Hallo zusammen,
erst einmal herzlichen Dank für die tollen Beiträge, die mir im Laufe der vergangenen Jahre sehr geholfen haben.
Nun zu meiner Frage - Ich möchte gerne in den kommenden Wochen meine Dissertation offiziell einreichen.
Der Zweitgutachter wurde mit dem Doktorvater (Erstgutachter) mündlich abgestimmt. Jetzt hat mein Zweitgutachter mich informiert,
dass er zwar sehr gerne die Arbeit als Zweitgutachter begutachten möchte, allerdings nicht sicher sei, ob er als nicht habilitierter Hochschulprofessor einer FH dies überhaupt dürfe. In der Promotionsordnung steht diesbezüglich, dass es sich um
"Hochschullehrer gem. § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsHSG" handeln muss. Dort wiederum steht, dass es
"Professoren, Juniorprofessoren (Hochschullehrer)" sein müssen. Von Habilitation etc. steht nirgends etwas. Ich gehe davon aus, dass dies somit nicht zwingende Voraussetzung ist und er daher als Zweitgutachter tätig werden darf. Hat jemand von Euch damit Erfahrungen? Ich kenne sogar Fälle, wo der Zweitgutachter überhaupt keinen Professorentitel hat, allerdings in einem anderen Bundesland. Ich möchte natürlich ungern ein Risiko eingehen.
Wäre super, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte oder seine Erfahrungen mitteilt.
Beste Grüße
markox
Muss Zweitgutachter habilitiert sein?
Re: Muss Zweitgutachter habilitiert sein?
Bei dieser nicht ganz unwichtigen Frage, würde ich die Antwort direkt von der Fakultät haben wollen.
Re: Muss Zweitgutachter habilitiert sein?
Da würde ich mich auch an der Uni absichern. Aber ganz grundsätzlich glaube ich, dass eine habil nicht erforderlich ist. Denn schließlich gibt es (zwischenzeitlich) auch nicht habilitierte Professoren, die Doktorarbeiten betreuen...
Re: Muss Zweitgutachter habilitiert sein?
In meinem Fall war die Habilitation des Zweitgutachters notwendig, da bleibt wohl nur nachzufragen. Formal musste ich ein Schreiben
"Bestellung der Gutachter" an den Promotionsausschuss schicken, die in ihrer Sitzung diese Gutachter bewilligen und offiziell bei diesen anfragen. Da wurde also nochmal geprüft, wer da welches Thema begutachtet. Das ist wohl an jeder Uni - in jedem Fach unterschiedlich, nehme ich an...
"Bestellung der Gutachter" an den Promotionsausschuss schicken, die in ihrer Sitzung diese Gutachter bewilligen und offiziell bei diesen anfragen. Da wurde also nochmal geprüft, wer da welches Thema begutachtet. Das ist wohl an jeder Uni - in jedem Fach unterschiedlich, nehme ich an...
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