Guten Tag!
Ich weiss dass ein Doktorarbeit und die dazu gehoerigen Veroeffentlichungen verfaelscht worden sind.
Die Experimente haben nie stattgefunden und alle Ergebnisse werden geschmiedet.
Die Frage ist eingentlich: wie sieht ein Aberkennungsprozess aus und was soll ich ja denn tun um es fortzusetzen?
P.S. Verzeihen Sie meine Deutsch, ich bin nicht muttersprachlich und habe dazu es seit Jahren gar nicht verwendet.
Verfahren bei Aberkennung der Promotion / Fälschung melden?
Verfahren bei Aberkennung der Promotion / Fälschung melden?
Zuletzt geändert von Sebastian am 15.01.2014, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Promotionaberkennung
Nun, als erster wäre abzuklären, inwieweit der Professor/ die Professoren da mit drinn stecken.
Haben sie keine Ahnung, dann liegt es nahe, jene (erst einmal anonym) zu informieren. Ansonsten dürfte es recht interessant werden.
Haben sie keine Ahnung, dann liegt es nahe, jene (erst einmal anonym) zu informieren. Ansonsten dürfte es recht interessant werden.
Re: Promotionaberkennung
Wende Dich an den Ombudsmann für gute wissenschaftliche Praxis an der Universität, die diese Doktorarbeit angenommen hat. Der Ombudsmann sollte Dir erklären können wie an dieser Universität mit einem Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten verfahren wird.
Hast Du Beweise für die Fälschung der Experimente?
Hast Du Beweise für die Fälschung der Experimente?
Re: Promotionaberkennung
An meiner Uni kann man derartige Fälle anonym beim bereits von Amalia genannten Verantwortlichen für Ethik in der Forschung melden. Es gibt sogar ein online-Formular.
Re: Promotionaberkennung
Ob der Professor auch schuldig ist, weiss ich nicht genau. Er ist jetz im Ruhestand so viel ich weiss, so ihm its alles ganz gleich sein sollte. Und war vielleicht frueher, da es die Grunde fuer Verdach musste er schon haben.
Beweise habe ich nicht, aber bin ich der Zeuge und muss mitteilen das ich mit der Faelschungen selbst geholfen haben.
Der Uni, wo das alles stattgefunden ist, hat schon fruher ein Fall wenn ein Betrug unter den Teppich gekehrt wurde und damals der Professor war beteilig. Deswegen habe ich wenig Vertrauen an Beamten fuer Ethik.
Beweise habe ich nicht, aber bin ich der Zeuge und muss mitteilen das ich mit der Faelschungen selbst geholfen haben.
Der Uni, wo das alles stattgefunden ist, hat schon fruher ein Fall wenn ein Betrug unter den Teppich gekehrt wurde und damals der Professor war beteilig. Deswegen habe ich wenig Vertrauen an Beamten fuer Ethik.
Re: Promotionaberkennung
Der genannte Ombudsmann sollte trotzdem Dein erster Ansprechpartner sein. Meines Wissens bist Du aufgrund Deines Arbeitsvertrages, den Du an der Uni offenbar ja mal hattest, erst Mal zur Verschwiegenheit nach Außen verpflichtet. Das heißt, Du muss das Problem zuerst intern melden, bevor Du Dich an eine andere Stelle wenden kannst. Das klingt jetzt vielleicht dramatischer als es tatsächlich ist, doch würde ich zu dieser Reihenfolge raten: Erst Ombudsmann/Verantwortlichen für Ethik und dann ggf. eine andere Stelle einschalten.trololo hat geschrieben:Der Uni, wo das alles stattgefunden ist, hat schon fruher ein Fall wenn ein Betrug unter den Teppich gekehrt wurde und damals der Professor war beteilig. Deswegen habe ich wenig Vertrauen an Beamten fuer Ethik.
Finde ich gut, dass Du dieses betrübliche 'Spiel' nicht unterstützen willst!
Re: Promotionaberkennung
Ich habe mit der Uni nicht zu tun, nie dort gearbeitet oder studiert. Und zu dem Fachgebiet gehoere ich nich zu.
Das heist es wird schierig, Experten zu suchen die die Artikeln ueberpruefen koennen.
Habe jetjt geguckt, es gibt kein Zeitschrift Veroeffentlichung, nur Procedings.
Ist es auch moeglich Proceedings zu zuruckziehen?
Das heist es wird schierig, Experten zu suchen die die Artikeln ueberpruefen koennen.
Habe jetjt geguckt, es gibt kein Zeitschrift Veroeffentlichung, nur Procedings.
Ist es auch moeglich Proceedings zu zuruckziehen?
Re: Verfahren bei Aberkennung der Promotion / Fälschung meld
Eingangs hattest du geschrieben, es ginge um eine Doktorarbeit. Da müsste also mehr als Conference Proceedings vorhanden sein. Ob man was wie zurückziehen kann und muss, sollte dich nicht kümmern. Melde die Angelegenheit einfach und dann werden sich die zuständigen Personen damit befassen.
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