Eva hat geschrieben:Verständnisfrage: Wenn ich meine Haupteinkünfte als Arbeitnehmer habe und nur gelegentlich (1-5 Mal im Jahr) ein Aufsatz-/Vortragshonorar o.ä. bekomme, muss ich dafür nicht extra eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, richtig?
Richtig.
Arbeitsrechtlich musst Du aber von Deinem Arbeitgeber die Erlaubnis haben, eine (freiberufliche) Nebentätigkeit auszuüben (i.d.R. unproblematisch).
Ich habe vor Jahren ein Gewerbe angemeldet, um als Messehostess zu arbeiten, das mache ich zwar schon lange nicht mehr, das Gewerbe besteht aber nach wie vor. Sollte/muss man das wieder abmelden? Gibt es gute Gründe, die dafür oder dagegen sprechen? Die oben genannten Tätigkeiten (Publikationen, Vorträge) sind davon ja ohnehin nicht berührt, dafür brauche ich es also nicht. Danke!
Ja, es gibt sehr gute Gründe, das wieder abzumelden, zumindest wenn Du das Gewerbe nicht mehr benötigst. Gewerbetreibende unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Das Problem ist, dass gewerbliche Einkünfte andere Einkünfte "infizieren" können. Wenn jemand beispielsweise eigentlich freiberufliche Einkünfte in Höhe von 30.000 Euro hat und daneben noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 500 Euro, dann gilt automatisch alles, also 30.500 Euro, als gewerblich und muss der Gewerbesteuer unterworfen werden. Eine völlig bekloppte Geschichte, wie es sie nur im Steuerrecht geben kann.
Die reine Anmeldung eines Gewerbes reicht zwar theoretisch für eine Infektion nicht aus, ich würde das aber nicht riskieren und bei zukünftig dauerhaft geplanten freiberuflichen Einkünften das nicht mehr benötigte Gewerbe lieber abmelden, damit das Finanzamt nicht auf dumme Ideen kommt.