Hallo zusammen,
dass Promotionskosten steuerlich absetzbar seien, das hört man ja immer wieder.
Weiß jemand von euch, inwieweit und wo (also wo in der Steuererklärung) und wie am besten? Und was? Muss man jeden kleinen Mist zuordnen - also die Fahrt mit zur Bibliothek, die Kopien usw usf?
Ich werd da nicht so schlau draus, aus dem, was man so liest...
LG
Ferdinand
Promotionskosten steuerlich absetzbar?
Hallo ferdinand,
die Kosten der Promotion gelten als Aus- und Weiterbildungskosten. Wo sie in der Steuererklärung auftauchen, hängt davon ab, welcher Art deine Einkünfte sind. Als Selbständiger sind es Betriebsausgaben, als Angestellter Teil der Werbungskosten.
Ich habe persönlich bis jetzt (noch) keine Betriebsprüfung gehabt, kann also bezüglich der Anforderungen des Finanzamtes nur die Info meines Steuerberaters wiedergeben, der für die Verbuchung verantwortlich ist. In der Steuererklärung ist es nach ihm nicht erorderlich, "jeden kleinen Mist" zuzuordnen. Das tut man bei anderen Ausgaben auch nicht spontan, sondern wenn überhaupt auf Nachfrage des Finanzamts.
Bei Kopien, Fahrten usw. ist die Veranlassung ohnehin plausibel.
Bei anderen Posten, z.B. einem Aufenthalt im Ausland o.ä., sollte man natürlich auf eventuelle Nachfragen nach dem Zweck eine Antwort parat haben.
Also: ist nach meiner Erfahrung alles easy, und solange du nur tatsächliche, "echte" Promotionskosten angibst, wird es sicher keine Probleme geben.
Grüße
die Kosten der Promotion gelten als Aus- und Weiterbildungskosten. Wo sie in der Steuererklärung auftauchen, hängt davon ab, welcher Art deine Einkünfte sind. Als Selbständiger sind es Betriebsausgaben, als Angestellter Teil der Werbungskosten.
Ich habe persönlich bis jetzt (noch) keine Betriebsprüfung gehabt, kann also bezüglich der Anforderungen des Finanzamtes nur die Info meines Steuerberaters wiedergeben, der für die Verbuchung verantwortlich ist. In der Steuererklärung ist es nach ihm nicht erorderlich, "jeden kleinen Mist" zuzuordnen. Das tut man bei anderen Ausgaben auch nicht spontan, sondern wenn überhaupt auf Nachfrage des Finanzamts.
Bei Kopien, Fahrten usw. ist die Veranlassung ohnehin plausibel.
Bei anderen Posten, z.B. einem Aufenthalt im Ausland o.ä., sollte man natürlich auf eventuelle Nachfragen nach dem Zweck eine Antwort parat haben.
Also: ist nach meiner Erfahrung alles easy, und solange du nur tatsächliche, "echte" Promotionskosten angibst, wird es sicher keine Probleme geben.
Grüße
Wie bereits erwähnt, das musst du nicht.
Praktisch ist es so, dass du deine Belege nach Datum sortierst, die Summe deiner Ausgaben in den ESt.-Erklärungs-Bogen einträgst und das ganze losschickst. Generell fragt das Finanzamt dann (und nur dann) nach, wenn der Beamte aus irgend etwas nicht schlau wird. Das brauchst du bei Belegen wie Fahrkarten im Nahverkehr oder Kopierkosten nicht zu befürchten. Also deine Hauptaufgabe besteht im Sammeln und Addieren.
Wenn du es etwas übersichtlicher machen willst, kannst du gleichartige Belege zusammen sortieren und auf einem gesonderten Blatt addieren. Also z.B. "Fahrkarten Nahverkehr: 365,00 EUR; Kopierkosten: 260,00 EUR". So was erleichtert dem Beamten etwas den Überblick. Aber es ist fakultativ.
Erklären sollte man halt solche Kosten, die nicht sofort einleuchten. Also wenn du beispielsweise ein Flugticket nach Mallorca einreichst wird der Beamte wahrscheinlich nachhaken. Dem kann man dann durch eine kurze Erläuterung vorgreifen. Z.B. "Besuch der dortigen Universität, Gespräch mit Prof. X, Tel.: xxxxx".
Alles Paletti?
Praktisch ist es so, dass du deine Belege nach Datum sortierst, die Summe deiner Ausgaben in den ESt.-Erklärungs-Bogen einträgst und das ganze losschickst. Generell fragt das Finanzamt dann (und nur dann) nach, wenn der Beamte aus irgend etwas nicht schlau wird. Das brauchst du bei Belegen wie Fahrkarten im Nahverkehr oder Kopierkosten nicht zu befürchten. Also deine Hauptaufgabe besteht im Sammeln und Addieren.
Wenn du es etwas übersichtlicher machen willst, kannst du gleichartige Belege zusammen sortieren und auf einem gesonderten Blatt addieren. Also z.B. "Fahrkarten Nahverkehr: 365,00 EUR; Kopierkosten: 260,00 EUR". So was erleichtert dem Beamten etwas den Überblick. Aber es ist fakultativ.
Erklären sollte man halt solche Kosten, die nicht sofort einleuchten. Also wenn du beispielsweise ein Flugticket nach Mallorca einreichst wird der Beamte wahrscheinlich nachhaken. Dem kann man dann durch eine kurze Erläuterung vorgreifen. Z.B. "Besuch der dortigen Universität, Gespräch mit Prof. X, Tel.: xxxxx".
Alles Paletti?
Hallo Ferdinand,
aufgrund meiner "guten Erfahrungen" mit dem Finanzamt kann ich dir nur raten, genau auf die Absetzbarkeit zuachten. Das hängt davon ab, was du zur Zeit beruflich machst und wofür du die Promotion letztendlich brauchst. Also, sind es reine Weiterbildungskosten oder kannst du sie als vorweggenommene Werbungskosten (dir sind für dich günstiger) absetzten. Es gibt in diesem Fall bereits Urteile. Auch der Konz gibt dir ein paar Tipps (sollte man an dieser Stelle vielleicht nicht zu laut sagen!). In meinem Fall hat sich die Hartnäckigkeit ausgezahlt. Meine Promotionskosten sind Werbungskosten!
Und immer alle Belege sammeln. Du wirst erstaunt sein, was sich über das Jahr alles ansammelt!
Liebe Grüße,
dany29
aufgrund meiner "guten Erfahrungen" mit dem Finanzamt kann ich dir nur raten, genau auf die Absetzbarkeit zuachten. Das hängt davon ab, was du zur Zeit beruflich machst und wofür du die Promotion letztendlich brauchst. Also, sind es reine Weiterbildungskosten oder kannst du sie als vorweggenommene Werbungskosten (dir sind für dich günstiger) absetzten. Es gibt in diesem Fall bereits Urteile. Auch der Konz gibt dir ein paar Tipps (sollte man an dieser Stelle vielleicht nicht zu laut sagen!). In meinem Fall hat sich die Hartnäckigkeit ausgezahlt. Meine Promotionskosten sind Werbungskosten!
Und immer alle Belege sammeln. Du wirst erstaunt sein, was sich über das Jahr alles ansammelt!
Liebe Grüße,
dany29