nun ist es endlich geschafft, und ich halte seit gestern meine Promotionsurkunde in der Hand -- das ist nicht zuletzt auch durch Sebastian und euch alle hier im Forum geglückt, wofür ich an dieser Stelle, wenn auch etwas profan, meinen herzlichen Dank loswerden möchte!

Folgende Frage treibt mich nun (zugegeben: in Maßen) um. Und zwar wüsste ich gerne -- und finde komischerweise hier im Forum und auch außerhalb nichts dazu --, wie
- elegant
- sinnvoll
- legitim
- legal
es eurer Ansicht nach ist, (in Kontexten, in denen keine anderweitige Vorgabe herrscht) den Dr. phil. in der Variante zu führen, die ihn dem Namen hintanstellt. Also statt:
Dr. Murat Mustermann
dann
Murat Mustermann, Dr. phil.
Die Kontexte, an die ich denke, sind solche, in denen ich eigene Gestaltungsfreiheit habe, ohne dass es bei "Fehlern" gleich zu bösen Konsequenzen kommt. Beispiel: e-mail-Signatur, Visitenkarte, eigene Website, etc.
Für mich hat diese nachgestellte Variante vor allem ästhetische und, ich nenne es mal zwischenmenschliche Vorzüge. Im professionellen Kontext (siehe Beispiele) kann die Nennung des Titels nicht ganz wegfallen, aber ihn voranzustellen, schafft m.E. eine unnötige »Mauer« zwischen Leser* und Namensträger*.
Mir ist bewusst, dass es nicht üblich ist, und vielleicht von einigen als unangebrachte Amerikanisierung einer urdeutschen Institution angesehen werden könnte (»der Titel gehört vorneweg, so macht man das hierzulande«). Aber würden hierdurch auch tatsächlich geschriebene Regelungen oder gar Gesetze verletzt? Meine Promotionsurkunde berechtigt mich, den genannten Titel zu führen, scheint aber nicht vorzuschreiben, wo ich ihn hinstellen soll.
Und was spräche aus eurer Sicht noch dagegen?
Danke & viele Grüße!