Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältnissen

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
myfunnyvalentine

Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von myfunnyvalentine »

histosowi hat geschrieben: Meiner Meinung nach sollten die großen Förderinstitutionen einen speziellen Pool, für genau solche stellungslosen Wissenschaftler, einrichten. Die Anträge werden ja eh immer genau geprüft, ob sie förderungswürdig sind, warum also nicht auch auf die Art die Wissenschaften fördern? :idea:
Sympathischer Gedanke – hat in der Praxis aber sicherlich mehrere Hürden.
Ohne eigene Stelle an einer Uni wirst Du auch keine Kostenstelle haben, weswegen sich dann die Frage stellt, wohin denn die Drittmittel überwiesen werden sollen. Privatkonto scheidet wohl aus. Leider ;) .
histosowi hat geschrieben:Ja, aber das ist dann doch genau das, was Oxana meinte: jeder, der kein Dienstverhältnis an einer Uni o.ä. hat, wird dann auch nicht gefördert. Sprich, nicht ein einzelner Wissenschaftler wird gefördert, sondern immer nur eine wissenschaftliche Institution. Das schließt eine große Menge an Wissenschaftlern von jeglicher Förderung aus. Denn wie viele Absolventen und Doctores gibt es, verglichen mit der Anzahl Promotions- und PostDoc-Stellen oder gar Professuren? Da hat Oxana schon recht: einmal aus der "Nest" raus, ist es mit der Forschung vorbei...
Naja, ganz so drastisch ist es ja nun auch nicht. Es gibt neben der DFG ja noch zahlreiche andere Förderer, die zügiger entscheiden oder gar Forschungsstipendien ausschreiben, die eben nicht eine institutionelle Anbindung in Form eines Dienstverhältnisses vorraussetzen.

Und ja, natürlich ist das beschriebene Problem sehr ärgerlich. Für mich aus Sicht der Geldgeber aber nachvollziehbar. Die Einschätzung, ob ein Projekt durchführbar – d.h. also förderfähig – ist, hängt natürlich auch sehr von der Einbindung ab.
mantor
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Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von mantor »

Cybarb hat geschrieben:
mantor hat geschrieben:
oxana hat geschrieben:Hallo Leute,

nur für den Fall das es noch jemandem interessiert. Habe gerade mit eine Fördre Institution telefoniert und...

Es ist so, wenn ein Antrag gestellt ist, und sogar schon bewilligt ist, man aber selber gerade keine Stelle hat, oder einfach nur kurzfristig in eine Stellen-Unwissenheit tobt, muss man die „gewonnenes“ Gelde erst doch wieder aufgeben! Es geht natürlich hier nur um Sachbeihilfe, nicht um eigene Stelle.

Also ich hatte Recht mit meinem Angst – kurz bist du aus dem Nest, und schon gefressen!
Misst!
Also ich glaube, hier gehen ein paar Aspekte durcheinander. Bei der DFG zum Beispiel zählt die "eigene Stelle" doch zum Programm "Sachbeihilfe", insofern kann die Aussage, die hier oben steht, so nicht stimmen.

Und wenn ich die Statuten der DFG richtig auslege (und so galt das bisher auch bei den Anträgen, die ich gestellt habe), verpflichtet sich die 'gastgebende' Universität ja bei Antragsstellung explizit dazu, im Falle einer Bewilligung die Durchführung des Projektes zu ermöglichen und den Arbeitsplatz zu stellen, die Abrechnung zu übernehmen, etc.
Das Modul "Eigene Stelle" gehört zum Förderinstrument "Sachbeihilfe", ist aber kein obligatorisch zu beantragendes Modul. Das heißt, es kann sein, dass jemand Module aus der Sachbeihilfe beantragt, zu denen aber die Eigene Stelle nicht gehört. In einem solchen Fall ist also wohl möglich, dass jemand erfolgreich Drittmittel bei der DFG einwirbt, selbst aber keine Anstellung mehr hat, um die Mittel sinnvoll nutzen zu können.

Ist doch irgendwie auch plausibel, denn ein Professor oder sonstwer mit einem entfristeten Dienstverhältnis sollte ja in der Lage sein, dieses sehr gängige Förderinstrument zu nutzen, ohne immer auch Geld für die eigene Stelle einwerben zu müssen.
Ok, da bin ich wohl falsch verstanden worden: Es ging hier ursprünglich um die Beantragung einer "eigenen" Stelle, die eben – wie hier geschrieben – zum Förderinstrument "Sachbeihilfe" gehört. Wenn jetzt Oxsana die Info erhält, dass man die "Sachbeihilfe" zurückgeben muss, die "eigene Stelle" aber nicht, dann hört sich das für mich zumindest so an, als ob da einige Dinge durcheinander gehen, gehört doch beides eben zu einem Förderinstrument. Hier würde ich einfach noch einmal nachhören, um tatsächlich Klarheit zu bekommen.

Was das andere angeht: Ich selbst habe als "freier", sprich: arbeitsloser Wissenschaftler solch einen Antrag auf eine eigene Stelle gestellt – und das war gar kein Problem. Die Uni, an der ich das Projekt durchgeführt hätte, hat sehr gerne bestätigt, dass sie die Durchführung des Projektes ermöglichen würde. Und warum auch nicht: Das kostet sie erst einmal wenig; im Falle eines Falles bekommt sie die Overhead-Mittel und es fließt in die Statistik als erfolgreich eingeworbene Drittmittel ein …

Und nun könnte man natürlich fragen, warum die Universitäten darin eingebunden werden und nicht jemand "alleine" forschen kann? Für mich gibt es einen wichtigen Aspekt, den ich jetzt, nachdem ich selbst mit der Verwaltung von Drittmitteln konfrontiert bin, erst zu schätzen weiß: An den Fördermitteln hängt ein enormer Verwaltungsaufwand, bei Gehältern etwa müssen die Sozialabgaben berechnet und gemacht werden, selbst bei Hiwis ist das der Fall. Das macht die DFG (verständlicherweise) nicht – und ich kann für mich nur sagen, dass ich sehr dankbar bin, dass sich um all diesen Verwaltungskram die Uni kümmert.

PS: Gerade noch vergessen: Mittlerweile gibt es doch an fast allen Universitäten Abteilungen, Arbeitsstellen, etc. die sich auf die Beratung zur Drittmitteleinwerbung konzentrieren. Vielleicht könnte man da auch mal nachfragen?
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