WissZeitVG für Anfänger?

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
MoniqueS

Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von MoniqueS »

Poppy hat geschrieben:Dann kannst du an keiner deutschen Universität mehr auf einer Stelle eingestellt werden, die nach dem WissZeitVG befristet ist. Weiterhin möglich sind Stellen, die nach TzBfG befristet sind.
Kann man als wissenschaftlicher Mitarbeiter nach TzBfG begristet werden?


Ich habe eine Frage, die daran anschließt, denn ich habe vor, mich auf eine entsprechende Stelle zu bewerben... im Ausschreibungstext steht als Befristungsgrund nicht wie üblich "WissZeitVG" sondern "vorübergehender Mehrbedarf", die Stelle ist eine wiss.Mit. für 24 Monate ausgeschrieben (und dann sicher ohne Möglichkeit auf Verlängerung). Wenn ich die Stelle bekäme und darauf 2 Jahre arbeite und woanders meine Diss schreibe, wird diese Zeit dann nicht auf die 6 Jahre angerechnet?????
Poppy

Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von Poppy »

Eigentlich muss in dem Ausschreibungstext stehen, nach was befristet wird (steht meist ganz oben oder ganz unten >> Kleingedrucktes). Wenn das nicht der Fall ist, kannst du bei der Uni anrufen und nachfragen.
WiMi-Stellen, die an Professuren angegliedert sind, wo man also direkt im Fachgebiet arbeitet (Lehre und Qualifikation), sind immer Landesstellen und daher nach WissZeitVG befristet. Bei Stellen, die woanders angegliedert sind, z.B. bei einem Dekanat, wenn irgendwas mit Koordination (z.B. von einem Studiengang) o.ä. dasteht, kann je nach Ausrichtung der Personalpolitik der Hochschule (*hüstel*) auch nach TzBfG befristet werden. Dass sind dann keine klassischen Qualifikationsstellen, wo man eben Lehre und Forschung im Fachgebiet macht, sondern eher im Wissenschafsmanagement angesiedelt.
Angerechnet wird nur, wenn es nach WissZeitVG befristet ist, TZBfG wird nicht auf die 6 Jahre angerechnet. Das TzBfG ist nämlich nicht nur für die Uni da wie das WissZeitVG, sondern ein 'ganz normales' Gesetz zur Befristung.
xa
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Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von xa »

Hallo,

laut dieser Info zählen wohl auch Zeiten als Promotionsstudent oder Zeiten mit Stipendium zu den 6+6 Jahren, auch wenn kein Arbeitsverhältnis:

http://www.dhv-speyer.de/persrat/wissen ... recht.html

"Von besonderem Interesse ist das in § 2 WissZeitVG geregelte Befristungsrecht mit seinem 12-Jahres-Zeitraum (bei Medizinern 15 Jahre): 6 Jahre vor und 6 Jahre nach der Promotion. Dies ist die Befristungshöchstzeit, die jedoch bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind verlängert werden kann.
Die Berechnung der Befristungszeiten ist mitunter recht kompliziert. Angerechnet werden alle befristeten Arbeitsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der durchschnittlichen wöchentlichen Regelarbeitszeit an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung, so z.B. auch Zeiten einer Juniorprofessur, jedoch keine Lehrstuhlvertretungen oder Gastprofessuren. Nicht angerechnet werden in aller Regel Zeiten vor Studienbeginn und Zeiten eines Arbeitsvertrages vor Abschluss des Studiums (bis zum Masterabschluss). Eingerechnet werden wiederum Promotionszeiten, auch wenn man keine bezahlte Stelle an der Hochschule hatte. So werden z.B. Promotionsstipendien oder die selbstfinanzierte Promotionszeit angerechnet. Maßgeblich für die Berechnung kann beispielsweise die Annahmeerklärung als Doktorand durch den Doktorvater bzw. die Doktormutter oder eine Selbstauskunft sein, wann mit dem Promotionsstudium begonnen wurde. Positiv ist wiederum, dass die ersparte Zeit vor der Promotion in die Postpromotionszeit übernommen werden kann. Wer also z.B. nur drei Jahre bis zur Promotion braucht, dem verbleiben danach noch neun Jahre für die Postdoc-Phase."

Ich kenne das auch von unserer Institution, da gibt es ein Graduiertenkolleg, was teilweise Kollegiaten als wiss. Mitarbeiter anstellt und die andere Hälfte über Stipendien. Wäre ja sehr unfair, wenn diese Gruppen verschieden behandelt würden.
flip
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Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von flip »

Naja, mag sein, dass die alle von der Arbeit her gleich behandelt werden, aber es ist ein riesen Unterschied, ob jemand Stipendiat oder WiMa ist.

Die Angst ist allerdings berechtigt, was die Fristen angeht. Gerade in den Geisteswissenschaften. Im Grunde genommen ist es egal, ob sechs oder zwölf Jahre. Nach dieser Zeit in der Wirtschaft ordentlich Fuß zu fassen ist sehr schwer! Muss jeder selber wissen, ob er das Risiko eingehen will.
Poppy

Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von Poppy »

xa hat geschrieben:Hallo,

laut dieser Info zählen wohl auch Zeiten als Promotionsstudent oder Zeiten mit Stipendium zu den 6+6 Jahren, auch wenn kein Arbeitsverhältnis:

http://www.dhv-speyer.de/persrat/wissen ... recht.html

"Von besonderem Interesse ist das in § 2 WissZeitVG geregelte Befristungsrecht mit seinem 12-Jahres-Zeitraum (bei Medizinern 15 Jahre): 6 Jahre vor und 6 Jahre nach der Promotion. Dies ist die Befristungshöchstzeit, die jedoch bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind verlängert werden kann.
Die Berechnung der Befristungszeiten ist mitunter recht kompliziert. Angerechnet werden alle befristeten Arbeitsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der durchschnittlichen wöchentlichen Regelarbeitszeit an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung, so z.B. auch Zeiten einer Juniorprofessur, jedoch keine Lehrstuhlvertretungen oder Gastprofessuren. Nicht angerechnet werden in aller Regel Zeiten vor Studienbeginn und Zeiten eines Arbeitsvertrages vor Abschluss des Studiums (bis zum Masterabschluss). Eingerechnet werden wiederum Promotionszeiten, auch wenn man keine bezahlte Stelle an der Hochschule hatte. So werden z.B. Promotionsstipendien oder die selbstfinanzierte Promotionszeit angerechnet. Maßgeblich für die Berechnung kann beispielsweise die Annahmeerklärung als Doktorand durch den Doktorvater bzw. die Doktormutter oder eine Selbstauskunft sein, wann mit dem Promotionsstudium begonnen wurde. Positiv ist wiederum, dass die ersparte Zeit vor der Promotion in die Postpromotionszeit übernommen werden kann. Wer also z.B. nur drei Jahre bis zur Promotion braucht, dem verbleiben danach noch neun Jahre für die Postdoc-Phase."

Ich kenne das auch von unserer Institution, da gibt es ein Graduiertenkolleg, was teilweise Kollegiaten als wiss. Mitarbeiter anstellt und die andere Hälfte über Stipendien. Wäre ja sehr unfair, wenn diese Gruppen verschieden behandelt würden.
Das halte ich für eine gewagte Interpretation in dem verlinkten Dokument. Auf der Seite des BMBFs (http://www.bmbf.de/de/7702.php) steht eindeutig:
"Das WissZeitVG gilt
für das wissenschaftliche und künstlerische Personal mit Ausnahme von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen (§ 1 Abs. 1, § 4 Satz 1),
für das wissenschaftliche Personal an Forschungseinrichtungen (§ 5 Satz 1),
bei Abschlüssen von Privatdienstverträgen mit Mitgliedern einer Hochschule (§ 3 Satz 1) und
für das nichtwissenschaftliche und nichtkünstlerische Personal, das in Drittmittelprojekten beschäftigt wird."

Da man als StipendiatIn keinen Arbeitsvertrag hat, kann das Gesetz gar nicht greifen. In Kollegs ist es meines Wissens so, dass das Stipendium da tatsächlich häufig über einen WiMi-Vertrag läuft, dann gilt das Gesetz natürlich wieder. Aber 'freie' StipendiatInnen sind davon ausgenommen (und sollten ggf. Widerspruch einlegen, falls ein zukünftiger Arbeitgeber diese Zeit anrechnen will).
xa
Beiträge: 52
Registriert: 28.11.2007, 21:22

Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von xa »

Also ich glaube ich liege richtig. Zwar besteht bei einem Stipendium kein Dienstverhältnis, trotzdem wird bei der Befristung etwaige Vorerfahrungen auf die 6+6 Jahre angerechnet (auch Zeiten ohne Stipendium - komplett selbst finanziert)
Siehe z.B hier:
http://www.academics.de/wissenschaft/wa ... 30122.html

Bezieht sich zwar noch auf das HRG, sollte aber auch nach "neuer" Gesetzeslage so sein.
Unser Personalrat meint das übrigens auch.

Hier noch etwas ausfürhliches von der GEW:
http://www.gew-berlin.de/documents_publ ... srecht.pdf
Auf Seite 11 letzter Absatz findet sich die entsprechende Anmerkung, dass auch Stipendien oder sogar Promotionszeiten ohne Stipendium angerechnet werden
Auf Seite 12 dann Beispiel 1.

ich hatte selbst vor ein paar Jahren die Wahl zwischen Stipendium und Wima und habe mich für letzteres entschieden und auch stark recherchiert, ob den das Stipendium dazu zählt. Leider ja, damals. Ob sich daran jetzt etwas geändert hat, kann ich nicht sagen, neuere Sachen finde ich aber nicht.
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