von der Leyen: Lizenz zum Plagiieren

Das Unterforum zur Diskussion um die aus fremden Textpassagen zusammengesetzten Dissertationen Prominenter.
histosowi
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von der Leyen: Lizenz zum Plagiieren

Beitrag von histosowi »

So, nun hat doch die hochlöbliche Plagiatsvorwurf-Kommission tatsächlich entschieden, Frau DOKTOR von der Leyen nur kameradschaftlich zu tadeln. Knapp dreißig Plagiate auf knapp über sechzig Seiten Mickey-Mouse-Dissertation sind ja auch nicht so schlimm, wenn man die Plagiate in verwerflich und weniger verwerflich kategorisiert und dann zu dem Schluß kommt, daß eigentlich nur drei kleine Fehlerchen übrig bleiben. Und schwupps, schon ist alles in Butter. Eine milde Verwarnung und der wohlwollende Ausdruck, daß ja weiß Gott keine böse Absicht erkennbar war, und das war´s dann. So etwas ist für jeden ehrlichen Promovenden/Promovierten ein Schlag in die Fresse. :evil:

Armes Deutschland, wo geht deine Wissenschaft hin...? :roll:
Die MHH, die DFG und die Davongekommene sollten sich schämen. Pfui Spinne. :lol:
praktikum
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Re: Lizenz zum Plagiieren

Beitrag von praktikum »

Ich habe mir ein paar Stellen auf vroni angeschaut. Danach übernimmt sie oft die Schlussfolgerung aus irgendeiner Quelle B, welche auf Quelle A basiert. Sie gibt als Quellenangabe aber lediglich Quelle A an und nicht Quelle B. An anderer Stelle wirft sie irgendwo die Quelle rein, macht aber wörtliche Zitate dieser Quelle nicht wirklich kenntlich.
Zuletzt geändert von Sebastian am 09.03.2016, 22:45, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Ordnungsgemäß zitierte ;-) Quelle verlinkt
histosowi
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Re: Lizenz zum Plagiieren

Beitrag von histosowi »

Ja, sieht eigentlich gar nicht so schlimm aus, nicht wahr? Deshalb präsentierte die Kommission ja auch das Urteil "Fehler ja, Fehlverhalten nein". Anders ausgedrückt, die Dame hat zwar auf 42,5% ihrer Dissertation plagiiert, aber eben nicht mit böser Absicht. Hübsch :D

Dann sollten jetzt doch mal fix die deutschen Promotionsordnungen angepasst und um einen neuen, offiziellen Passus ergänzt werden: "Plagiieren/ falsch zitieren ist grundsätzlich erlaubt, solange nicht mehr als die Hälfte der gesamten Dissertation davon betroffen ist und der Plagiierende glaubhaft versichern kann, dies nur aus Unwissenheit und nicht in böser Absicht gemacht zu haben".

Ganz ehrlich: Geht´s noch ?!? :lol:
Sebastian
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Re: von der Leyen: Lizenz zum Plagiieren

Beitrag von Sebastian »

Falls übrigens jemand die Original-Pressemitteilung der Hochschule lesen möchte:
romotionsüberprüfung: MHH bestätigt Doktortitel für Ursula von der Leyen

Senat hat in heutiger Sitzung mehrheitlich entschieden, den Doktortitel nicht abzuerkennen / Handwerkliche Fehler nachgewiesen, aber keine Täuschungsabsicht erkennbar / Senat folgt damit Empfehlung der Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP) der MHH


Eine Szene der Pressekonferenz mit Professor Dr. Christopher Baum am Rednerpult. Quelle "MHH/Kaiser"

Der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich entschieden, Dr. med. Ursula von der Leyen ihren Doktortitel nicht abzuerkennen. Damit folgt der Senat der Empfehlung der Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP) an der MHH.

Seit September 2015 hatte sich die GWP-Kommission intensiv mit den gegen Dr. Ursula von der Leyen öffentlich erhobenen Vorwürfen befasst. Dr. Ursula von der Leyen hatte die Hochschule seinerzeit selbst um die Prüfung ihrer Dissertation gebeten.

In das Verfahren wurden unabhängige externe Gutachter involviert, darunter zwei internationale Experten. Die GWP-Kommission fasste ihre Ergebnisse im Februar 2016 in einem Bericht zusammen. Der Senat entschied heute auf der Basis dieses Berichts und der Einsicht in die Unterlagen und bestätigte den Titel.

Übereinstimmend stellten die Kommission und der Senat Mängel fest. Konkret geht es dabei um Fehler in der Form von Plagiaten, also um die Übernahme fremder Textpassagen, ohne die Originalautoren korrekt zu kennzeichnen. Die Kommission und der Senat kamen jedoch zu dem Schluss, dass das Muster der Plagiate nicht für eine Täuschungsabsicht spricht.

„Die zuständigen Gremien der MHH haben sorgfältig, objektiv, ergebnisoffen und ohne Ansehen der Person geprüft. Es wurden Fehler festgestellt, allerdings kein Fehlverhalten“, betonte Professor Dr. Christopher Baum, Präsident der MHH. „Es gibt keine Anhaltspunkte für eine bewusste Täuschung.“

Professor Dr. Thomas Werfel, der als Ombudsmann der MHH das gesamte Verfahren begleitete, führte dazu näher aus: „Die Einhaltung der gültigen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis hatte in dem zu prüfenden Fall höchste Priorität. Die GWP-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil der festgestellten Mängel in der Dissertation auf eine handwerklich nicht saubere Arbeitsweise zurückzuführen war. Dies beschränkt sich im Wesentlichen auf den Einleitungsteil der Arbeit. Im zentralen Ergebnisteil der Dissertation wurden keine Mängel festgestellt. Die festgestellten Verstöße waren in der ganz überwiegenden Anzahl als nicht schwerwiegend einzustufen. Zudem führte der unterschiedliche Charakter der Verstöße zur Bewertung, dass keine systematische, rechtserhebliche Täuschungshandlung vorliegt“, sagte Professor Werfel.

Die Kommission prüfte auch weitere gegen Dr. Ursula von der Leyen erhobene Vorwürfe. Dabei ging es um eine mögliche Verletzung ethischer Regeln in der betroffenen Studie. Diese Vorwürfe wurden eindeutig ausgeräumt.

„Wir werden in einem Schreiben an Frau Dr. von der Leyen die Kritik an der Arbeit darstellen, den Schweregrad der Mängel erläutern und das abschließende Votum des Senats begründen“, erläuterte Professor Baum abschließend.

Hintergrund:
Der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ist das höchste akademische Gremium der Hochschule. Er beschließt die Annahme von Dissertationen und hat damit die entscheidende Rolle bei der Vergabe der Doktorwürde. Im Falle von Vorwürfen gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP) entscheiden die Senatsmitglieder, die mindestens promoviert sind – aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren (sieben Stimmberechtigte) sowie aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zwei Stimmberechtigte) –, ob die oder der Betroffene den Doktortitel weiterhin führen darf oder ob er entzogen wird. Der Senat trifft seine Entscheidung auf Grundlage der Empfehlung der Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP-Kommission).

In seiner heutigen Sitzung ist der Senat im Fall der Vorwürfe gegen die Dissertation von Dr. Ursula von der Leyen „C-reaktives Protein als diagnostischer Parameter zur Erfassung eines Amnioninfektionssyndroms bei vorzeitigem Blasensprung und therapeutischem Entspannungsbad in der Geburtsvorbereitung“ aus dem Jahr 1990 zur Entscheidung gekommen, Dr. Ursula von der Leyen den Doktortitel nicht abzuerkennen.
Quelle: https://www.mh-hannover.de/46.html?&tx_ ... 0734fd914b
praktikum
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Re: Lizenz zum Plagiieren

Beitrag von praktikum »

Bei Guttenberg wurden negative Maßstäbe gesetzt. Diese sind schwer zu unterschreiten, so dass jeder andere erst einmal besser aussieht. ;)

Ob man ohne Flüchtlingskrise zum selben Ergebnis gekommen wäre, steht auf einem anderen Blatt. Die Kanzlerin hätte sie bei Verlust des Titels entlassen müssen.

Im Grunde genommen hat die Autorin es sich anscheinend manchmal einfach gemacht, indem sie Zusammenfassungen anderer Quellen übernahm. Angegeben hat sie dann nur die ursprüngliche inhaltliche Quelle. Da hält man ihr anscheinend zu Gute, dass sie nicht behauptet alles erarbeitet zu haben. Es kann jetzt natürlich niemand mehr feststellen, ob sie die Ursprungsquellen selber gelesen hatte oder nur die Zusammenfassung übernahm. Siehe unten. Das ist natürlich trotzdem nicht in Ordnung! Im worst case hat sie die ursprünglichen Arbeiten gar nicht gelesen und die Schlußfolgerungen anderer 1:1 ohne Quellenangabe übernommen.

Die andere Geschichte, also mit Quellenangabe aber ohne Kenntlichmachung des Zitats ... naja. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso man das überhaupt macht. Sie weist doch selber auf die Quelle hin, d.h. es besteht die Möglichkeit, dass jemand dort nachliest. Man muss also bei Nichtzitat die Quelle zumindest selbst zusammenfassen. Warum das nicht geschah, ist nicht mehr feststellbar. Da geht die Kommission anscheinend von Inkompetenz aus.

Es ist schon ärgerlich, dass Promotionen auf diese Art und Weise an Wert verlieren. Allerdings werden mir bei dem Thema zu sehr die betreuenden Professoren verschont, was mich bereits bei Guttenberg verwunderte. Ein Professor aus der spezifischen Spezialisierung einer Fachrichtung sollte doch die entsprechenden Stellen kennen. Nicht alle, aber doch zumindest ein paar. Außerdem sollte bei der Diskussion mit dem Studenten auffallen, ob dieser die Interpretation einer Quelle übernommen hat oder diese wirklich kennt.
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Re: von der Leyen: Lizenz zum Plagiieren

Beitrag von Dell »

Bitte steinigt mich jetzt nicht, aber nachdem ich mir die Diss auf Vroniplag nun angeschaut habe, finde ich die Entscheidung der MHH OK.
Wir wissen doch alle, dass bei medizinischen Dr-Arbeiten andere Standards angelegt werden und v.a. in der Vergangenheit wurden. vdL hat ja zumindest neues Wissen generiert. Wegen des unsauberen Arbeiten in der Einleitung den Dr aberkennen? Dann kann man ja gleich mindestens 50% der Grade in diesem Feld aberkennen... Das ist ja auch kein Weg und die Unis versuchen ja mittlerweile den Standard etwas zu heben. Sie (vdL) wegen etwas bestrafen das v.a. zu ihrer Zeit die Norm war, nur weil sie prominent ist, finde ich unfair (auch wenn ich mit einer anderen Entscheidung gerechnet hatte).
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OT

Beitrag von Sebastian »

So, ich habe dieses Unterforum dann gerade zur Vermeidung von Irritationen doch mal wieder aus dem Archiv herausgeholt. Ich hatte eigentlich gehofft, das leidige Thema dort endlich beerdigen zu können ;-)

Sebastai
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Re: von der Leyen: Lizenz zum Plagiieren

Beitrag von Zwonk »

Dell hat geschrieben:Bitte steinigt mich jetzt nicht, aber nachdem ich mir die Diss auf Vroniplag nun angeschaut habe, finde ich die Entscheidung der MHH OK.
Wir wissen doch alle, dass bei medizinischen Dr-Arbeiten andere Standards angelegt werden und v.a. in der Vergangenheit wurden. vdL hat ja zumindest neues Wissen generiert. Wegen des unsauberen Arbeiten in der Einleitung den Dr aberkennen? Dann kann man ja gleich mindestens 50% der Grade in diesem Feld aberkennen... Das ist ja auch kein Weg und die Unis versuchen ja mittlerweile den Standard etwas zu heben. Sie (vdL) wegen etwas bestrafen das v.a. zu ihrer Zeit die Norm war, nur weil sie prominent ist, finde ich unfair (auch wenn ich mit einer anderen Entscheidung gerechnet hatte).
Seltsame Auffassung: Weil in einem Feld Müll produziert wird, soll man den Müll zum Standard erklären? Finde ich nicht nachvollziehbar. Aus meiner Sicht sollten Mediziner den Dr. med. (der dann auch nur in dieser Form geführt werden darf) als Regelstudienabschluss bekommen. Dann freuen sich die senilen Omis vom Land darüber, zum "Herrn Doktor" gehen zu können, der "Herr Doktor" ist froh, nicht irgendeine "Dissertation" zusammenschreiben zu müssen und die wissenschaftliche Welt wird von solch armseligen Machwerken befreit.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
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Re: von der Leyen: Lizenz zum Plagiieren

Beitrag von histosowi »

Hallo nochmal,
ich sehe das ähnlich wie Zwonk. Was schon damals als falsch erachtet wurde und auch heute noch als falsch gilt, sollte nicht (aus welchen Gründen auch immer) richtiggebogen werden. Eine Dissertation ist doch das akademische Meisterstück und dient dem Nachweis zur besonderen Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten. Wenn aber jemand in so einem großen Umfang nicht korrekt zitieren kann, steht doch außer Frage, daß dieser jemand eben NICHT besonders befähigt zum wissenschaftlichen Arbeiten ist und somit des Doktortitels nicht würdig ist. Sich damit herauszureden, daß das ja alles nicht in böser Absicht geschah, macht es nicht besser, sondern -wissenschaftlich gesehen- eher schlimmer. Es ist ein Armutszeugnis. Zwonks Hinweis auf die Verantwortung der Doktorväter/ Gutachter ist ebenso richtig. Haben sie sich die Arbeit überhaupt durchgelesen? Oder kannten sie selber die Zitierregeln nicht?

Last but not least: es dürfte doch wohl klar sein, daß die Beurteilung der von der Leyenschen Diss eine Signalwirkung har. Wann immer jetzt einer/m Doktor/in ein Plagiatsvorwurf gemacht wird, wird diese/r sich im Zweifelsfalle auf genau dieses Urteil berufen und versuchen, für sich das gleiche Urteil zu erreichen. Wie will man das denn in Zukunft argumentieren, wenn andere Dissertationen mit einem Plagiatsanteil von über 40% auftauchen? Kommt man dann immer zum gleichen Schluß? Alles nicht böse Absicht? :roll: Dann braucht ja zukünftig niemand mehr Angst vor Plagiatsvorwürfen zu haben, denn da bei Frau von der Leyen ja ausdrücklich ohne Ansehen der Person geurteilt wurde, gilt das ja dann auch für alle anderen. :lol:
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Re: von der Leyen: Lizenz zum Plagiieren

Beitrag von praktikum »

histosowi hat geschrieben: wird diese/r sich im Zweifelsfalle auf genau dieses Urteil berufen und versuchen, für sich das gleiche Urteil zu erreichen.
Das war nur eine Uni, kein ordentliches Gericht. Außerdem würde das in Deutschland nicht so gehandhabt wie in den USA, wo man eine Entscheidung 1:1 auf andere Fälle überträgt. Aus dem Grunde sehe ich einzelne Verfehlungen nicht als Rechtfertigung für alle Doktorarbeiten. Ebenso lasse ich "früher war das so" nicht gelten.

Mangels vorheriger Erfahrungen (Seminare, Bachelor-, Masterthesis) ist es nachvollziehbar, dass eine Arbeit nicht bei jedem der große Wurf wird. Manche wollen dafür gar nicht die Zeit investieren. Schwache Arbeiten kommen in MINT-Fächern ebenfalls vor. Aber man kann eine schwache Arbeit abliefern, welche dennoch wissenschaftlich sauber ist.
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