Nennung vorheriger akad. Grade, wenn fachfremd?

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
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Momos

Nennung vorheriger akad. Grade, wenn fachfremd?

Beitrag von Momos »

Hallo Forum,

es geht wieder einmal um die wirklich wichtigen Dinge im Leben. Das Türschild!

Ich habe an einer Fakultät studiert und schließlich diplomiert (ja, ist schon etwas her). Promoviert habe ich an einer anderen Fakultät, denn es war ein interdisziplinäres Thema. Ein Kollege wies mich nun darauf hin, dass mein korrekter akademischer Grad auf dem Türschild nicht einfach "Dr. sowieso" wäre, sondern "Dr. sowieso Dipl. anderswo". Grund (seiner Meinung nach): Der Dr. kann meinen vorherigen Grad nicht ersetzen/ablösen, da es sich um zwei verschiedene Fachgebiete handelt. Darum muss das Diplom ebenso erwähnt werden. Mir persönlich ist das ja Wurscht, aber ich habe in der Tat auch nichts dagegen, wenn dem interessierten Betrachter tatsächlich auffällt, dass in dem Büro neben dem Türschild ein Interdisziplinärer sitzt.

Natürlich kann hier (bei mir im Haus) niemand die Auffassung meines Kollegen begründet widerlegen oder stärken. Ist ja nicht so, dass hier das ganze Haus voll wäre mit Akademikern. Darum frage ich nun einmal Euch, das Forum, mit bundesrepublikanischer Reichweite, in der Hoffnung, die eine Person zu finden, die mir hierzu tatsächlich etwas sagen kann. Hat mein Kollege recht?

Ich danke Euch
Momos
flip
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Re: Nennung vorheriger akad. Grade, wenn fachfremd?

Beitrag von flip »

Nein.
Momos

Re: Nennung vorheriger akad. Grade, wenn fachfremd?

Beitrag von Momos »

flip hat geschrieben:Nein.
Danke. Kannst Du das begründen? (Bitte nicht einfach mit "Ja" antworten. Ich bin tatsächlich an der Begründung interessiert.)
FerdiFuchs
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Re: Nennung vorheriger akad. Grade, wenn fachfremd?

Beitrag von FerdiFuchs »

Genererell ist zunächst dein Kollege in der Belegpflicht, wenn er solche abenteuerlichen Behauptungen aufstellt.

In Deutschland gibt es nach meinem Kenntnisstand kein Gesetz, das jemanden zur Nennung irgendeines akademischen Grades verpflichtet - es gibt lediglich das Recht, diese zu führen. Dieses Recht ist genauer durch die jeweilige Promotions- oder Prüfungsordnung geregelt. Wenn nun die in deinem Fall gültige Promotionsordnung vorsähe, dass du deinen Titel als "Dr. X, Dipl.-Y" führen müsstest, müsstest du dich natürlich daran halten. Allerdings ist mir keine Promotionsordnung bekannt, bei der das der Fall wäre.
Green Goddess

Re: Nennung vorheriger akad. Grade, wenn fachfremd?

Beitrag von Green Goddess »

Stand in der damaligen Fassung der PO ein Satz wie "... berechtigt zur Führung des Grades Dr. <spez.>."? Dann würde ich dies für aussagekräftiger halten als die Befindlichkeiten irgendwelcher Türschildfetischisten. Die Uni, vertreten durch den Promotionsausschuß, hat dich in Kenntnis deines "anderwo" Diploms zur Promotion in "jetzt hier" zugelassen und eben diesen "Dr "jetzt hier" verliehen. PUNKT. Eine anders aufgesetzte Begründung wäre, dass wenn Perso und Türschild übereinstimmen, wenig Raum für Kritikasterei ist.
praktikum
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Re: Nennung vorheriger akad. Grade, wenn fachfremd?

Beitrag von praktikum »

Normalerweise geben Menschen fachfremde Grade eher als Beischmuck an. Ein Dipl.Ing. steht aber in keinem Perso und daher besteht keinerlich Pflicht zur Nennung. Ansonsten müsste man noch die Grundschule angeben.
flip
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Re: Nennung vorheriger akad. Grade, wenn fachfremd?

Beitrag von flip »

Momos hat geschrieben:
flip hat geschrieben:Nein.
Danke. Kannst Du das begründen? (Bitte nicht einfach mit "Ja" antworten. Ich bin tatsächlich an der Begründung interessiert.)
Es gibt zig tausende von Dikussionen im Internet zu solchen Themen und die Antwort ist immer die gleiche: Du führst den Grad so, wie es auf der Urkunde steht. Was dann die genaue Regelung mit Punkt und Komma angeht (da werden die akadimischen Schwanzvergleicher ja noch genauer):
Wenn ich beir mir auf dem Gang schon drei Türen weiter nach rechts gehe, dann sind allein schon zwei von drei Türschilder nicht einheitlich.
Wenn dein Kollege meint recht zu haben, dann soll er dir eine rechtliche Grundlage zeigen, fertig aus. Ansonsten bist du gut damit beraten, über solche Dinge nicht weiter nachzudenken. ;)


Was allerdings durchaus Sinn ergibt und auch konform mit diesen neuen, komischen Grade, à la Bachelor und Master ist, dass du sie als fachlichen Zusatz unter dem Namen angibt.

Also:
Dr. Momos Momos
Dipl.-Ing. Maschinenbau

Dr. Momos Momos
Master of Science, Maschinenbau

Dr. phil. Momos Momos
Dipl.-Ing. Maschinenbau


Dr. rer. pol. Momos Momos
Master of Science, Super Engineering

Momos Momos, PhD
Master of Arts, Supercooool Engineering


Letzteres ist auch wieder total blöd. Denn bei einem PhD hat man ja gar keine Möglichkeit etwas zu kombinieren. Und jetzt kommt auch noch ein Diplomer mit nem Deutschen Doktor an und die beiden wollen ihre Visitenkarten austauschen.
Nicht, dass dann noch die Expertiese durch die Position/Job kommt. :twisted:

:trost: :blume:
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Re: Nennung vorheriger akad. Grade, wenn fachfremd?

Beitrag von daherrdoggda »

Es geistern ziemlich viele Gerüchte herum.
Ich habe z.B. vor längerem gehört, dass Mediziner das med. immer hinter dem Dr. angeben müssen, also nicht wie andere den Dr. ohne Zusatz nutzen können, weil sie nicht gleichwertig sind. Tatsächliche Belege dafür hab ich aber nie gefunden.
Den Doktorgrad bekommt man ja für das Fachgebiet, in dem man ihn erarbeitet hat. Was man davor gemacht hat ist im Lebenslauf interessant, aber doch nicht auf dem Türschild :D
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