Das kann man so pauschal nicht beantworten. Eine Bachelor und Masterarbeit ist schließlich auch eine eigene Prüfungsleistung, sodass sie nicht 1:1 in die Diss mit eingehen kann. Genaueres regelt die Prüfungsordnung. Außerdem müssten BA/MA und weitere Artikel irgendwo sinnvoll miteinander verknüpft sein.
Solange du aber noch nicht mit einem Betreuer gesprochen hast, ist es eh sinnlos darüber nachzudenken.
Bachelorarbeit als Teil der kumulativen Diss
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