Hallo,
vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen.
Es geht darum, dass meine Krankenversicherung (AOK) mir als Promotionsstudent und Stipendiat einen ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag für eine freiwillige Krankenversicherung angeboten hat. Allerdings gilt das nur, wenn meine monatlichen Einnahmen einen bestimmtem Betrag (geringer als das Stipendium) nicht überschreiten.
Die Frage ist nun, ob ich mein (steuerfreies) Stipendium als monatliche Einnahmen angeben muss oder nicht?
Im Sozialrechtsratgeber der Hanns-Böckler-Stiftung fand ich dazu folgendes:
"Einige Krankenkassen sehen das Stipendium generell nicht als Teil der Bemessungsgrundlage an, und werten Stipendiaten sozusagen als Selbständige mit minimalem Einkommen. Dies führt zur Anwendung der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage, die 2005 bei 805,- EUR und damit deutlich unter den 920,- EUR Stipendium liegt. Andere wiederum rechnen das
komplette Stipendium inklusive Forschungspauschale und Familienzuschläge mit in die
Bemessungsgrundlage ein, was zu wesentlich höheren Beiträgen führt."
Weiß jemand wie die AOK das handhabt? Danke für Hinweise!
Edit Sebastian 04.08.2009: Titel fürs Archiv angepasst.
Krankenversicherung: Stipendium = monatliche Einnahmen?
Hallo,
kenne mich nicht bis ins letzte Detail aus, vielleicht hilft es Dir ja trotzdem weiter:
Ich bin Promotionsstudentin, mit Stipendium und verheiratet, also familienversichert. Habe mein Stipendium immer angegeben, dies ist allerdings laut meiner KK kein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Ich wurde also so behandelt, als hätte ich gar kein Einkommen. Das müsste doch bei eigener Versicherung ähnlich geregelt sein.
Im Zweifel zählen Sach- und Reisekostenzuschüse nicht zum Einkommen- zumindest habe ich das mal irgendwo so gelesen.
Gruß,
Rosalita
kenne mich nicht bis ins letzte Detail aus, vielleicht hilft es Dir ja trotzdem weiter:
Ich bin Promotionsstudentin, mit Stipendium und verheiratet, also familienversichert. Habe mein Stipendium immer angegeben, dies ist allerdings laut meiner KK kein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Ich wurde also so behandelt, als hätte ich gar kein Einkommen. Das müsste doch bei eigener Versicherung ähnlich geregelt sein.
Im Zweifel zählen Sach- und Reisekostenzuschüse nicht zum Einkommen- zumindest habe ich das mal irgendwo so gelesen.
Gruß,
Rosalita
Hallo,
ich bin bei der AOK Bayern und war vor zwei Wochen dort, um eben den Satz für meine freiwillige Versicherung feststellen zu lassen. Mein Stipendium von 920,- sollte ich laut der Sachbearbeiterin nicht als monatliche Einnahmen eintragen, da es steuerfrei ist. Somit wie bei Rosalita kein Einkommen, somit niedrigster Satz.
LG, Anna
ich bin bei der AOK Bayern und war vor zwei Wochen dort, um eben den Satz für meine freiwillige Versicherung feststellen zu lassen. Mein Stipendium von 920,- sollte ich laut der Sachbearbeiterin nicht als monatliche Einnahmen eintragen, da es steuerfrei ist. Somit wie bei Rosalita kein Einkommen, somit niedrigster Satz.
LG, Anna
Ich kenne das auch nur so, dass ein Stipendium kein Einkommen ist - schließlich ist es steuerfrei und gewissermaßen zweckgebunden, vor allem die Forschungskostenpauschale, von der du ja nicht in den Urlaub fahren sondern deine Forschungskosten decken sollst.
Edit Sebastian 23.11.2009:
Fortsetzung des Themas Beitragsbemessung...
Edit Sebastian 23.11.2009:
Fortsetzung des Themas Beitragsbemessung...
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