Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
Hem

Re: Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Beitrag von Hem »

Sorry, Nino, ich habe dich tatsächlich missverstanden; ich dachte dein Einwand bezieht sich auf Einladungen und Listenplätze.
Somit sind wir also eigentlich genau der gleichen Meinung...
Beste Grüße
-Hem
mm42
Beiträge: 168
Registriert: 05.11.2016, 15:46
Status: Prof. Dr.
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 14 Mal

Re: Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Beitrag von mm42 »

Listenplätze soll man in weiteren Bewerbungen also erwähnen. Aber dann muss man den Listenplatz auch nachweisen.

Ich habe ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass ich einen Listeplatz bekommen habe und deshalb weitere Unterlagen einreichen soll. Könnte man eine beglaubigte Kopie von so einem Schreiben als Listenplatz-Nachweis bei einer Bewerbung verwenden?

Oder kriegt man -- wenn man trotz Listenplatz die Stelle nicht gekriegt hat -- als "Trostpreis" eine "Listeplatz-Bescheinigungs-Urkunde"?
mantor
Beiträge: 200
Registriert: 13.02.2014, 18:09
Status: Abgeschlossen
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Beitrag von mantor »

Ja, kann man benutzen. Was die andere Frage angeht: Manchmal erhält man von den Unis nach dem Ende des Verfahrens einen offiziellen Brief mit der Information zum Listenplatz und der genauen Position auf der Liste, allerdings ist dies eher selten. Meistens erfährt man ja überhaupt nichts, insofern kannst Du mit Deinem Brief schon sehr zufrieden sein.

Ich habe bisher übrigens in den Bewerbungen selbst die Listenplätze nie belegt – und es hat auch niemand danach gefragt.
Apollo
Beiträge: 35
Registriert: 13.06.2017, 13:49
Status: Dr. rer. nat.
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Beitrag von Apollo »

Bei mir läuft seit 2017 ein Verfahren, ich weiß, dass ich einen Listenplatz habe (2 oder 3), habe aber nichts offizielles. Kann man dies auch im Lebenslauf darstellen, und wenn ja, wie macht man das dann?

Für alle anderen Listenplätze, füge ich dann eine Kopie von der Absage zu meinen Unterlagen hinzu?

Danke
Jack24
Beiträge: 29
Registriert: 26.07.2018, 18:59
Status: Dr. rer. nat. habil.
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Beitrag von Jack24 »

Apollo hat geschrieben: ↑09.02.2019, 12:39 Bei mir läuft seit 2017 ein Verfahren, ich weiß, dass ich einen Listenplatz habe (2 oder 3), habe aber nichts offizielles. Kann man dies auch im Lebenslauf darstellen, und wenn ja, wie macht man das dann?

Für alle anderen Listenplätze, füge ich dann eine Kopie von der Absage zu meinen Unterlagen hinzu?

Danke
Man müsste Dir eigentlich längst mitgeteilt haben, welchen Listenplatz Du hast, wegen der Konkurrentenklage-Problematik. Ich würde einfach mal nachfragen beim Kommissionsvorsitzenden. Im deutschsprachigen Raum ist es üblich, Rufe und Listenplätze im Lebenslauf aufzuführen: Denomination und Level der Professur, Hochschule, Monat und Jahr des Vorsingens. Im angloamerikanischen Raum würden sie die Augen verdrehen, wenn sie das sehen. Dort sieht man es teilweise als Schwäche, wenn man nur Platz 2 oder 3 ergattert hat (was auch wiederum Quatsch ist). Kopien der Absagen habe ich nie beigelegt, wollte auch nie jemand sehen.
Nomen Nescio
Beiträge: 1500
Registriert: 31.05.2018, 17:29
Status: Dr. No
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 23 Mal

Re: Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Beitrag von Nomen Nescio »

Listenplätze sollte man auf jeden Fall angeben, ganz besonders bei evtl. folgender Bewerbung an der "Heimat-Uni". Mein derzeitiger Chef meinte zu dem Thema, dass ein Listenplatz "anderswo" an der eigenen Uni bei gutem Willen die gesamte Hausberufungsproblematik "aushebeln" könnte. Die oft angeführte "Qualitätsbeurteilung durch externe Gutachter/Experten" ist je nach Auslegung damit erschlagen, guten Willen der BK vorausgesetzt. Eine Grauzone innerhalb einer Soll-Bestimmung. ;)
Trollschutzerklärung: Ich halte mich aus threads mit erhöhtem Trollpotential heraus. Im Fehlerfall möge der Troll bitte "NEIN, ich bin nicht einverstanden." drücken.
Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag