Post-doc in England

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
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Psychokumulative

Post-doc in England

Beitrag von Psychokumulative »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Post-doc in England. Ich nähere mich dem Ende meine Promotion und wie es manchmal so ist, läuft meine Stelle aus bevor ich endgültig fertig bin mit der Promotion. Ich habe mich nun also auf verschiedene Stellen beworben und eine in England bekommen für ein Jahr. Ich habe zuvor allerdings immer nur in Deutschland gearbeitet und hier also auch meine Sozialleistungen gezahlt. Wisst ihr was für finianzielle Konsequenzen so ein Länderwechsel hat? Müsste ich mich z.B. hier in Deutschland arbeitslos melden oder was wäre mein Status hier in Deutschland wenn ich in England arbeite? Wie würde sich die Stelle auf Renten, Kranken, Pflege, Arbeistlosenbeiträge u.ä. auswirken? Hat jemand vielleicht schonmal einen ähnlichen Weg eingeschlagen und kann mir Tipps geben? Die Stelle in England ging nur für ein Jahr und der Prof aus England würde dann nach Deutschland kommen und ich vermutlich mit.


Vielen Dank schonmal und viele Grüße!
amygdalakrampf

Re: Post-doc in England

Beitrag von amygdalakrampf »

Hallo Psychokumulative,

arbeitslos melden ist erstmal gut!

Mich hatte es damals nach USA verschlagen, aber generell gilt - frag bei Deinem Rentenversicherungsträger und Deiner Krankenkasse nach. Die können Dir die beste Auskunft geben. Meiner Erfahrung nach hat die RV mit bestimmten Ländern eine spezielle Regelung, vor allem wenn Du dort vor Ort eine Sozialversicherungsnummer bekommst (wie in USA). Die Krankenkassen versichern Dich in der Regel nicht, wenn Du längere Zeit im Ausland bist, Du mußt dann vor Ort eine KV finden, aber da wird sicher Dein neuer Arbeitgeber Hilfestellungen geben können. Wenn Du wieder kommst, meldest Du Dich einfach bei Deiner KV wieder zurück, bei mir gabs damals keine Probleme und der deutsche Arbeitgeber (Uni oder Institut) meldet Dich auch ganz normal wieder bei der RV an.
Mach Dir nicht zu viel Kopf, normalerweise läuft alles recht geschmeidig. Nur für die Arbeitslosenversicherung zählt das Jahr im Ausland nicht. Du verbrauchst also ersteinmal einen Teil Deines Anspruchs auf ALG I bis Du die neue Stelle beginnst. Wenn Du aus dem Ausland wieder kommst und arbeitslos wirst, hast Du dann nurnoch den Restanspruch bis zum ALG II. Wenn Du aber gleich weiter arbeitest erwirbst Du Dir ja wieder einen Anspruch.

LG :fire:
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