Arbeitslos zwischen Einreichung und Verteidigung / Trotzdem Urlaub?

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HektorM
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Arbeitslos zwischen Einreichung und Verteidigung / Trotzdem Urlaub?

Beitrag von HektorM »

Hallo zusammen,

mal ein eher marginales Problemchen hier meinerseits im Gegensatz zu den vielen "Horror"Stories von unsozialen Doktorvätern & Co:

Ich bin derzeit am Zusammenschreiben und mein Vertrag läuft Ende des Jahrs aus. Dementsprechend habe ich mich bereits arbeitssuchend gemeldet. Nun werde ich wohl meine Arbeit auch noch vor Ende Dezember einreichen können aber die eigentliche Verteidigung (Disputation) und damit der Erhalt meines Titels wird frühestens im Januar oder Februar stattfinden. Allerdings wollte ich auch nochmal einen ausgiebigen Urlaubstrip von 2-4 Monaten machen bevor es richtig losgeht mit arbeiten. Die Frage ist: wie kann ich das Ganze am besten anstellen, dass mir das Arbeitsamt nicht auf die Decke steigt, ich aber in der Zeit wo ich hier in Deutschland bin auf jeden Fall krankenversichert bin?

Mein Plan sieht vor mich im Januar auf die Verteidigung vorzubereiten (komme aus dem eher math./technischen Bereich; da werden bei uns gerne mal Grundlagenfragen aus den Bacherlorvorlesungen ausgekramt) und sobald ich "fertig" bin solls dann ab auf die Reise gehen. Dabei möchte ich mich natürlich auch im Januar (und vorher) schon bewerben, da ich am liebsten einen Job hätte, bei dem ich direkt anfangen kann wenn ich dann im April/Mai wiederkomme.
Kann ich mich regulär zu jedem beliebigem Stichtag abmelden von der Arbeitssuche, oder geht das nur Monatsweise? Was sagt das Amt wenn ich von vorneherein sage: JA, ich suche aber eigentlich erst ab Mai und nicht für sofort WEIL ich eben im Februar/März/April nicht da bin (und dann aber abgemeldet bin und auch kein ALG I kassiere).

Ich weiß halt nicht ganz, wie offen man das alles beim ersten Gespräch mit dem Amtsmitarbeiter ansprechen sollte/darf. Obwohl mein Plan ja gegen keine Vorschriften/Gesetze verstößt - gibt es da trotzdem irgendwelche Fallstricke?

Gruß
FlimBeam
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Re: Arbeitslos zwischen Einreichung und Verteidigung / Trotzdem Urlaub?

Beitrag von FlimBeam »

Hallo Hector,

ich habe zwar nicht komplett verstanden, wie dein Plan aussieht, aber folgende Frage ist einfach zu beatworten:
HektorM hat geschrieben: ↑05.11.2018, 14:43
Kann ich mich regulär zu jedem beliebigem Stichtag abmelden von der Arbeitssuche, oder geht das nur Monatsweise?
Sobald du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und du dich beim Amt meldest, gilst du ab deinem ersten Arbeitstag nicht mehr als arbeitslos. Zu welchem Datum der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, spielt keine Rolle. Wenn du allerdings für den gesamten Monat bereits Arbeitslosengeld kassiert hast, du aber zu Monatsmitte eine Beschäftigung aufnimmst, dann musst du den Differenzbetrag zurückzahlen. Bei ALGI werden Tagessätze berechnet, so dass man auch ziemlich einfach berechnen kann, was man ggf. zurückzahlen muss.
HektorM hat geschrieben: ↑05.11.2018, 14:43
Die Frage ist: wie kann ich das Ganze am besten anstellen, dass mir das Arbeitsamt nicht auf die Decke steigt, ich aber in der Zeit wo ich hier in Deutschland bin auf jeden Fall krankenversichert bin?

[...]

Was sagt das Amt wenn ich von vorneherein sage: JA, ich suche aber eigentlich erst ab Mai und nicht für sofort WEIL ich eben im Februar/März/April nicht da bin (und dann aber abgemeldet bin und auch kein ALG I kassiere).
Den Punkt verstehe ich nicht ganz. Dem Arbeitsamt ist es vollkommen egal, ob du auf Arbeitssuche bist oder nicht, wenn du keine Leistungen erhältst. Und wenn du krankenversichert sein möchtest, willst du ja Leistungen vom Amt. In dem Fall zu sagen, ja ich werde mir schon was suchen, nur eben nicht jetzt, sondern in drei Monaten, möchte aber, dass ihr zwischenzeitlich meine Krankenversicherung bezahlt... Ich glaube nicht, dass Arbeitslosenversicherung so funktioniert...

Oder du meinst eben, dass du nur für Januar krankenversichert sein möchtest und Arbeitslosengeld erhalten und dich dann ab Februar bis April wieder abmelden? Das geht wahrscheinlich. Erzählst halt nur nichts von deinem Plan. Das Amt steigt dir nicht innerhalb eines Monats auf die Decke. Die regelmäßigen Treffen zur Arbeitssuche finden ein Mal alle drei Monate statt. Die Leute, die dich bei der Arbeitssuche "unterstützen", sitzen in einer anderen Abteilung als die, die Meldung zur Arbeitssuche bearbeiten und die, die für die Leistungsberechnung zuständig sind. Das Ganze läuft auch ziemlich anonym ab, so dass du dir auch keine Geschichte ausdenken musst und keine Fallstricke zu befürchten hast.

Allerdings weiß ich nicht, was passiert, wenn man im Januar Leistungen bezieht, sich dann für drei Monate abmeldet und dann im April/Mai doch keine Arbeit findet und dann wieder beim Amt ankommt. Die werden sich sicherlich für deine Geschichte in diesem Falll im Nachhinein interessieren. Dann würde u.U. rauskommen, dass du gar keine Arbeit ab Februar gefunden hattest und einfach Urlaub außerhalb D gemacht hast. Und dann könnte es ja schon sein, dass man negativen Konsequenzen zu erwarten hätte; z.B. Rückforderungen für Januar bzw. Einschränkungen für zukünftige Anträge... An der Stelle bin ich überfragt..

Beam
Eva
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Re: Arbeitslos zwischen Einreichung und Verteidigung / Trotzdem Urlaub?

Beitrag von Eva »

Wenn es dir in der Zeit der Reise nur um die Krankenversicherung geht: Man kann sich auch freiwillig pflichtversichern, also selbst Beiträge für die Krankenkasse zahlen ohne Einkommen aus Arbeit. Das war bei mir zum Teil während der Promotion so, als ich keinen Job hatte, aber schon zu alt für die Studententarife war. Es ging um circa 150 Euro pro Monat, ist aber schon ein paar Jahre her. Die Krankenkassen veröffentlichen aber ja ihre Sätze, auch den für freiwillig Pflichtversicherte, die Höhe ließe sich also leicht recherchieren.

Arbeitsamt: Man hat glaube ich auch während der Arbeitssuche Anspruch auf Urlaub und muss sich dafür halt "abmelden", so dass man in der Zeit keine Bewerbungen schreiben muss. Wie das bei längerer Abwesenheit aussieht, für die du dann evtl keine Leistung möchtest, weiß ich nicht.
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Re: Arbeitslos zwischen Einreichung und Verteidigung / Trotzdem Urlaub?

Beitrag von Nomen Nescio »

FlimBeam hat geschrieben: ↑05.11.2018, 21:33 Allerdings weiß ich nicht, was passiert, wenn man im Januar Leistungen bezieht, sich dann für drei Monate abmeldet und dann im April/Mai doch keine Arbeit findet und dann wieder beim Amt ankommt. Die werden sich sicherlich für deine Geschichte in diesem Falll im Nachhinein interessieren. Dann würde u.U. rauskommen, dass du gar keine Arbeit ab Februar gefunden hattest und einfach Urlaub außerhalb D gemacht hast. Und dann könnte es ja schon sein, dass man negativen Konsequenzen zu erwarten hätte; z.B. Rückforderungen für Januar bzw. Einschränkungen für zukünftige Anträge... An der Stelle bin ich überfragt..
Niemanden beim zuständigen Amt hat es zu interessieren, was man in der Zeit anstellt, in der man sich vom Leistungsbezug abmeldet! Lediglich für die Zeiten des Leistungsbezugs besteht die Pflicht, "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen", inkl. aktiver Jobsuche, soviel ich weiss.

Im best case für @TE würde es bedeuten, dass er im Jan eine feste Zusage für Apr/Mai eintütet, im Feb 1 Monat Urlaub nimmt, und es niemanden beim Amt interessiert, was er in der Zeit von März bis Apr/Mai anstellt. Über Legalität und weitere Möglichkeiten, das System auf Zeit auszutricksen, spekuliere ich an dieser Stelle nicht. ;)
Trollschutzerklärung: Ich halte mich aus threads mit erhöhtem Trollpotential heraus. Im Fehlerfall möge der Troll bitte "NEIN, ich bin nicht einverstanden." drücken.
HektorM
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Re: Arbeitslos zwischen Einreichung und Verteidigung / Trotzdem Urlaub?

Beitrag von HektorM »

FlimBeam hat geschrieben: ↑05.11.2018, 21:33 Den Punkt verstehe ich nicht ganz. Dem Arbeitsamt ist es vollkommen egal, ob du auf Arbeitssuche bist oder nicht, wenn du keine Leistungen erhältst. Und wenn du krankenversichert sein möchtest, willst du ja Leistungen vom Amt. In dem Fall zu sagen, ja ich werde mir schon was suchen, nur eben nicht jetzt, sondern in drei Monaten, möchte aber, dass ihr zwischenzeitlich meine Krankenversicherung bezahlt... Ich glaube nicht, dass Arbeitslosenversicherung so funktioniert...

Oder du meinst eben, dass du nur für Januar krankenversichert sein möchtest und Arbeitslosengeld erhalten und dich dann ab Februar bis April wieder abmelden? Das geht wahrscheinlich. [...]
Erstmal danke für alle Antworten!

Ja genau ich möchte in der Zeit wo ich aktiv nach Jobs suche und mich zeitgleich auf die Verteidigung noch vorbereite (also vorraussichtlich Januar/Februar) ALG I erhalten und mich danach abmelden; der Gedanke von "Nomen Nescio" im Bezug auf feste Zusage und anschließendem Urlaub ist natürlich auch naheliegend aber natürlich illegal ;)
FlimBeam hat geschrieben: ↑05.11.2018, 21:33 Allerdings weiß ich nicht, was passiert, wenn man im Januar Leistungen bezieht, sich dann für drei Monate abmeldet und dann im April/Mai doch keine Arbeit findet und dann wieder beim Amt ankommt.
Nomen Nescio hat geschrieben: Niemanden beim zuständigen Amt hat es zu interessieren, was man in der Zeit anstellt, in der man sich vom Leistungsbezug abmeldet! Lediglich für die Zeiten des Leistungsbezugs besteht die Pflicht, "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen", inkl. aktiver Jobsuche, soviel ich weiss.
Leider besteht nur die Möglichkeit die Arbeitslosigkeit planmäßig für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen zu unterbrechen. D.h. wenn man länger unterbricht muss man erneut alle Anträge stellen was dann wiederum tatsächlich die Frage aufwirft, was man die letzten Monate gemacht hat. Das Amt denkt im Normalfall ja, dass ich mich abmelde weil ich ne Arbeit gefunden habe; da ist es u.U. entscheidend ob ich gekündigt habe oder mir gekündigt wurde. Was die sagen, wenn ich durch die Weltgeschichte getourt bin weiß ich natürlich nicht. Da spreche ich dann vllt tatsächlich einfach mal mit dem Sachbearbeiter.
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Re: Arbeitslos zwischen Einreichung und Verteidigung / Trotzdem Urlaub?

Beitrag von Nomen Nescio »

HektorM hat geschrieben: ↑06.11.2018, 14:57 der Gedanke von "Nomen Nescio" im Bezug auf feste Zusage und anschließendem Urlaub ist natürlich auch naheliegend aber natürlich illegal ;)
Ganz so weit sind wir noch nicht. Gedanken sind - Stand heute - frei, lediglich ihre Umsetzung, in einigen Bereichen selbst ihre Äusserung, mögen strafbar sein. Für weiteres fehlt u.a. (noch) die gerichtsverwertbare Beweisbarkeit. ;)
HektorM hat geschrieben: ↑06.11.2018, 14:57
Nomen Nescio hat geschrieben: Niemanden beim zuständigen Amt hat es zu interessieren, was man in der Zeit anstellt, in der man sich vom Leistungsbezug abmeldet! Lediglich für die Zeiten des Leistungsbezugs besteht die Pflicht, "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen", inkl. aktiver Jobsuche, soviel ich weiss.
Leider besteht nur die Möglichkeit die Arbeitslosigkeit planmäßig für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen zu unterbrechen. D.h. wenn man länger unterbricht muss man erneut alle Anträge stellen was dann wiederum tatsächlich die Frage aufwirft, was man die letzten Monate gemacht hat.
D.h. es besteht die Möglichkeit, den Leistungsbezug zu jeder Zeit für (fast) beliebig lange Zeit (nmW gibt es Fristen "in den letzten ... Monaten sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat", o.ä.) zu unterbrechen, lediglich Anträge müssten neu gestellt werden. (?)
Das Amt denkt im Normalfall ja, ...
Ich wage, zu wiedersprechen. Das Amt denkt im Normalfall nicht, die dortigen Mitarbeiter*Innen ebenfalls nicht.
...dass ich mich abmelde weil ich ne Arbeit gefunden habe; da ist es u.U. entscheidend ob ich gekündigt habe oder mir gekündigt wurde. Was die sagen, wenn ich durch die Weltgeschichte getourt bin weiß ich natürlich nicht.
Ich komme an der Stelle nicht mit. Du hattest keine versicherungspflichtige Tätigkeit (während des Urlaubs). Da du keine solche hattest, gibt es auch keine Umstände, unter denen es entscheidend wäre, ob du die nicht vorhandene Tätigkeit gekündigt hast, oder ob dir gekündigt wurde. Wie wäre es mit der Wahrheit? Du hast dich vom Leistungsbezug abgemeldet, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden hast? ALG I ist keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung.
Da spreche ich dann vllt tatsächlich einfach mal mit dem Sachbearbeiter.
Das steht dir natürlich frei. ;)
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flip
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Re: Arbeitslos zwischen Einreichung und Verteidigung / Trotzdem Urlaub?

Beitrag von flip »

Also, es bringt doch nichts das durchzuspekulieren, wenn du

1. garnicht die Korrekturzeit kennst/berücksichtigst.
2. den Termin für die Disputation.
3. deine Bewerbungsphase.

Deine Wunschvorstellung: Diss-Abgabe zu Weihnachten, die Profs korrigieren im Januar und du bereitest dich auf die Disputation im Februar vor.
Dann kommen die Bewerbungsgespräche und im März fährst du dann weg.

... :D

Nein. ;)
Wir sprechen uns dann noch einmal, wenn der Termin für die Disputation feststeht, die Gutachten da sind und du es in die zweite Runde von Bewerbungsgesprächen geschafft hast. Oder ist das alles schon fix?
HektorM
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Re: Arbeitslos zwischen Einreichung und Verteidigung / Trotzdem Urlaub?

Beitrag von HektorM »

Nomen Nescio hat geschrieben: ↑06.11.2018, 23:15
HektorM hat geschrieben: ↑06.11.2018, 14:57 Leider besteht nur die Möglichkeit die Arbeitslosigkeit planmäßig für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen zu unterbrechen. D.h. wenn man länger unterbricht muss man erneut alle Anträge stellen was dann wiederum tatsächlich die Frage aufwirft, was man die letzten Monate gemacht hat.
D.h. es besteht die Möglichkeit, den Leistungsbezug zu jeder Zeit für (fast) beliebig lange Zeit (nmW gibt es Fristen "in den letzten ... Monaten sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat", o.ä.) zu unterbrechen, lediglich Anträge müssten neu gestellt werden. (?)
War das eine Frage?
Jedenfalls für alle die es (auch) interessiert:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015368.pdf
Flyer S. 22/23

Da heißt es man darf planmäßig für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen zu unterbrechen (z.B. für Rehamaßnahme o.Ä.) und muss sich danach nicht erneut PERSÖNLICH arbeitlos melden. Unterbricht man länger, muss man erneut die persönliche Arbeitslosmeldung vornehmen - inwieweit das mit neuen Anträgen einhergeht weiß ich natürlich auch nicht, aber mMn hört sich das schon so an das man beliebig lang unterbrechen kann. Ich weiß allerdings auch nicht wie sich das bspw. auf die maximale Bezugsdauer von 12 Monate auswirkt. Möchte ich aber eigentlich auch nicht herausfinden, da ich nicht vorhabe solange arbeitslos zu sein ;)

flip hat geschrieben: ↑07.11.2018, 01:27 Also, es bringt doch nichts das durchzuspekulieren, wenn du

1. garnicht die Korrekturzeit kennst/berücksichtigst.
2. den Termin für die Disputation.
3. deine Bewerbungsphase.

Deine Wunschvorstellung: Diss-Abgabe zu Weihnachten, die Profs korrigieren im Januar und du bereitest dich auf die Disputation im Februar vor.
Dann kommen die Bewerbungsgespräche und im März fährst du dann weg.

... :D

Nein. ;)
Wir sprechen uns dann noch einmal, wenn der Termin für die Disputation feststeht, die Gutachten da sind und du es in die zweite Runde von Bewerbungsgesprächen geschafft hast. Oder ist das alles schon fix?
Och nun mach mir doch nicht mein schönes Gedankenspiel kaputt :D

Tatsächlich ist das mit der Bewerbungsphase natürlich die spannendste Frage, da ich da den wenigstens Einfluss drauf habe. Aber das Gutachten ist kein Problem (die Betreuung war gut, mein Chef weiß genau was ich gemacht habe) und der Termin naja... notfalls verteidige ich nach dem Urlaub Ende April wenn wirklich kein Termin im Februar zu finden ist ;)

Letztendlich ist der genaue Zeitplan auch egal mir ging es ja eher ums abmelden vom ALG I etc. und die Fragen sind ja jetzt beantwortet worden :).
tkjhg
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Re: Arbeitslos zwischen Einreichung und Verteidigung / Trotzdem Urlaub?

Beitrag von tkjhg »

Also bei mir war folgendes und das hat wunderbar geklappt:

1) Die ersten Monate in ALG I war das Amt sowieso noch richtig entspannt, weil ich da als Hochqualifizierter irgendwie einen Vertrauensvorschuss hatte. Darüber hinaus konnte ich direkt einen Anschlussvertrag vorweisen, es waren also auch keine Vermittlungsversuche nötig. (s. im Detail gleich unter 3))
2) Man kann bis zu 3(?- meine 21 Tage im Jahr, wird aber wohl nicht anteilig gekürzt oder so) Wochen "Urlaub" nehmen im Rahmen des AGL I. Die nötigen Anträge und Unterlagen klingen zwar total tyrannisch, aber ich bin in der Zeit tatsächlich weggefahren und der zuständige Bearbeiter war dann doch sehr nett und alles ging unkompliziert. Da du länger verreisen willst,läuft es wohl so, dass dann Arbeitslosengeldzahlungen für die Zeit der Ortsabwesenheit ab dem 22.Tag eingestellt werden. Was das auf die Krankenversicherung für Auswirkungen hat, weiß ich nicht, aber sobald du wieder zurück in Deutschland bist, zahlen die tendentiell weiter. Das habe ich nicht selbst erlebt, aber von jemand anderem so gehört.
3) Sobald man einen Arbeitsvertrag für einen späteren Zeitpunkt vorweisen kann (in deinem Fall dann ja ca. April?) dürften die zufrieden sein und dich für die Zwischenzeit in Ruhe lassen. So war es bei mir: Ich hätte auch schon einen Monat früher anfangen können zu arbeiten, habe aber extra noch mit dem Arbeitgeber verhandelt und den Einstieg einen Monat nach hinten geschoben. Hat niemanden vom Amt interessiert, im Zweifel könnte man das aber auch gut arbeitgeberseitig begründen (Man übernimmt die Stelle von jemandem, der eben erst zum Zeitpunkt x geht, sodass die Stelle nicht früher frei ist, etc.).

Tipp daher: Jetzt schon auf Jobsuche gehen, beim potentiellen Arbeitgeber mit dem Argument der notwendigen Diss-Wartezeiten und ggf. sogar ganz offen mit den Urlaubswünschen (welcher Arbeitgeber will nicht tiefenausgeruhte Neueinsteiger?) erklären, dass du erst ab April (oder eben wann du anfangen willst) zur Verfügung stehst, Arbeitsvertrag unterschreiben und direkt(!) beim persönlichen Termin zum Arbeitsamt mitbringen. Dann ist das Amt ohnehin von Anfang an gnädig gestimmt. Gerade für "kürzere" Zeiträume von wenigen Monaten und bei hochqualifizierten Leuten macht eine Vermittlung dann ohnehin keinen Sinn, dann lassen die einen über die gesamte Zeit tendentiell vollkommen in Ruhe.
D.h. für dich: Danach erstmal den Januar vergehen lassen, dann irgendwann Urlaubsantrag/Abwesenheitsantrag für die restliche Zeit stellen. Dann gemütlich verreisen. Win.

Viele Grüße
Gesperrt
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