Hallo zusammen,
ich bin soweit, dass ich meine Arbeit einreichen kann. In meiner Promotionsordnung steht, dass ich in einem Anschreiben an den Promotionsausschuss einen Wunsch für den Zweitgutachter angeben kann, doch dies garantiert nicht, dass er auch genommen wird. Inoffiziell habe ich einen Zweitgutachter, der bereits Teile der Arbeit gelesen hat.
Meine Frage ist nun, gibt man auf dem Deckblatt der gedruckten Diss die gewünschte Person als Zweitgutachter an oder nur den Doktorvater?
Vielen lieben Dank!
Triaxis
Deckblatt bei Einreichung
Re: Deckblatt bei Einreichung
Sprich mit dem/der Vorsitzenden des Promotionsausschusses, wie das bei Euch zu handhaben ist. Allgemeine Regeln gibt es da nicht.
Re: Deckblatt bei Einreichung
Ich hab von meinem Promotionsbüro eine Vorlage für das Deckblatt bekommen, da werden die Namen der GutachterInnen gar nicht angegeben. Auf Nachfrage, wo ich das angeben soll (erste Innenseite oder ganz woanders) hieß es, das braucht gar nicht angegeben werden.
Langer Rede kurzer Sinn: Frag am besten direkt bei deinem Promotionsbüro nach.
Langer Rede kurzer Sinn: Frag am besten direkt bei deinem Promotionsbüro nach.
Re: Deckblatt bei Einreichung
Ja das macht Sinn, vielen Dank! Bei uns steht dazu nichts in der Promotionsordnung und weitere Handreichungen existieren meines Wissens nach nicht.
Re: Deckblatt bei Einreichung
Bei mir waren bei Einreichung auf dem Deckblatt keine Gutachter genannt, auf den späteren Pflichtexemplaren für die Veröffentlichung aber schon.
Gut, wenn du dich bei deiner zuständigen Fakultät erkundigst.
Gut, wenn du dich bei deiner zuständigen Fakultät erkundigst.
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 3 Antworten
- 3385 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von donkeydoeshisphd
-
- 7 Antworten
- 7511 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von donkeydoeshisphd