Gutachten - Vorbereitung Disputation

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Eule07

Gutachten - Vorbereitung Disputation

Beitrag von Eule07 »

Hallo,

ich habe bald meine Disputation und bin entsprechend in der Vorbereitungsphase. Nun bin ich gerade ziemlich geschockt, weil ich soeben erfahren habe, dass ich meine Gutachten erst nach der Disputation einsehen darf. Ist das denn üblich? Ich weiß auch gar nicht wo das steht. In der PromO finde ich dazu nichts. Ich habe auch hier immer wieder gelesen, dass ihr euch gerade anhand der Gutachten auf die Verteidigung vorbereitet. Was ja äußerst sinnvoll ist. Und auch ich habe fest damit gerechnet, das so machen zu können. Jetzt stehe ich ohne den kleinsten Anhaltspunkt da und fühle mich ziemlich verloren.

War/Ist das bei euch auch so? Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht, wie dann die Disputation verlaufen ist, nachdem man sich ins Blaue hinein vorbereiten musste?

Verzweifelte Grüße
Cybarb
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Re: Gutachten - Vorbereitung Disputation

Beitrag von Cybarb »

Hallo,

das war bei mir auch so, ich war auch ein wenig überrascht, aber so ist es nun mal.

Allerdings wusste ich von meinen Gutachtern schon durch mündliche Gespräche, in welche Richtung die Gutachten gehen werden, weshalb ich vor der Disputation nicht allzu viele Befürchtungen hatte. Entsprechend entspannt verlief es dann auch. Daher würde ich dir raten, aus bisherigen Gesprächen zu schließen, welche Fragen eventuell kommen könnten, und bei Bedarf deine Gutachter direkt zu fragen, worauf du dich speziell vorbereiten solltest. (Also nicht: "Was werden Sie denn fragen?", sondern: "Haben Sie Empfehlungen, worauf ich mich speziell vorbereiten sollte?") Wenn du ein anständiges Verhältnis zu ihnen hast und bei euch die entsprechenden Rahmenbedingungen herrschen, sollte das kein Problem sein.

Ansonsten bleibt nur der gängige Hinweis: Du bist der Experte für dein Thema und hast mit großer Wahrscheinlichkeit mehr Ahnung davon als die Prüfer. Daher solltest du bei einer gewissenhaften Vorbereitung in der Lage sein, auch kniffligen Nachfragen zu begegnen.

Gruß
Cyb

P.S.: Ich glaube, der Beitrag ist im falschen Unterforum gelandet.
xiotres
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Re: Gutachten - Vorbereitung Disputation

Beitrag von xiotres »

Liebe(r) Eule,

willkommen hier im Forum!

Ich kann dir keine Auskünfte dazu geben, was allgemein "üblich" ist. Aber vielleicht kannst du ja deine/n Betreuer/in und auch die Zweitgutachter/in dazu bringen, dir das Gutachten informell zu geben?
Mir ist bekannt, dass es Promotionsordnungen gibt, die dir eine Einsicht in das Gutachten erst zu einem bestimmten (recht kurzfristigen) Zeitpunkt vor der Dispu gewissermaßen zugestehen. An diese Fristen hält die auch das Prüfungsamt oder das Dekanat, je nachdem, wer an deiner Fakultät zuständig ist.
Die Prüfer oder Betreuer haben aber meist ein Interesse daran, dass auch der letzte Schritt des Verfahrens in Würde abgeschlossen werden kann. Und da dazu auch eine ausführliche Vorbereitung gehört, wäre das ja durchaus ein Argument, dir einen Einblick in das jeweilige Gutachten zu gewähren :blume: .

Meinst du, das wäre ein Weg für dich?

Viel Erfolg!

Xiotres
"Denken ist schwerer, als man denkt." (duplo)
Eule07

Re: Gutachten - Vorbereitung Disputation

Beitrag von Eule07 »

Lieber Cyb, lieber xiotres,

danke für eure Antworten, die mir zeigen, dass es also durchaus möglich ist, dass kein Einsichtsrecht vor der Dispu bestehen muss. In der Promotionsordnung steht dazu allerdings gar nichts. Woraus kann sich das denn noch ergeben? Oder ist es einfach ungeschriebenes Gesetz an der Fakultät...?

Meine Doktorvater hält sich irgendwie sehr bedeckt, wenn es um derartige Hinweise geht. Das war schon in der gesamten Entstehungsphase so. Konkrete Hinweise oder Verbesserungsvorschläge kamen eigentlich kaum/gar nicht. Ich muss mal sehen, ob ich informell was in Erfahrung bekommen kann. Glaube aber irgendwie, dass er es negativ bewerten könnte. Aber vielleicht sind das einfach nur meine Ängste...

Danke euch!

Grüße Eule

PS: Oh ja, es ist das falsche Unterforum. Da ist mir wohl ein Fehler unterlaufen. Ich weiß allerdings nicht, wie ich das nachträglich verschieben kann.
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