„Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich?

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tomer

„Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich?

Beitrag von tomer »

Die Frage an diejenigen, die bereits Dr.-Ing. Titel haben und es im Ausweis haben möchten: ist das bei euch möglich diesen Titel als DR im Ausweis einzutragen? Ich habe nämlich Schwierigkeiten. Die Meldestelle hat gesagt: ich habe Bindestrich dazwischen, somit man kann Dr. von Ing. nicht teilen, und ganze Dr.-Ing. im Ausweis geht nicht, also ich bekomme nichts eingetragen (also auch kein DR). Ist das bei jemanden auch so?
flip
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Re: „Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich??

Beitrag von flip »

Haha, nein. Es dürfen alle akademischen Disziplinen ihren Doktor eintragen, außer Ingenieure. Denn die sind ja mit abstand die Unwichtigsten. :D

Spaß bei Seite! Wenn ich es recht überblicke, ist der Dr.-Ing. der einzige "Dr" mit Bindestrich. Da er auch nicht so häufig vorkommt, hatte der Sachbearbeiter so etwas vermutlich noch nicht gesehen. Ein Anruf sollte Klarheit bringen.
tomer

Re: „Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich??

Beitrag von tomer »

Ich bin auch schockiert. Vor allem folgendes: die Dame hat bei mir seinen Vorgesetzten angerufen, und der hat gesagt "nein, DR können wir nicht eintragen". Wenn ich es unbedingt will, soll ich an Innenminister schreiben :shock: ! Und jetzt bin ich echt am Zweifel, obwohl ich so viele kenne, die damit keinen Problem hatten...
flip
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Re: „Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich??

Beitrag von flip »

Also ich muss schon schmunzeln. :) Vielleicht einmal persönlich vorbeigehen?
Zwonk
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Re: „Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich??

Beitrag von Zwonk »

flip hat geschrieben:Also ich muss schon schmunzeln. :) Vielleicht einmal persönlich vorbeigehen?
Beim Innenminister?
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
surcam

Re: „Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich??

Beitrag von surcam »

Dann geh noch mal zu einer anderen Person im Einwohnermeldeamt, wenn es mehrere gibt, und frag die. Wenn die sich auch sträubt, wedele mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Personalausweisgesetz und dann sollte alles seinen Gang gehen. ;)
Sebastian
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Re: „Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich??

Beitrag von Sebastian »

Die Mitarbeiter der Meldeämter sind aber auch nicht zu beneiden - denn die Prüfung, welcher Grad nun wie führ- (und eintragbar) ist, ist ja auch nicht leicht. Erst recht nicht, wenn vor Dir gerade mal wieder ein kleiner tschechischer Doktor da war...

Als Argumentationshilfe gibt es hier die Zusammenfassung mit Links zu den einschlägigen Gesetzen PAuswG und PassG.

Sebastian
tomer

Re: „Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich??

Beitrag von tomer »

Sebastian hat geschrieben:(...)Erst recht nicht, wenn vor Dir gerade mal wieder ein kleiner tschechischer Doktor da war...(...)

Sebastian
Hallo Sebastian,

nein, bei mir ist es "Standard" Dr.-Ing., erworben an der Technischen Universität in Deutschland. Schade, dass man in Unterlagen nichts dazu findet, dass "Dr.-Ing." trennbar ist und somit DR eingetragen werden darf. Bisher hab ich nur in "Bologna-Prozess" gefunden, dass es s.g. "Ebene 3" gibt und dort gehören alle Dr. Grade, Dr.-Ing. inklusive. Also man kann jetzt nicht sagen, dass Dr.-Ing. kein DR ist. Das ist natürlich für mich aüßerst logisch, aber ich brauche Argumente in der Hand und nicht nur die "Logik", damit ich die Sachbearbeiterin überzeugen kann.
Sebastian
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Re: „Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich?

Beitrag von Sebastian »

Hallo tomer,

so war das nicht gemeint - ich hatte schon verstanden, welchen Abschluss Du erworben hast und wollte Dir nicht zu nahe treten!
Allerdings weiß ich auch, mit welcher Ausbildung man in einer Meldebehörde die Sachbearbeitung übernimmt - und das ist in der Regel kein abgeschlossenes Studium. Sprich: Das Wissen um die Abschlüsse stammt nicht aus eigener Erfahrung, sondern ist nur - mit vielen anderen Formalien - angelesen.
Und dann wird es hakelig, wenn alle Welt davon spricht und schreibt, wer gerade wieder mit einem "falschen" Doktor aufgeflogen ist. Da mag sich Sachbearbeiter X vermutlich nicht einreihen bei den Deppen, die ihrer Kundschaft allzu leicht zwei Buchstaben zum Namen spendieren.
In der Sache geht es bei Dir wohl weniger um die Silbentrennung, als vielmehr um das Führen ohne Fachbezeichnung. Das ist streng genommen - glaube ich - bei keinem Doktorgrad von der verleihenden Stelle vorgesehen, sie müssen alle stets mit Fachzusatz geführt werden (als Dr. med. und Dr. jur, oder eben als Dr.-Ing.). Trotzdem wird der Doktorgrad als solcher - und zwar ohne Fachbezeichnung - in die genannten Papiere eingetragen (und umgangssprachlich auch so benutzt).
Das dürfte im Zweifel auch in den Verwaltungsvorschriften Deines Bundeslandes zum Personalausweisgesetz des Bundes so vorgesehen sein. Die VV für Niedersachsen waren sie besonders leicht zu suchen, dort ist es Ziff 5.3.2
5.3.2
Andere akademische Grade und Titel als der Doktorgrad dürfen in den Ausweis nicht eingetragen werden. Der Doktorgrad muß nachgewiesen werden (z.B. durch eine Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis), sofern er sich nicht schon aus dem bisherigen Personalausweis, einem Paß oder dem Melderegister ergibt. Er wird ohne Zusatz in abgekürzter Form ohne Punkt eingetragen (vgl. Nr. 5.4.3 des Leitfadens). Mehrere Doktorgrade sind in den vorgeschriebenen Abkürzungen einzutragen.
Ein ausländischer Doktorgrad (...I
Viel Erfolg - im Zweifel schau mal nach, wo in Deiner Behörde der erste Promovierte sitzt und sprich diesen höflich und bescheiden an (Ich habe da so ein albernes Problem...)
Sebastian
tomer

Re: „Dr.-Ing.“ Titel im Ausweis als „DR“ nicht möglich?

Beitrag von tomer »

So,

schließlich war das die story mit happy end – heute habe ich meinen Personalausweis abgeholt – der DR. Titel ist drin.

Aber wie ist es gelaufen? Ich habe eine E-Mail an die Sacharbeiterin geschickt – dort habe ich alle meine Argumente gesammelt (1. "Gemeinsames Ministerialblatt ISSN 0939-4729", 2. Gespräch mit meiner Fakultät [der Fakultät war schockiert, dass es Probleme gibt]. 3. Kollegen haben es so). Diese E-Mail wurde an Chef weitergeleitet, und der Chef hat seinen Chef gefragt. Erst dann kam die Antwort, dass die Eintragung von DR. möglich ist. Allerdings war der Vorgang auch etwas komplizierter, nämlich – der Chef möchte, dass ich „schriftliche Einverständniserklärung dafür erteile, dass die zuständige Fakultät die Echtheit der Urkunde bestätigen darf“. Ich habe es gemacht, habe aber gefragt, wieso ist es notwendig, denn ich habe noch nie gehört, das jemand die Echtheit der Urkunde in Frage stellt. Der Chef meinte, dass er nur die Kopie der Urkunde gesehen hatte, somit braucht er Möglichkeit um es nachzuprüfen. Ja, das stimmt, aber man muss beachten, dass diese Kopie die Sachbearbeiterin vom Original gemacht hat. Also heißt es, dass der Chef kein Vertrauen an ihre Mitarbeiterin hat? Egal, ich will einfach diesen „Vorgang“ vergessen.
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