Cybarb hat geschrieben:mantor hat geschrieben:oxana hat geschrieben:Hallo Leute,
nur für den Fall das es noch jemandem interessiert. Habe gerade mit eine Fördre Institution telefoniert und...
Es ist so, wenn ein Antrag gestellt ist, und sogar schon bewilligt ist, man aber selber gerade keine Stelle hat, oder einfach nur kurzfristig in eine Stellen-Unwissenheit tobt, muss man die „gewonnenes“ Gelde erst doch wieder aufgeben! Es geht natürlich hier nur um Sachbeihilfe, nicht um eigene Stelle.
Also ich hatte Recht mit meinem Angst – kurz bist du aus dem Nest, und schon gefressen!
Misst!
Also ich glaube, hier gehen ein paar Aspekte durcheinander. Bei der DFG zum Beispiel zählt die "eigene Stelle" doch zum Programm "Sachbeihilfe", insofern kann die Aussage, die hier oben steht, so nicht stimmen.
Und wenn ich die Statuten der DFG richtig auslege (und so galt das bisher auch bei den Anträgen, die ich gestellt habe),
verpflichtet sich die 'gastgebende' Universität ja bei Antragsstellung explizit dazu, im Falle einer Bewilligung die Durchführung des Projektes zu ermöglichen und den Arbeitsplatz zu stellen, die Abrechnung zu übernehmen, etc.
Das Modul "Eigene Stelle" gehört zum Förderinstrument "Sachbeihilfe", ist aber kein obligatorisch zu beantragendes Modul. Das heißt, es kann sein, dass jemand Module aus der Sachbeihilfe beantragt, zu denen aber die Eigene Stelle nicht gehört. In einem solchen Fall ist also wohl möglich, dass jemand erfolgreich Drittmittel bei der DFG einwirbt, selbst aber keine Anstellung mehr hat, um die Mittel sinnvoll nutzen zu können.
Ist doch irgendwie auch plausibel, denn ein Professor oder sonstwer mit einem entfristeten Dienstverhältnis sollte ja in der Lage sein, dieses sehr gängige Förderinstrument zu nutzen, ohne immer auch Geld für die eigene Stelle einwerben zu müssen.
Ok, da bin ich wohl falsch verstanden worden: Es ging hier ursprünglich um die Beantragung einer "eigenen" Stelle, die eben – wie hier geschrieben – zum Förderinstrument "Sachbeihilfe" gehört. Wenn jetzt Oxsana die Info erhält, dass man die "Sachbeihilfe" zurückgeben muss, die "eigene Stelle" aber nicht, dann hört sich das für mich zumindest so an, als ob da einige Dinge durcheinander gehen, gehört doch beides eben zu
einem Förderinstrument. Hier würde ich einfach noch einmal nachhören, um tatsächlich Klarheit zu bekommen.
Was das andere angeht: Ich selbst habe als "freier", sprich: arbeitsloser Wissenschaftler solch einen Antrag auf eine eigene Stelle gestellt – und das war gar kein Problem. Die Uni, an der ich das Projekt durchgeführt hätte, hat sehr gerne bestätigt, dass sie die Durchführung des Projektes ermöglichen würde. Und warum auch nicht: Das kostet sie erst einmal wenig; im Falle eines Falles bekommt sie die Overhead-Mittel und es fließt in die Statistik als erfolgreich eingeworbene Drittmittel ein …
Und nun könnte man natürlich fragen, warum die Universitäten darin eingebunden werden und nicht jemand "alleine" forschen kann? Für mich gibt es einen wichtigen Aspekt, den ich jetzt, nachdem ich selbst mit der Verwaltung von Drittmitteln konfrontiert bin, erst zu schätzen weiß: An den Fördermitteln hängt ein enormer Verwaltungsaufwand, bei Gehältern etwa müssen die Sozialabgaben berechnet und gemacht werden, selbst bei Hiwis ist das der Fall. Das macht die DFG (verständlicherweise) nicht – und ich kann für mich nur sagen, dass ich sehr dankbar bin, dass sich um all diesen Verwaltungskram die Uni kümmert.
PS: Gerade noch vergessen: Mittlerweile gibt es doch an fast allen Universitäten Abteilungen, Arbeitsstellen, etc. die sich auf die Beratung zur Drittmitteleinwerbung konzentrieren. Vielleicht könnte man da auch mal nachfragen?