Leider nichts gefunden, daher hier die Frage:
Zeiten als wiss. Hilfskraft werden auf die Regelung 6 + 6 angerechnet, wenn es sich um mehr als 1/4 der Wochenarbeitszeit handelt. Nun werden jedoch diese Vertrage i.d.R. als Monatsverträge abgeschlossen. In meinem Falle: 40 Std./Monat. Liege ich damit über oder unter der zulässigen Wochenarbeitszeit? Kann jemand verbindliche Quellen nennen?
Und noch eine Frage:
Verlängerung der Regelung 6 + 6 um 2 Jahre pro Kind unter 18 Jahren MÖGLICH. Auch wenn ich immer eine 100 % Stelle hatte?
WZVG: Anrechnung Zeiten wiss. Hilfskraft/ Kinder
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Re: WZVG: Anrechnung Zeiten wiss. Hilfskraft/ Kinder
Das kommt auf den Tarifvertrag an, in dem geregelt ist, wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit ist. Dann kann man das leicht berechnen. Wo steht das mit der 25%-Regel?
Re: WZVG: Anrechnung Zeiten wiss. Hilfskraft/ Kinder
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
§3, Abs. 3
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Std.
§3, Abs. 3
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Std.
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Re: WZVG: Anrechnung Zeiten wiss. Hilfskraft/ Kinder
Das steht in der letzten Gesetzesänderung.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... ms&cad=rja
Darin heißt es "regelmäßigen Arbeitszeit, die mit einer deutschen Hochschule oder einer Forschungseinrichtung im Sinne des § 5 abgeschlossen wurden". So, § 5 gibt dazu keine Auskunft.
Ich hätte jetzt gesagt, regelmäßige Arbeitszeit, ist eine volle WiMa-Stelle, also 39 Stunden. Dann liegst du drüber.
Allerdings spricht dieser Link hier
http://www.academics.de/wissenschaft/wa ... 30122.html
von 41,8 Stunden. Das ist allerdings von 2004. Das ist vermutlich die Wochenarbeitszeit eines verbeamteten WiMas?!
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... ms&cad=rja
Darin heißt es "regelmäßigen Arbeitszeit, die mit einer deutschen Hochschule oder einer Forschungseinrichtung im Sinne des § 5 abgeschlossen wurden". So, § 5 gibt dazu keine Auskunft.
Ich hätte jetzt gesagt, regelmäßige Arbeitszeit, ist eine volle WiMa-Stelle, also 39 Stunden. Dann liegst du drüber.
Allerdings spricht dieser Link hier
http://www.academics.de/wissenschaft/wa ... 30122.html
von 41,8 Stunden. Das ist allerdings von 2004. Das ist vermutlich die Wochenarbeitszeit eines verbeamteten WiMas?!
Re: WZVG: Anrechnung Zeiten wiss. Hilfskraft/ Kinder
Super!
; ) Wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Hessen definitiv 40 Std./Wo.
Demnach habe ich doch, selbst wenn man nur von 4 Wochen/Monat ausgehen würde, genau 10 Std./Woche gearbeitet. D.h. = 1/4 der Arbeitszeit, nicht jedoch MEHR als 1/4 der Arbeitszeit... oder?
; ) Wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Hessen definitiv 40 Std./Wo.
Demnach habe ich doch, selbst wenn man nur von 4 Wochen/Monat ausgehen würde, genau 10 Std./Woche gearbeitet. D.h. = 1/4 der Arbeitszeit, nicht jedoch MEHR als 1/4 der Arbeitszeit... oder?
Re: WZVG: Anrechnung Zeiten wiss. Hilfskraft/ Kinder
40h/ Monat ist weniger als 10h/ Woche, weil der Monat nicht genau 4 Wochen hat.
Man rechnet meist mit 4,33 Wochen. 40h/ 4,33=9,24h
Man rechnet meist mit 4,33 Wochen. 40h/ 4,33=9,24h
Re: WZVG: Anrechnung Zeiten wiss. Hilfskraft/ Kinder
Habt vielen Dank!
Hoffentlich sieht das die Personalabteilung genau so....
Nun noch zu Frage 2: Anrechnung Kinder möglich, auch wenn 100 % gearbeitet und keine Elternzeit etc. im Zeitraum der Befristung genommen wurde?
Hoffentlich sieht das die Personalabteilung genau so....
Nun noch zu Frage 2: Anrechnung Kinder möglich, auch wenn 100 % gearbeitet und keine Elternzeit etc. im Zeitraum der Befristung genommen wurde?
Re: WZVG: Anrechnung Zeiten wiss. Hilfskraft/ Kinder
hier kann ich, auch wenn das Thema schon alt ist, kurz antworten:
im Prinzip ja. Für diese Familienpolitische Komponente ist es nämlich unerheblich, ob du Elternzeit genommen hast. Du musst nur mit dem Kind in einem Haushalt leben, dann wird von Wahrnehmung der Erziehungspflicht ausgegangen.
Kommt aber auf deine Uni an. Nicht alle machen das, es ist ein Kann, kein Muss.
hilfreich ist vielleicht auch: http://www.bmbf.de/de/7702.php
im Prinzip ja. Für diese Familienpolitische Komponente ist es nämlich unerheblich, ob du Elternzeit genommen hast. Du musst nur mit dem Kind in einem Haushalt leben, dann wird von Wahrnehmung der Erziehungspflicht ausgegangen.
Kommt aber auf deine Uni an. Nicht alle machen das, es ist ein Kann, kein Muss.
hilfreich ist vielleicht auch: http://www.bmbf.de/de/7702.php
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