Polizeiliches Führungszeugnis?

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epikur
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Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von epikur »

Na also - dann ist die Kuh wahrscheinlich ohnehin vom Eis :wink:
Und selbst wenn der Eintrag relativ "frisch" wäre: Die wenigsten schaffen es, in weniger als 3 Jahren zu promovieren, obwohl fast alle sich das vornehmen...!
Jedoch stimmt es nicht, dass ein Eintrag wegen eines solchen vermeintlichen "Kavaliersdeliktes" kein Problem wäre! Wenn irgendwo ein polizieliches Führungszeugnis verlangt wird (was in Promotionsordnungen eher ungewöhnlich ist), muß dieses im Regelfall absolut sauber sein, da wird selten ein Auge zugedrückt. Spätestens nach Googleberg sind die meisten Hochschulen sehr auf die Ehrlichkeit und persönliche Integirität ihrer Doktoranden bedacht, das wird auch der Grund dafür sein, warum in diesem Fall ein Führungszeugnis verlangt wird. Ein "Erschleichen von Sozialleistungen" ist zwar kein Schwerverbrechen, aber auch kein Zeichen großer Ehrlichkeit und könnte zu der Vermutung führen ( die ich nicht teile), daß so jemand auch eher imstande wäre, "Promotionsleistungen zu erschleichen"... :twisted:
Deshalb würde ich das Führungszeunis auf keinem Fall mit einem solchen Eintrag einreichen und im Zweifelsfall lieber etwas länger warten!!!

Gruß epikur
amphritite

Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von amphritite »

Erst mal: Das "Erschleichen" von Sozialleistungen ist rechtstechnisch keine "Leistungserschleichung", sondern "Betrug". Ohne jetzt den Moralapostel geben zu wollen: Die Bemerkung des/r Threaderstellers/in, es sei (sinngemäß) "nicht so schlimm", finde ich persönlich sehr "unglücklich"... Da würde ich dann doch noch mal drüber nachdenken...

Zum polizeichlichen Führungszeugnis im Promotionsverfahren:

In Promotionsordnungen gibt es häufig die Regelung, dass die "Unwürdigkeit" zum Tragen des Doktorgrades seinen Enzug und damit auch die Versagung der Verleihung des Grades begründen könne. Dazu, was genau in dem Zusammenhang unter "Unwürdigkeit" zu verstehen ist, gibt es meines Wissens keine einheitliche Regelung.
Zwar stimme ich zu, dass Einträge im polizeilichen Führungszeugnis per se ein sehr ungünstiges Licht auf den Kandidaten werfen. Trotzdem meine ich, dass nicht jeder Eintrag im Führunsgzeugnis die Promotion verhindert - sondern nur solche, die die "wissenschaftliche Integrität" infrage stellen.

Na ja, aber, wenn ich in der Prüfungskommission säße und vom Disputationskandidaten wüsste, dass er wegen Betrugs etc. vorbestraft ist - das würde mir zumindest zu denken geben...
holladiewaldfee

Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von holladiewaldfee »

Erst mal: Das "Erschleichen" von Sozialleistungen ist rechtstechnisch keine "Leistungserschleichung", sondern "Betrug". Ohne jetzt den Moralapostel geben zu wollen: Die Bemerkung des/r Threaderstellers/in, es sei (sinngemäß) "nicht so schlimm", finde ich persönlich sehr "unglücklich"...


Ohne jetzt zum Erschleichen von Sozialleistungen aufrufen zu wollen, was mir mehr als fern laege (!!), hier ein kleines Beispiel, wie der Staat das Erschleichen von Sozialleistungen manchmal geradezu herausfordert:

In einigen europaeischen Laendern haben Doktoranden keinen Anspruch auf ALG I. Der Anspruch entsteht erst dann, wenn sie ihre Dissertation abgeben, endet zwei Wochen vor Disputas und entsteht dann wieder nach Disputas. Falls ein Doktorand doch ALG I beantragt, darf er in dieser Zeit nicht an seiner Dissertation arbeiten, auch nicht abends oder am Wochenende (!). Ich moechte gar nicht wissen, wieviele Doktoranden (gerade mit Familie und Krediten) wegen dieser zweifelhaften Praxis "illegal forschen" mussten. Und klar ist das "Erschleichen von Sozialleistungen". Wenn nun jeder dieser Doktoranden einen Eintrag im polizeilichen Fuehrungszeugnis haette... lassen wir das.

Wollte damit nur sagen: Natuerlich ist es rechtlich Betrug, aber selbst Uni-Professoren verdrehen nur die Augen ueber diese Regelung. Es ist alles subjektiv... gerade daher kann ich mich meinen Vorschreibern anschliessen: Moeglichst selbst ansprechen, wenn ohnehin absehbar ist, dass es rauskommt. Da Du selbst einsiehst, dass es eine Dummheit war, wirst Du das ja auch einem Prof vermitteln koennen.

Davon abgesehen: Ich musste mal fuer einen AG ein polizeiliches Fuehrungszeugnis vorlegen und kann mich erinnern, dass das nicht teuer war (6 Euro?) Ok, ist schon ein bisschen her. Du koenntest also einfach eins beantragen und schauen, was drin steht?
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