Seite 1 von 1

Ein paar Fragen zur VG Wort

Verfasst: 07.07.2018, 18:20
von amerikanischergeist
Hallo,

ich bin kein Doktorant, fand das Forum aber wegen der Beiträge zur VG Wort, da ich ein paar Fragen dazu habe. Wäre nett, wenn mir die Sachkundigen hier kurz aushelfen würden:

1. Die VG Wort nehme ich an ist die einzige Stelle ihrer Art - Konkurrenz gibt es nicht, oder?

2. Wenn ich einen Blog betreibe und die Beiträge bei Metis melde, also die Verwertungsrechte abgebe, kann ich dann noch immer ja sagen, wenn mich jemand fragt, ob er einen Artikel bei sich auf dem Blog veröffentlichen kann oder kommt dann der Anwalt der VG Wort mit einer Klage wegen der unentgeltlichen Nutzung?

3. Bei Onlineartikeln bekommt man pro Text mit >1800 Zugriffen eine Pauschale von ~30 Euro und dazu - verstehe ich das richtig - wird die Ausschüttungssumme noch einmal multipliziert mit einem Faktor, je nachdem wie viele der eigenen Texte im Jahresverlauf über dieser Schwelle sind nach §53 des Verteilungsplanes: https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/ver ... _2018_.pdf

Also wenn ich 50 Artikel schreibe mit je >1800 Lesern, dann bekomme ich 50*30 Euro = 1500 Euro und das wird dann nochmal multipliziert mit aktuell 3 und ich komme auf 4500 Euro, stimmt das so?

4. Gibt es auf der VG Wort Seite für Nutzer die Möglichkeit der Einsicht in den aktuellen Stand oder muss man sich da überraschen lassen mit dem, was man am Ende bekommt?

5. Wenn ich ein Buch schreibe und es über einen Dienst als ebuch veröffentliche, trete ich die Rechte dann an diesen Verlag ab, oder kann ich trotzdem VG Wort Geld einheimsen. Anders gefragt: Beisst sich das oder geht das idR aneinander vorbei?

6. Offenbar kann man auch YT Videos bei denen einreichen. Oder ist das nur für analoge Videos? Ist die gezahlte Quote von 0,60 Euro bezogen auf die Minute? https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/quo ... r_2017.pdf


Im Voraus besten Dank für die Antworten!!

Grüsse, Kai

Re: Ein paar Fragen zur VG Wort

Verfasst: 07.07.2018, 18:40
von Sebastian
amerikanischergeist hat geschrieben: 07.07.2018, 18:20 1. Die VG Wort nehme ich an ist die einzige Stelle ihrer Art - Konkurrenz gibt es nicht, oder?

2. Wenn ich einen Blog betreibe und die Beiträge bei Metis melde, also die Verwertungsrechte abgebe, kann ich dann noch immer ja sagen, wenn mich jemand fragt, ob er einen Artikel bei sich auf dem Blog veröffentlichen kann oder kommt dann der Anwalt der VG Wort mit einer Klage wegen der unentgeltlichen Nutzung?

3. Bei Onlineartikeln bekommt man pro Text mit >1800 Zugriffen eine Pauschale von ~30 Euro und dazu - verstehe ich das richtig - wird die Ausschüttungssumme noch einmal multipliziert mit einem Faktor, je nachdem wie viele der eigenen Texte im Jahresverlauf über dieser Schwelle sind nach §53 des Verteilungsplanes: https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/ver ... _2018_.pdf

Also wenn ich 50 Artikel schreibe mit je >1800 Lesern, dann bekomme ich 50*30 Euro = 1500 Euro und das wird dann nochmal multipliziert mit aktuell 3 und ich komme auf 4500 Euro, stimmt das so?

4. Gibt es auf der VG Wort Seite für Nutzer die Möglichkeit der Einsicht in den aktuellen Stand oder muss man sich da überraschen lassen mit dem, was man am Ende bekommt?

5. Wenn ich ein Buch schreibe und es über einen Dienst als ebuch veröffentliche, trete ich die Rechte dann an diesen Verlag ab, oder kann ich trotzdem VG Wort Geld einheimsen. Anders gefragt: Beisst sich das oder geht das idR aneinander vorbei?
Die VG Wort ist in Deutschland die einzige Stelle dieser Art. Sie will dir nichts abkaufen o.ä., sondern nimmt an Deiner Stelle Deine Rechte als Urheber gegenüber den Herstellern von Vervielfältigungsgeräten (Druckern, Kopierern o.ä. wahr).
Über Metis/VG Wort wird nur die Vervielfältigungswahrscheinlichkeit Deiner online veröffentlichten Texte abgegolten, also die Ausdrucke, die sich Menschen von Deinen Seiten "wahrscheinlich" gemacht haben. Allerdings werden Mehrfachveröffentlichungen (derselbe Text auf zwei Seiten) im Internet nur als ein Text gezählt und bezahlt, das kann schwierig werden mit den Zählpixeln (müsste beides derselbe sein, ist manuell machbar aber nicht unbedingt in Redaktionssystemen). Du kannst den Text auch immer noch wieder de-publizieren, die VG Wort zahlt nachträglich und für das, was Du Dir verdient hast.
§ 53 bezieht sich auf die Sonderausschüttung, es gibt nur entweder regulär oder Sonderausschüttung. D.h. wenn Du Zählpixel einsetzen kannst, gibt es nur dafür das Geld (§ 53 Ziff. 1).
Einsicht in den Zählerstand habe ich noch nie gesehen - ist immer wieder eine Überraschung ;-)
Beim ebuch kommt es weniger auf die VG Wort an als darauf, welche Vereinbarungen Du mit dem Verlag triffst. Er wird nicht froh sein, wenn Du den ebuch-Text gleichzeitig kostenlos im Internet bereitstellst.

Mehr zum Thema gibt es auch im redaktionellen Bereich...
Viel Erfolg!

Sebastian

Re: Ein paar Fragen zur VG Wort

Verfasst: 07.07.2018, 19:44
von amerikanischergeist
Vielen Dank für die Antwort! Das klärt meine Fragen. Schönes Wochenende noch:-)