat geschrieben: OB ein Stipendium generell angerechnet werden kann/darf ...
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Re: Abschlussbeihilfen Stipendien/ Arbeitslosengeld
Förmliche Entschuldigung da Sachverhalt nicht gänzlich verstanden.
Ehrlich gesagt, bleibe ich aber bei meiner Aussage. Auch, wenn sie hart war. Es ist auch nicht so kompliziert, wie du mit deinen bekannten Schachtelsätzen versuchst auszudrückst. Die Moral bleibt die gleiche.Wie du siehst, ist fast alles komplizierter als die Reduktion auf 1-3 buzz words nahelegen würde.
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