Gegenleistung für externe Promotion

Anfangen mit der Diss: Abgeschlossene Diskussionen (Doktorvatersuche, Expose...)
JohnWayne

Re: Gegenleistung für externe Promotion

Beitrag von JohnWayne »

Promotionsordnung der TUM:

http://portal.mytum.de/archiv/kompendiu ... f/download


Paragraph §8, 2.c) "... oder durch Lehre an der TUM ... "

siehe zusätzlich TUM-GS Statut §15, (6)


Wie gesagt, das kann sich von Uni zu Uni auch unterscheiden, schau einfach mal in deine für dich gültige Ordnung.
DoneXY

Re: Gegenleistung für externe Promotion

Beitrag von DoneXY »

JohnWayne hat geschrieben:siehe zusätzlich TUM-GS Statut §15, (6)
§15 (6) scheint gerade für externe Promovenden eine Hintertür öffnen zu wollen, die es ihnen erlaubt, ohne Lehrverpflichtungen u.ä. zum Doktorgrad zu kommen. Aich sind die Anforderungen a) bis c) mit jeweils einem 'oder' verbunden. Das heißt, der Besuch von Lehrverantstaltungen sollte genügen, um die Anforderungen nach a) zu erfüllen.
§15 (6)
Ein unverzichtbares Element der Promotion ist die aktive Einbindung des Promovenden in das akademische Umfeld der TUM. Diese Einbindung kann
a. durch Präsenzzeit an der TUM oder einer vom Graduiertenzentrum anerkannten öffentlichen, akademischen Forschungseinrichtung, oder
b. durch Lehre an der TUM (z. B. Vorlesung, Ãœbungen, Einbindung in die Betreuung von Praktika und Abschlussarbeiten), oder
c. durch die Mitarbeit in einer Forschungsgruppe der TUM erbracht werden.

Externe Promovenden weisen dies über einen Selbstbericht dem Betreuer nach, der es der Leitung des Graduiertenzentrums bestätigt.
http://www.gs.tum.de/fileadmin/w00bik/w ... ng_WEB.pdf
JohnWayne

Re: Gegenleistung für externe Promotion

Beitrag von JohnWayne »

Genau, aber:

Die externen Doktoranden, die ich kenne (TUM eingeschrieben, Arbeit Max-Planck) müssen alle an der Uni aushelfen.

Je nach Betreuer etc. hast du da evt. eine Hintertür. Rede doch einfach mal mit deinem Betreuer darüer, vielleicht kannst du es dann einfach umgehen?

Ich wollte hier nicht auf Konfrontation gehen, ich wollte ja nur anmerken, dass es durchaus auch OHNE Anstellung dazu kommen kann, dass man Lehrtätigkeiten übernehmen muss und das offiziell. Aber wie gesagt, es ist nicht überall so und es gibt auch Hintertürchen + evt. Vereinbarungen mit dem Betreuer.
DoneXY

Re: Gegenleistung für externe Promotion

Beitrag von DoneXY »

Es ging mir lediglich um die formalen Grundlagen, der Beschäfting externer Doktoraden für den normalen Unibetrieb. Deine Formulierung 'offiziell' ließ mich solche vermuten. That's it.
BertaFrieda

Re: Gegenleistung für externe Promotion

Beitrag von BertaFrieda »

Hallo,

auch unsere Promotionsordnung (keine Naturwissenschaft, nicht die TUM) ermöglicht, dass Promotionsstudierende einen Teil ihrer für das Promotionsstudium verbindlich zu erbringenden ECTS-Punkte über Lehrveranstaltungen ableisten können. Es gibt aber eben auch alternative Möglichkeiten.

Da steht aber nicht drin, dass das unentgeltlich zu erfolgen hat. Ich finde diese Praxis auch nicht korrekt (habe selbst vor meiner Anstellung am Lehrstuhl zwei nicht vergütete Lehraufträge übernommen – heute würde ich das nicht mehr tun).

Gruß
BertaFrieda.
flip
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Re: Gegenleistung für externe Promotion

Beitrag von flip »

Ja, wie ich das sehe muss da garnichts. Zumal auf ein Kriterium "Präsenzzeit" ist. Keine Ahnung was damit wieviel genannt wird.
JohnWayne hat geschrieben:Genau, aber:

Die externen Doktoranden, die ich kenne (TUM eingeschrieben, Arbeit Max-Planck) müssen alle an der Uni aushelfen.
Das ist ja schön, dass das bei allen Doktoranden gilt, die du kennst, aber das entspricht nicht der Promotionsordnung. Denn durch die Arbeit am MPI haben sie doch den Punkt erfüllt und müssen keine Lehre machen. Ich behaupte jetzt enfach mal, dass das MPI eine vom "Graduiertenzentrum anerkannte, öffentliche, akademischen Forschungseinrichtung" ist.

Lehre macht man nur für finanzielle Entlohnung. Das heißt, sie ist im Arbeitsvertrag geregelt oder man übernimmt offiziell einen Lehrauftrag. Wo kommen wir denn da hin, wenn die Unis auch noch ihren Doktoranden nichts bezahlen und sie dann auch noch zur Lehre auffordern?! Aber anscheinend lassen sich ja noch genügend Doktoranden ausbeuten, dass dies auch noch zum Volkssport wird.
DoneXY

Re: Gegenleistung für externe Promotion

Beitrag von DoneXY »

flip hat geschrieben:Wo kommen wir denn da hin, wenn die Unis auch noch ihren Doktoranden nichts bezahlen und sie dann auch noch zur Lehre auffordern?! Aber anscheinend lassen sich ja noch genügend Doktoranden ausbeuten, dass dies auch noch zum Volkssport wird.
Je nach angestrebter Tätigkeit nach der Promotion kann Lehrerfahrung eine unbedingt erforderliche Qualifikation sein. Das ist natürlich ein Einfallstor für die Foderung nach unbezahlten Lehrtätigkeiten.
flip
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Re: Gegenleistung für externe Promotion

Beitrag von flip »

Nun, ich denke einmal, dass man vor der Promotion so "reif" ist, dass man dies vorher bei seinen Bewerbungen berücksichtigt. Die Diss ist schließlich eine freiwillige Sache und man ist schlicht selbst Schuld, wenn man sich in so ein prekäres Verhältnis begibt. Die Hochschullandschaft ist ja nun ziemlich groß.
Sollte die TUM wirklich von ihrem unbezahlten "Studenten" ihres Doktorandenprogrammes Lehrverpflichtungen fordern, dann wäre das ein Armutszeugnis für eine der besten Unis in Deutschland.
Zwonk
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Re: Gegenleistung für externe Promotion

Beitrag von Zwonk »

@flip: Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich dem DV angeboten hatte, umsonst einen Lehrauftrag anzunehmen, um meinen Lebenslauf zu verbessern (Lehrerfahrung). Der DV hat das abgelehnt, eben mit der Begründung, daß er grundsätzlich verbietet, daß am Institut jemand ohne Bezahlung lehrt, weil sonst die Verwaltung auf dumme Gedanken gebracht wird. Ich konnte also erst unterrichten, als der DV die entsprechenden Mittel zur Hand hatte.

Ich weiß aber, daß das nicht überall so ist. Ganz vage erinnere ich mich an eine Geschichte aus Berlin. Da wollte der Senat wohl entscheiden, daß jede Lehrveranstaltung bezahlt werden muß. Aber dann sind die Unis Sturm gelaufen, weil sie mit bezahlten Lehrkräften unmöglich den Lehrbetrieb aufrecht erhalten könnten und dann hat sich das Vorhaben wohl im Sande verlaufen... Jedenfalls habe ich eine verschwommene Vorstellung, daß es so oder zumindest so ähnlich war. Aber auch so kenne ich von anderen Unis genug Leute, die mehr oder weniger subtil dazu gebracht werden, umsonst zu unterrichten.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Gefahr im Verzug

Re: Gegenleistung für externe Promotion

Beitrag von Gefahr im Verzug »

Jaja, die Juristen wieder ;) Aber selbst für interne Promovenden gilt:
§ 8
Einreichung der Dissertation
(3) Dem Antrag sind beizufügen:
1. ...
2. ... eine Bestätigung über die Teilnahme am Qualifizierungsprogramm der TUM Graduate School, wobei die Mindestanforderungen in § 15 des Statuts der TUM-GS sowie in der Ordnung des jeweiligen Graduiertenzentrums geregelt sind. Jeder Doktorand erbringt dafür folgende Nachweise:
...
c) eine Bestätigung über die für die wissenschaftliche Qualifizierung angemessene Einbeziehung des Promovenden in das akademische Umfeld der Technischen Universität München; dies wird insbesondere durch Präsenzzeit an der TUM oder einer vom Graduiertenzentrum anerkannten öffentlichen akademischen Forschungseinrichtung nachgewiesen, oder durch Lehre an der TUM, oder durch Beteiligung im Rahmen einer Forschungsgruppe der TUM.
...
§ 15
(6) Ein unverzichtbares Element der Promotion ist die aktive Einbindung des Promovenden
in das akademische Umfeld der TUM. Diese Einbindung kann
a. durch Präsenzzeit an der TUM oder einer vom Graduiertenzentrum anerkannten
öffentlichen, akademischen Forschungseinrichtung, oder
b. durch Lehre an der TUM (z. B. Vorlesung, Ãœbungen, Einbindung in die Betreuung
von Praktika und Abschlussarbeiten), oder
c. durch die Mitarbeit in einer Forschungsgruppe der TUM
erbracht werden.
Insbesondere heißt immer "Jetzt folgen die Standartbeispiele, aber es geht auch etwas vergleichbares anderes" und oder heißt tatsächlich "oder". D. h. es gibt andere Möglichkeiten, als die Lehre, um die §§ 8 bzw. 15 voll zu erfüllen und kein Promovend muss nach diesen Vorschriften an der TM lehren, um die Zulassungsvoraussetzungen für die Promotion dort zu erfüllen, weder interne noch externe. Dass das in der Paxis ggf. dennoch so gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.
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