VG Wort - Verlag beteiligen

Emilia
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VG Wort - Verlag beteiligen

Beitrag von Emilia »

Liebe Community,

laut der jetzigen Rechtslage müssen sich die Verlage ja die Einverständnis von den Autoren holen, um bei VG Wort beteiligt zu werden.

Nun habe ich dieses Jahr promoviert und habe mein Buch auch schon bei einem Verlag veröffentlicht.

Im Vertrag mit dem Verlag steht folgendes:

"Die Konditionen dieses Vertrages basieren auf der Annahme, dass bestimmte Rechte und Ansprüche von
Verwertungsgesellschaften (z.B. der VG Wort) wahrgenommen und die diesbezüglichen Werkerlöse anhand der
Regelungen der einschlägigen Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaften zwischen dem Autor/der Autorin
und dem Verlag aufgeteilt werden. Eine solche Aufteilung der diesbezüglichen Werkerlöse in einen Autoren- und
einen Verlagsanteil kann derzeit nur erfolgen, wenn der Autor/die Autorin nach Erscheinen des Werkes im Zuge
der Werkanmeldung gegenüber den Verwertungsgesellschaften der Beteiligung des Verlags an diesen Erlösen
zustimmt. Der Verlag wird bzgl. der erforderlichen Erklärungen gesondert auf den Autor/die Autorin
zurückkommen."

Heißt das, ich MUSS laut Vertrag den Verlag beteiligen? Wer kennt sich da juristisch aus?

Liebe Grüße

Emilia
Sebastian
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Re: VG Wort - Verlag beteiligen

Beitrag von Sebastian »

Du musst nicht aber dann kalkuliert der Verlag neu - und darf das auch, weil Ihr die Verlagsbeteiligung zur Grundlage gemacht habt.
Nomen Nescio
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Re: VG Wort - Verlag beteiligen

Beitrag von Nomen Nescio »

Hmmm, die derzeitigen
Regelungen der einschlägigen Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaften zwischen dem Autor/der Autorin und dem Verlag
lauten auf 100% für Autor*in und 0% für Verlage, wo also siehst du "Nachbesserungspotential"? ;) Dass der eine Vertragspartner in Negierung der geltenden Rechtlage eine vergangene Situation (recht unspezifiziert) "annimmt", sollte belanglos sein. Eine "freie Willensentscheidung" zu fordern, die in der Konsequenz eine gerichtsseitig für unrechtmässig erklärte Vorgehensweise re-etablieren soll, könnte auch als Nötigung verstanden werden, zumindest als sittenwidrig. (?)
Trollschutzerklärung: Ich halte mich aus threads mit erhöhtem Trollpotential heraus. Im Fehlerfall möge der Troll bitte "NEIN, ich bin nicht einverstanden." drücken.
Emilia
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Re: VG Wort - Verlag beteiligen

Beitrag von Emilia »

Also habe ich mich quasi verpflichtet, "freiwillig" den Verlag zu beteiligen? :) Habe ich das richtig verstanden?
Ist dieser Artikel juristisch überhaupt gültig?
Sebastian
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Re: VG Wort - Verlag beteiligen

Beitrag von Sebastian »

Also habe ich mich quasi verpflichtet, "freiwillig" den Verlag zu beteiligen?
Nein. Du hast anerkannt, dass die Verlagsbeteiligung Kalkulationsgrundlage des Verlages ist. Wenn sie - zB wegen Deiner Weigerung - nicht zum Tragen kommt, dann darf der Verlag seine Preise neu kalkulieren.
Du hättest Dich also auch gleich weigern können und dann andere (teurere) Tarife bekommen und Deinerseits auf jener Grundlage für oder gegen das Angebot entscheiden können.
Da die Beteiligung der Höhe nach im Vorfeld für beide Seiten nicht genau planbar ist, ist das m.E. auch nicht unangemessen o.ä.
Auch wenn es uns die Internetgeschäfte samt DSGVO gerade abzugewöhnen versuchen: Vor der Unterschrift sollte man Verträge lesen und durchdenken.

Nicht aufregen, sondern über die verbleibende Hälfte freuen...
Johnyrotten
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Re: VG Wort - Verlag beteiligen

Beitrag von Johnyrotten »

Der Verlag hat aber überhaupt keine Möglichkeit, herauszufinden, ob ein/e Autor/in sich für oder gegen die Verlagsbeteiligung entschieden hat. Die VG Wort darf diese Information nicht herausgeben. Das war gerade die Bedingung dafür, dass dieses eigentümlich und aufwendige Verfahren mit der "freiwilligen Beteiligung" überhaupt genehmigt wurde, obwohl der BGH und das Verfassungsgericht die Verlagsbeteiligung auch nachträglich für Unrecht erklärt haben.
Emilia kann also einfach selbst entscheiden, ob sie "ihrem" Verlag rund 1000 Euro schenken möchte oder nicht.
Übrigens haben die Verlage ohnehin nie Gelder von der VG Wort für jeweils einzelne Werke erhalten (anders als die Autoren), sondern immer Pauschalbeträge. Schon allein deshalb wäre es nicht möglich, nachzuvollziehen, ob Emilia sich an den mindestens unverschämten Passus in dem Vertrag gehalten hat. Dass so etwas, eine eindeutige Umgehung der Rechtslage, bindend sein soll, kann ich mir nicht vorstellen. Wen dem so wäre, hätten sich BGH und Verfassungsgericht ihre Urteile ja gleich sparen können...
Sebastian
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Re: VG Wort - Verlag beteiligen

Beitrag von Sebastian »

Spannend! :shock:
Vor diesem Hintergrund stelle ich fest, dass schon der Sachverhalt komplexer ist als ich angenommen hatte und ziehe meine Schlussfolgerungen zurück.
Die VG Wort informiert zum Thema tatsächlich in dem Sinne, den johnnyrotten anspricht (s. Merkblatt vom 17.12.2017, Ziff. 3), insbesondere dass also für den Verlag scheinbar nicht erkennbar ist, bei welchen Büchern er beteiligt wurde und bei welchen nicht. Ohne Kenntnis könnte er seine Ansprüche Dir womöglich gar nicht geltend machen.
3. Gesetzliche Vergütungsansprüche Bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen (§ 63a UrhG) haben Verlage nach derzeitigem Recht keinen originären Anspruch gegenüber der VG WORT, an den entsprechenden Einnahmen beteiligt zu werden. Betroffen davon sind insbesondere die Ausschüttungen der VG WORT in den Bereichen Wissenschaft, Bibliothekstantiemen, METIS, Presse, Kopienversand, Schulbuch und die Geräte - und Speichermedienvergütung für audio - und audiovisuelle Werke.
Allerdings sieht § 27a VGG eine Beteiligung des Verlags für den Fall vor, dass der Urheber gegenüber der Verwertungsgesellschaft einer Verlagsbeteiligung zustimmt. Weiterhin hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung „Verlegeranteil“ festgehalten, dass eine Verlegerbeteiligung dann möglich ist, wenn der Urheber dem Verlag nach Veröffentlichung des Werkes die gesetzlic hen Vergütungsansprü- che abtritt. Letzteres ist jedoch nur dann möglich, wenn der jeweilige Urheber zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der VG WORT vertraglich verbunden ist. Im neuen Verteilungsplan der VG WORT sind diese beiden Alternativen in § 4 Abs. 2 (Zustimmung) und § 4 Abs. 3 (Abtretung) geregelt.

3.1 Beteiligung aufgrund Zustimmung des Urheber s (§ 4 Abs. 2 Verteilungsplan)
Immer dann, wenn ein Urheber bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT hat, ist eine Verlagsbe teiligung nur möglich, wenn d er betreffende Urheber einer solchen gegenüber der VG WORT zustimmt. Dazu fragt die VG WORT gegenüber Urheber zukünftig immer im Einzelfall ab, ob eine solche Zustimmung erteilt oder nicht erteilt wird. Eine Nichtäußerung zu dieser Frage ist dabei stets mit einem „Nein“ gleichzusetzen. Die Entscheidung, einer Verlagsbeteiligung zuzustimmen oder nicht zuzustimmen, liegt stets allein beim jeweiligen Urheber . Zur Wahrung dieser Entscheidungsfreiheit wird die VG WORT Verlagen keine Auskünfte dazu erteilen, für welche Werke Zustimmun gen abgegeben wurden. Auch im Rahmen von Ausschüttungsinformationen wird die VG WORT Verlagen bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen immer nur den Gesamtbetrag für die jeweilige Sparte mitteilen.
(Seltsame Formatierungen aus dem PDF-Original, nur teilweise von mir repariert, fette Hervorhebung von mir)

...damit bin ich inhaltlich 'raus...
Sebastian
Emilia
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Re: VG Wort - Verlag beteiligen

Beitrag von Emilia »

Danke, für eure Antworten und Rückmeldungen.

Dass VG Wort den Verlagen keine Auskunft erteilt, ist mir bekannt.
Mir ging es eigentlich nur juristisch aber auch moralisch darum, ob ich, auf Grund dieser Passage aus dem Vertrag, eigentlich der Verlagsbeteiligung zustimmen müsste. So lese ich das. Oder ist das Auslegungssache? Ist der Artikel überhaupt juristisch gültig?
Sebastian
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Re: VG Wort - Verlag beteiligen

Beitrag von Sebastian »

Nach der ersten Fehleinschätzung von mir jetzt kein Ergebnis, aber ein Ansatz:
Deine Frage setzt sich daraus zusammen,
a.) ob der Verlag eine Möglichkeit hat, festzustellen, dass Du dies nicht getan hast, (denn nur dann kommt er in die Situation, sich an Dich wenden zu müssen) und
b.) ob er dann - trotz der bezeichneten Entscheidungen und Vorgaben - von Dir die Abgabe der entsprechenden Zustimmungserklärung wirksam verlangen kann.
Johnyrotten
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Re: VG Wort - Verlag beteiligen

Beitrag von Johnyrotten »

Also ich – wohlgemerkt kein Jurist – kann mir eigentlich nur ein Szenario vorstellen, aus dem sich eine moralische oder gar juristische Verpflichtung zur freiwilligen Verlagsbeteiligung ergeben könnte. Wenn nämlich der Verlag in den Vertragsverhandlungen gesagt hätte: Liebe Emilia, es gibt zwei Optionen: 1. Wir machen einen Standardvertrag, Sie bezahlen 4000 Euro Druckkostenzuschuss. 2. Sie zahlen nur 3000 Euro Zuschuss, dafür nehmen wir einen Passus mit auf, der etwas ungewöhnlich ist... usw Damit hätte der Verlag der Autorin quasi einen Kredit auf Vertrauensbasis gewährt. Alles andere würde ich als dreisten Versuch der Umgehung der Rechtslage sehen. Zum Thema "Moral und Verlage" könnte man sich auch fragen: was genau hat der Verlag geleistet? Hat er ein aufwendiges Lektorat durchgeführt? Wie viel Vorarbeit musste die Autorin für den Textsatz leisten (Formatierungsvorgaben)? War die Zusammenarbeit professionell oder wurden Mails unbeantwortet gelassen, Absprachen vergessen, ignoriert etc.? Hat der Verlag von sich aus Exemplare an Fachzeitschriften geschickt, um Rezensionen zu triggern? Wenn man rundum zufrieden ist, den Verlag unterstützen möchte und selbst finanziell gut dasteht, spricht natürlich nichts gegen eine freiwillige Beteiligung. Mich selbst würde allerdings allein schon jener Passus im Vertrag davon abhalten und ich würde diesen Verlag dann auch nicht mehr als seriös ansehen bzw. den Vertrag gar nicht erst unterzeichnen....
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