Druckreife / Druckerlaubnis

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Koenigsportal
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Druckreife / Druckerlaubnis

Beitrag von Koenigsportal »

Ich benötige für die Veröffentlichung noch die Druckreife. Leider war am Rande der Disputation o. danach nie die Rede davon, dass ich mir diese extra einholen muss. Habe auch noch nie von Kommilitonen irgendwas darüber gehört (das bedeutet aber ohnehin nichts - bei uns redet man nicht offen). Da ich nach einer Uralt-Ordnung promoviert habe/wurde, dachte ich bisher, dass es ein Selbstgänger ist und nur in dem Fall von Interesse, wenn ich eine geänderte Buchversion herausgeben will.
Nun bekomme ich aber Zweifel (und Panik :? :stressed: ) und bitte Euch um Eure Einschätzung.

In der Prüfungsordnung steht Folgendes:

§ x: Begutachtung der Dissertation
Die Gutachter beurteilen ... die Dissertation und schlagen ... die Bewertung vor. ... Die Gutachter können Änderungsvorschläge im Hinblick auf die Veröffentlichung machen.
§ y: Veröffentlichung
Die Dissertation ist innerhalb von x Jahren … zu veröffentlichen. Zuvor hat der Promovierte den Gutachtern das veröffentlichungsreife Manuskript vorzulegen. Falls sie keine Einwände haben, bestätigen sie dem …, daß das Manuskript in der vorliegenden Form veröffentlicht werden kann.

Da in meinen Gutachten nicht erwähnt wird, dass die Arbeit in bestimmten Punkten zu überarbeiten ist, bin ich davon ausgegangen, dass sie so durch geht. Die Note wurde auch nicht unter Vorbehalt erteilt und mein DV hat sich auch nicht über evtl. Änderungszwänge geäußert. Allerdings habe ich auch noch nicht explizit danach gefragt. Vielleicht ist das naiv, aber ich würde doch denken, dass man einem Kandidaten das dann auch übermittelt. Habe das zumindest selbst nach der Dispu eines Komm. mitbekommen.
In den Gutachten steht aber natürlich der eine oder andere ergänzende Klugsch*** der Gutachter - und, was mich jetzt auch beunruhigt, die Forschung ist ja inzwischen fortgegangen. Kann es also sein, dass mir die Gutachter jetzt 5 vor 12 sagen, ich müsse umarbeiten? Wie seht Ihr das?

Noch zur Ergänzung: Die Gutachter müssen mir ein Dokument mit dem Titel "Druckerlaubnis" ausfüllen, das folgenden Wortlaut enthält:

Bescheinigung zur Vorlage beim FB xy
Die vorliegende Fassung der Dissertation von Herrn / Frau: …
Über das Thema: …
hat im FB xy zur Annahme vorgelegen.
Die bei der Annahme erteilten Auflagen wurden berücksichtigt. Ja / entfällt (nicht zutreffendes bitte streichen)
Unter Hinweis auf § x … habe ich als Gutachter dieser Dissertation keine Einwände gegen den Druck der Arbeit.
Datum/Unterschrift

Noch eine ergänzende Frage: Würdet Ihr an meiner Stelle diesen Wisch jetzt den Gutachtern zur Unterschrift schicken, noch bevor ich weiß, wie ich jetzt publiziere? (Ich krieg auch gerade Panik, dass er mir reingrätscht, wenn ich von einer Online-Publ. rede.)
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porrione

Re: Druckreife / Druckerlaubnis

Beitrag von porrione »

Hallöchen,

nein, ich glaube nciht, dass wegen der neuen Forschungslage noch Änderungswünsche kommen.
Das ist einfach eine Formalie, bei mir wars auch ein kleiner Kuddelmuddel, weil ich nicht wusste, dass ich sowohl von DV als auch von Zweitgutachter eine gesonders Imprimatur brauche.
Das hat mir erst die Dame auf dem Dekanat gesagt, aus der Prüfungsordnung ging das so nicht vor.
Aber normalerweise schickt einem das Dekanat das Imprimatur-Formular per Mail zu (zumindest war das so bei uns).
Ich würde im Dekanat anrufen und genau fragen.
Dort wird auch erfahrungsgemäß nicht alles so heiß gegessen, wie gekocht wurde. Ich kenne den Dekanatsleiter bei uns und hatte schon gebibbert, ob er wegen eventuelller Verlängerung der Frist bis zur Veröffentlichung Probleme machen könnte und er meinte, ach was, Hauptsache, man gibt rechtizeitig Bescheid, dann wird das relativ formlos um einige Monate verlängert.
Ein Bekannter von mir hat das über 7 Jahre (wegen Auslandsaufenthalt) gemacht und im achten Jahr nach Rigorosum veröffentlicht.
porrione

Re: Druckreife / Druckerlaubnis

Beitrag von porrione »

Ach so, noch was, zu Deiner letzten Frage:
wie gesagt, das einfach Usus, dass sie den Wisch ausfüllen müssen, bei mri haben die auch gar nicht gefragt, WIE und WO ich veröfffentlichen will, das geht die eigentlich auch nichts an!
Ich habe meinen Prüfern die pdf-Version der leicht überarbeiteten DIss geschickt, die haben sie nicht mal angeschaut, und postwendend die Imprimatur geschickt. Insofern: das ist eigentlich kein Act.
Mathilda

Re: Druckreife / Druckerlaubnis

Beitrag von Mathilda »

Hallo Königsportal,

schön, Dich mal wieder zu lesen :blume:

Ich gestehe, ich hab diesen Wisch etwas anders interpretiert - ich hab es so verstanden, dass man auf jeden Fall kurz Rücksprache hält zu möglichen Änderungs"wünschen" (was so professorale "Wünsche" sind...) und dann wird die Druckerlaubnis gegeben, sofern diese eingepflegt sind. Ich bin daher eine Weile nach der Dispu auf DV zugegangen und habe ihn gefragt, wie es jetzt weitergeht. Kommentar war dann, dass ich mal die Gutachten durchlesen soll und das, was mir sinnvoll erscheint, noch berücksichtigen soll. Hab ich jetzt gerade hinter mir (mir erschien nicht sooo viel sinnvoll :P :wink: ) und letzte Woche dann mit DV abgemacht, dass ich ihm eine Liste mit meinen Änderungen zusende und dann gibts die Druckerlaubnis. Also alles wirklich kein Akt, aber ich würd es dennoch abklären.

Viel Erfolg :blume:
Mathilda
Frodo

Re: Druckreife / Druckerlaubnis

Beitrag von Frodo »

Hallo Königsportal

Meinem gesunden Menschenverstand sowie der persönlichen Erfahrung nach brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Wenn es an der Diss tatsächlich etwas anzupassen gegeben hätte, so hättest du dies - denke ich - unmittelbar nach der Disputation oder via Gutachten erfahren. Dass im Gutachten normalerweise nicht alles gelobt und bedingungslos befürwortet wird, versteht sich wohl von selbst, aber dass deshalb gleich wieder die Arbeit angepasst werden muss, kann ja auch nicht sein.

Auf alle Fälle würde ich aber nochmals kurz mit deinem DV / deiner DM Rücksprache halten und allenfalls das Studiensekretariat (oder wie auch immer das bei dir heisst) kontaktieren, welche Formalien zu berücksichtigen sind.

Aber nochmals, mach dir keine Sorgen, das Schlimmste ist schon längst überstanden. Was jetzt noch kommt ist "Abwarten und Tee trinken". :wink:

Liebe Grüsse,
Frodo
Koenigsportal
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Re: Druckreife / Druckerlaubnis

Beitrag von Koenigsportal »

@ Porrione u. Mathilda: Huhu… *wink* … Ihr seid also auch noch hier :D
Und: Glückwunsch zur Publikation, Porrione!!!


Danke für die Antworten, die mich erst mal ein bisschen beruhigen. Ja, ich sollte unbedingt meinen DV kontaktieren, aber die Kommunikation ist "eckig". Ehrlich gesagt, hätte er mir bei seinen Nachfragen, ob ich in Sachen Verlag aktiv geworden bin, es eigentlich sagen müssen, wenn ich noch was ändern sollte - so was spielt ja nun auch zeitlich eine Rolle. Er hätte die Gelegenheit gehabt und mit gesundem Menschenverstand denke ich auch, man würde es dann sagen. Aber Profs sind zuweilen unberechenbar, daher meine Verunsicherung.

@Mathilda: Tja, so vieles aus den Gutachten finde ich auch nicht so prickelnd. Hat halt den Charakter von "Senf dazu geben". Fundamentale Kritik fand ich da jetzt so nicht, aber wer weiß, vielleicht verstehe ich die Geheimsprache der Gutachten nicht.
porrione hat geschrieben:bei mri haben die auch gar nicht gefragt, WIE und WO ich veröfffentlichen will, das geht die eigentlich auch nichts an!
Das sagte man mir beim Prüfungsamt auch, dass mir der Gutachter nicht 'reinreden darf, wo ich veröffentliche. Ich fühle mich aber leider so, als redete mir der DV indirekt rein. Hatte ihn zu den verschiedenen Möglichkeiten befragt, auf eine ist er gar nicht eingegangen, Online lehnte er ab, bei vor allem riet er zu einem Top-Verlag (von dem ich selbst nie gehört habe, dass er Diss. publiziert) :? Als hätte man mal eben so einige Tausend Euro übrig für eine schicke Publ. Klar, dass ein DV Interesse hat, dass seine Schäfchen bei einem guten Verlag landen, fällt ja auf ihn zurück. :roll:
V.a. dass er die Möglichkeit der Wissenschaftsverlage, die für einen halbwegs fairen Preis Diss. publizieren, völlig ignoriert hat, ärgert mich. So kann man natürlich auch manipulieren.
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Re: Druckreife / Druckerlaubnis

Beitrag von Koenigsportal »

Trotz vorläufiger Beruhigung durch die Antworten hier :P , hake ich aber doch noch mal nach :roll:

Ich habe die Gutachten nochmal durch gesehen. explizit ist nur die Rede von "Kleinigkeiten, die man bemängeln könnte". Soweit ich sehe eher was Formales (müsste noch mal die Stellen in der Diss. dazu suchen), aber auch was zur gewählten Zitierweise, was extrem aufwändig würde und vom Verlag dann sicher sowieso wieder anders gewünscht würde (je nach Verlag). Also, jedenfalls die genannten Punkte könnte man so verstehen, dass sie verlangt werden könnte. Aber ist es ansonsten zulässig, dass noch mündlich nachgelegt wird. Das verstößt gegen mein Gerechtigkeitsempfinden und öffnet ja der Willkür Tür und Tor. :|

Was meine denn die Juristen :wink:
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porrione

Re: Druckreife / Druckerlaubnis

Beitrag von porrione »

Hallöchen liebe Königsportal,

ich glaube wirklich nicht, dass Du Änderungen einfügen musst, die dem Stand NACH den Gutachten entsprechen. Was anderes ist es, wenn Du sagst, ich möchte noch eine aktualisierte Version anfertigen, weil sich noch mittlerweile vieles in der Forschung getan hat. Aber mal im Ernst: JEDER Gutachter weiß genau wie das ist, das wäre ein Fass ohne boden und letztlich würde man NIE veröffentlichen, weil man immer noch mal was fände!
In jedem Falle würde ich eine überarbeitete Version (sofern Du überhaupt noch Änderungen einfügen möchtest!) als pdf an Deine Gutachter schicken und ihnen kurz und knackig sagen, dass Du die Gutachten berücksichtigt hast und jetzt um die Druckerlaubnis bittest.
Punkt.
Mach Dir nicht so einen Kopf, das läuft alles glatt!
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Re: Druckreife / Druckerlaubnis

Beitrag von Koenigsportal »

Hallo Porrione,
ach, dank Dir fürs Beruhigen :blume:
Ich will eigentlich GAR NICHTS ändern, hab die Nase voll und genug anderes um die Ohren. Ich sehe es auch so, dass es eine Neverendingstory wird sonst. Vielleicht ändere ich die zwei Kleinigkeiten und frag dann meinen Prof ob er noch mal eine Version sehen will mit den Kleinigkeiten, aber eigentlich wäre es albern, das sind wirklich nur Mini-Sachen, für die es sich nicht lohnt, das Dok. zu verschicken. Ich glaube das Dok. ist sowieso zu groß zum Mailen. Die größere Sache verschweige ich erstmal, bloß keine schlafenden Hunde wecken... Wenn er dann drauf zu sprechen kommt, argumentiere ich damit, dass die Verlage dass wieder anders wollen und es ein Haufen Arbeit wäre.
Wissenschaft ist schon ein ziemlicher Zirkus :roll: .
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