Urheberrechte Bilder, Abbildungen, Pläne in der Doktorarbeit

Fragen aus der laufenden Arbeit an der Dissertation.
Literatursuche, Motivationsprobleme, Lehrtätigkeit, Ärger mit dem Prof u.v.m.
Gesperrt
metalbau

Urheberrechte Bilder, Abbildungen, Pläne in der Doktorarbeit

Beitrag von metalbau »

Hallo,

ich habe eine dissertation in architekturgeschichte abgegeben und auch die disputation ist durch, obwohl die benotung nicht wirklich einer der besten gewesen ist (sigh!).

jetzt habe ich ein problem mit dem ich am anfang wenig gerechnet hatte, bzw. mir wurde es falsch erklärt.
in meine dissertation gibt es fast 100 abbildungen, die meisten zwar sind reproduktionen von plänen,
die ich aus verschiedenen archivalien bzw. direkt aus bändern übernommen habe.

ich habe vor meiner arbeit im eigener verlag mit einer auflage von 40 oder - vielleicht - auch nur 20 exemplare anzufertigen.
ich wollte am anfang online publizieren aber ein archiv aus dem ich gut 25 abbildungen übernommen habe, hat mir ein konto von über 1000 € an urheberrechte vorgelegt. da ich im moment ich im grunde genommen freiberuflich als bauzeichner arbeite (sigh!) und 1000 € praktisch schon gleich mein durchs. monatsgehalt ist, darf ich mir solche ausgaben überhaupt nicht leisten!

jetzt habe ich in meiner diss. auch andere abbildungen - wie gesagt meistens architekturpläne - und vereinzelt auch reproduktionen aus anderen büchern. ich muss jetzt jeder archiv bzw. jeder verlag kontaktieren und um eine genehmigung für die publikation der bildern bitten.

die frage ist in wieweit darf ich z.b. den zitatsrecht nach § 51 UrhG Nr. 1 geltend machen?
kann ich mit der argumentation durchkommen, dass die reproduktion der bilder nur wissenschaftliche und keine gewerbliche zwecken dient und dass letzendlich sich um eine superbeschränkte auflage handelt, wobei die kopien der diss. nur an bibliotheken u. wissenschaftliche institutionen weitergegeben werden können?

hoffentlich gibt es im forum kunsthistoriker oder leute, die sich mit bildern beschäftigen.
Koenigsportal
Beiträge: 2262
Registriert: 20.01.2008, 19:16
Status: doctrix
Hat sich bedankt: 15 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Urheberrechte Bilder/Abbildungen/Pläne

Beitrag von Koenigsportal »

Soweit ich weiß, kannst Du mit sog. "Bildzitat" arbeiten, wenn die Bilder aus Büchern stammen. Sie müssen dann allerdings Bezug zum Text haben und nicht nur zur Illustration dienen.
"Do what you can, with what you've got, where you are." (Th. Roosevelt)
metalbau

Re: Urheberrechte Bilder/Abbildungen/Pläne

Beitrag von metalbau »

nur das?
Sebastian
Admin
Beiträge: 1977
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 32 Mal
Danksagung erhalten: 55 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechte Bilder/Abbildungen/Pläne

Beitrag von Sebastian »

Selbst kann ich zu dem Thema leider nichts beitragen, aber diese Darstellung hier klingt doch schon etwas harmloser. Der Autor ist allerdings offenbar (noch) kein Volljurist.
Die Frage der Belegfunktion der Bilder finde ich knifflig, v.a. wenn man inhaltlich nicht die Pläne sondern die realisierten Objekte vergleicht und die Pläne nur benutzt, weil es sich damit besser zeigen lässt.

Gruß
Sebastian
metalbau

Re: Urheberrchte Bilder, Abbildungen. Pläne

Beitrag von metalbau »

Ich bedanke mich für den tipp. Aber die ideen sind mir nich t unbedingt klarer geworden. Also lässt sich das zitierrecht nur anwenden, wenn ein einzelnes bild aus einem buch als hilfe zur darstellung der textinhalte übernommen habe. In diesem fall muss ich keine genehmigung beantragen. richtig? Was passiert allerdings in den anderen fällen? manchmal übernehmen die autoren ihre abbildungen aus nachlässen in archivien. wem gehört in diesem das bild? Und was passiert wenn ich ein bild ohne bzw. mit der falschen genehmigung publiziere? Und zuletzt wie sieht aus mit der s.g. grauen literatur z.b. manusskripte im eigenen verlag, unveröffentlichte dissertationen , usw.?
Ab wann gibts es anzeigen bzw. knast?
myfunnyvalentine

Re: Urheberrechte Bilder, Abbildungen. Pläne

Beitrag von myfunnyvalentine »

metalbau hat geschrieben: Ab wann gibts es anzeigen bzw. knast?
Knast gibt es, bei DinA5 großen Abbildungen ab 16 Stück in schwarz-weiß; bei farbigen schon ab der Hälfte!!


:mrgreen:

Keine Sorge, Anzeige oder gar Haft gibt es so schnell nicht. Aber es dürfte ziemlich teuer werden, wenn Du Bilder ohne die entsprechenden Rechte benutzt. Neben der Nachzahlung der einfachen Nutzungsrechte wird dann i.d.R. ein Zuschlag fällig, der gerne mal ein Vielfaches des eigentliches Betrages ist.

Wenn Du also unsicher bist, ob Dein Fall durch das Bildzitat gedeckt ist – unbedingt Rechte einholen.
metalbau

Re: Urheberrechte Bilder, Abbildungen. Pläne

Beitrag von metalbau »

ich habe viele bilder aus einem buch genommen. das im "eigenen verlag" produziert worden ist.
es handelt sich also um "graue lieratur".

soll ich trotzdem nach einer genehmigung fragen?
aber wem? der autor ist tot!
metalbau

Re: Urheberrechte Bilder, Abbildungen. Pläne

Beitrag von metalbau »

ich habe mich entschieden, mein dissertationsschrift mit folgender note abzuschliessen:

"VERWENDUNG VON ABBILDUNGEN: RECHTLICHE HINWEISE
Die Publikation dieser Dissertationsschrift erfolgt in einer begrenzter Auflage von 20 Exemplaren im Selbstdruck.
Die Exemplare sind ausschließlich für die wissenschaftliche Nutzung an wissenschaftlichen Bibliotheken bestimmt.
Für die Publikationsgenehmigung der Abbildungen aus den Nachlässen ............................................, bedanke ich mich mit dem Baukunstarchiv der ............. , mit dem Archiv der
................... und mit der ..........................................

Bei der Benutzung von Abbildungen aus Artikel und anderen Publikationen, weise ich auf das Zitierrecht nach § 51 Urheberschutzgesetz.
Die Verwendung dieser Abbildungen dient der Erläuterung der Textinhalte."

was hält ihr davon? ist dies sinnvoll?
Sebastian
Admin
Beiträge: 1977
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 32 Mal
Danksagung erhalten: 55 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechte Bilder, Abbildungen. Pläne

Beitrag von Sebastian »

Ich glaube nicht, dass Du damit weiterkommst:
1. wird solch eine Note kaum jemand wahrnehmen (wer sucht schon das ganze Buch nach so etwas ab?)
2. Der Dank an die genehmigenden ist sicher angebracht, vielleicht aber z.B. im Vorwort. Die Ausführungen zum Rest sind aber entweder nicht nötig (wenn alles o.k. ist) oder Hinweise auf eine vorsätzliche Verletzung (wenn sie nicht richtig sind). Solche Angstklauseln schaden mehr als sie nutzen (vergleiche das Problem bei der Linkhaftung und den daraus resultierenden Phrasen, die auch heute noch auf vielen Webseiten zu finden sind.)
Außerdem lesen diese Klausel neben den wenigen Menschen, an die sie gerichtet sind, auch noch alle anderen, denen das total egal ist, die sich jetzt aber wundern, dass du erkennbar so nachlässig recherchiert hast - und das auch noch in zig Jahren!
Wenn jemand mit Dir darüber diskutieren will, wird er das unabhängig von solchen Phrasen tun. Einzig der Hinweis auf die geringe Auflage könnte die Situation m.E. etwas entschärfen, dann aber an klassischer Stelle irgendwo ganz vorn im Buch.
3. Falls Du allerdings - so verstehe ich Dich - irgendwelche Bilder/Grafiken mehr zum Spaß übernommen hast, oder weil sie so schön sind, dann würde ich Dir empfehlen, diese aus der Veröffentlichung zu streichen.

Gerade bei Architekten habe ich es selbst schon erlebt, dass auch die Erben noch sehr am Urheberrecht interessiert waren (die fuhren die in ganz Deutschland verstreuten Werke jährlich einmal an, um nachzuschauen, ob irgendetwas unabgestimmt und damit unerlaubt umgebaut worden war! :shock: )
Nicht selten übernimmt mindestens eines der Kinder das Büro, kennt sich dann also mit der Materie - einschließlich der Verwaltung geistigen Eigentums - auch aus.
Auf der anderen Seite lese ich hier im Forum, dass viele Rechteinhaber gern bereit sind, für "einen guten/wissenschaftlichen/nichtgewerblichen Zweck" wie eine Diss, in der sie vorkommen, die Zustimmungen auch kostenlos zu geben, wenn sie nur gefragt werden.

Viel Erfolg bei Deiner Entscheidung!

Sebastian
metalbau

Re: Urheberrechte Bilder, Abbildungen, Pläne in der Doktorar

Beitrag von metalbau »

ehrlich gesagt.. weiß ich nicht was ich machen muss....diese dissertation ist für mich nur eine belastung.. ich will mich ,von dieser belastung von der ich nichts zu gewinnen habe, so bald w.m. befreien.
ich verdiene allerdings im moment so wenig, dass überhaupt nicht in der lage wäre, eventuelle bilderrechte nachzuzahlen.
ich würde also jede ruckzahlung verweigern un das ding würde sich bis in Gericht ziehen.
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag