Liebes Forum,
derzeit überlege ich aufgrund unüberwindbarer bürokratischer Hürden die Uni zu wechseln. Ich müsste zuerst an der Uni 50 % eines Masterstudiums machen, da meine Leistungen voraussichtlich nicht anerkannt werden. Dies würde dazu führen, dass ich aufgrund einer 20-Stunden-Arbeitswoche mindestens 4 Semeste dafür brauchen würde.
Trotz dieser Auflagen bin ich zum Studium zugelassen.
Meine Frage: Wenn ich mich nun an einer anderen Uni bewerbe und ich dort angeben muss, dass ich bereits an einer anderen Uni ein Promotionsgesuch hatte -wird dies negativ ausgelegt? Muss ich begründen, warum dies nichts wurde?
Danke für eure Hilfe.
LG
skleine
Bewerbung - Nachteil bei 2. Gesuch
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Re: Bewerbung - Nachteil bei 2. Gesuch
Die Frage ist, was Du hier mit "Promotionsgesuch" meinst. Im Wesentlichen kann das zweierlei heißen:
1. Du hast Dich an Uni A als Doktorandin angemeldet, das heißt um Aufnahme als Promotionsstudentin "ersucht". In dem Fall ist es normalerweise unproblematisch, Uni A zu verlassen und Dich an Uni B anzumelden.
2. Uni A hat, auf Dein Ersuchen hin, offiziell das Promotionsverfahren eröffnet. In dem Fall ist es schwer, zu Uni B zu wechseln. In fast allen Promotionsordnungen findest Du einen Passus, daß Du erklären mußt, die Dissertation niemals anderswo eingereicht zu haben. Der Sinn der Sache ist, daß man verhindern will, daß jemand mit einer schlechten Dissertation von einer Uni zur nächsten zieht, wenn er mal wieder damit durchgefallen ist - in der Hoffnung, doch noch irgendwo promoviert zu werden.
Wenn ich Dich richtig verstehe, sollte bei Dir aber Fall 1 vorliegen und zumindest von dem her, was Du an Informationen gibst, kann ich jetzt nicht ersehen, daß einem Uniwechsel da besondere Hürden im Weg stehen sollten.
1. Du hast Dich an Uni A als Doktorandin angemeldet, das heißt um Aufnahme als Promotionsstudentin "ersucht". In dem Fall ist es normalerweise unproblematisch, Uni A zu verlassen und Dich an Uni B anzumelden.
2. Uni A hat, auf Dein Ersuchen hin, offiziell das Promotionsverfahren eröffnet. In dem Fall ist es schwer, zu Uni B zu wechseln. In fast allen Promotionsordnungen findest Du einen Passus, daß Du erklären mußt, die Dissertation niemals anderswo eingereicht zu haben. Der Sinn der Sache ist, daß man verhindern will, daß jemand mit einer schlechten Dissertation von einer Uni zur nächsten zieht, wenn er mal wieder damit durchgefallen ist - in der Hoffnung, doch noch irgendwo promoviert zu werden.
Wenn ich Dich richtig verstehe, sollte bei Dir aber Fall 1 vorliegen und zumindest von dem her, was Du an Informationen gibst, kann ich jetzt nicht ersehen, daß einem Uniwechsel da besondere Hürden im Weg stehen sollten.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
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Re: Bewerbung - Nachteil bei 2. Gesuch
Wie wäre es, wenn du einfach mal ein wenig mehr zu deiner Situation schreibst, anstatt hier immer häppchenweise hin und wieder mal etwas zu fragen?
Als externer Betrachter ist es nicht einfach nachvollziehbar, was du überhaupt tust. Der letzte Stand war, dass du irgendwie extern promovieren wolltest, aber Schwierigkeiten mit der Betreuung hast. Das jetzige Thema ergibt vor diesem Hintergrund überhaupt keinen Sinn?!
Als externer Betrachter ist es nicht einfach nachvollziehbar, was du überhaupt tust. Der letzte Stand war, dass du irgendwie extern promovieren wolltest, aber Schwierigkeiten mit der Betreuung hast. Das jetzige Thema ergibt vor diesem Hintergrund überhaupt keinen Sinn?!
Re: Bewerbung - Nachteil bei 2. Gesuch
ich habe bereits 1 Mal gewechsel wg. Problem mit dem Betreuer. Und nun habe ich zwar einen guten Betreuer, aber es scheitert ggf. an den Zulassungsvoraussetzungen der Uni.
Das Doktoratsstudium an der Uni ist eben so, dass ein nicht ganz fachkundiger die Beurteilng der Auflagen fällt. D.h. er vergleicht den Titel des Studiums und nicht die absolvierten Inhalte. Und er muss am Ende auch mein Exposé genehmigen.
Bei mir trifft Fall 1 zu, d.h. ich habe noch nirgendwo eine Dissertation eingereicht.
Das Doktoratsstudium an der Uni ist eben so, dass ein nicht ganz fachkundiger die Beurteilng der Auflagen fällt. D.h. er vergleicht den Titel des Studiums und nicht die absolvierten Inhalte. Und er muss am Ende auch mein Exposé genehmigen.
Bei mir trifft Fall 1 zu, d.h. ich habe noch nirgendwo eine Dissertation eingereicht.
Re: Bewerbung - Nachteil bei 2. Gesuch
Das war bei mir zum Glück anders. Ich kenne es allerdings auch so, dass es Entscheidungsspielräume gibt. Bist Du dir sicher, dass Du mit Hilfe Deines DV nicht noch etwas erreichen kannst?skleine hat geschrieben:Das Doktoratsstudium an der Uni ist eben so, dass ein nicht ganz fachkundiger die Beurteilng der Auflagen fällt. D.h. er vergleicht den Titel des Studiums und nicht die absolvierten Inhalte. Und er muss am Ende auch mein Exposé genehmigen.
Evtl. kannst Du die zu erwerbenden Scheine reduzieren und sie mit einer kleinen Hausarbeit erlangen, die wiederum auch Aspekte enthält, die Du in Deine Diss einbauen kannst.
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