VG Wort Ausschüttung 2018 (für 2017) und Nachausschüttung für 2017

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theodor1980
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VG Wort Ausschüttung 2018 (für 2017) und Nachausschüttung für 2017

Beitrag von theodor1980 »

Hallo zusammen, bisher sind weder Ausschüttungsbriefe noch die Kohle da. In den Vorjahren war das spätestens zum 25.6. der Fall.

Neben der normalen Ausschüttung gibt es ja auch noch die Nachausschüttung für den zurückgehaltenen Verlegeranteil der Ausschüttung 2017.

Weiss jemand mehr?
MelchiorC
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Re: VG Wort Ausschüttung 2018 (für 2017) und Nachausschüttung für 2017

Beitrag von MelchiorC »

Habe auch noch nichts von der VG Wort bekommen - noch nicht mal den Ausschüttungsbrief.
Schade. In den letzten Jahren kam das immer pünktlich Ende Juni.
chily

Re: VG Wort Ausschüttung 2018 (für 2017) und Nachausschüttung für 2017

Beitrag von chily »

Hallo zusammen,

Ich habe gestern meine Ausschüttung auf dem Konto gehabt. Und die Höhe hat mich ziemlich positiv überrascht. ;-)

Liebe Grüße!
Angelika
Aguti
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Re: VG Wort Ausschüttung 2018 (für 2017) und Nachausschüttung für 2017

Beitrag von Aguti »

Bei mir war auch gestern Geld da :D .
Sebastian
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Re: VG Wort Ausschüttung 2018 (für 2017) und Nachausschüttung für 2017

Beitrag von Sebastian »

Es gibt auch eine aktuelle Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft dazu:
Hauptausschüttung 2018 München, den 4. Juli 2018.

In diesen Tagen erfolgt die diesjährige Hauptausschüttung der VG WORT. Ausschüttungsempfänger, die ihre Auszahlung per Überweisung erhalten, sollten den Zahlungseingang bereits Anfang nächster Woche feststellen und die Ausschüttungsbriefe über das Portal T.O.M. abrufen können. Soweit der VG WORT keine aktuelle Bankverbindung vorliegt, erfolgt die Auszahlung per Scheck; der Druck der Schecks und Ausschüttungsbriefe beginnt umgehend. Der Versand von Schecks und Ausschüttungsbriefen per Post erfolgt ab dem 19. Juli 2018.

Die Hauptausschüttung 2018 wird erstmals nach dem neuen Verteilungsplan der VG WORT (Fassung vom 20. Mai 2017) durchgeführt. Im Hinblick auf gesetzliche Vergütungsansprüche hängt eine Verlagsbeteiligung hiernach davon ab, ob der jeweilige Urheber eines Werks einer solchen gegenüber der VG WORT innerhalb der Meldefristen zugestimmt hat. Im Falle der Zustimmung teilt die VG WORT den Ausschüttungsbetrag zwischen Urheber und Verlag nach den im Verteilungsplan festgelegten Quoten auf, während ohne Zustimmung ausschließlich an den Urheber ausbezahlt wird. Verlage erhalten zudem ggf. dann eine Zahlung, wenn sie sich nach Veröffentlichung Ansprüche von nicht bei der VG WORT registrierten Urhebern haben abtreten lassen und diese bei der VG WORT angemeldet haben. In allen Fällen ist aber die jetzige Zahlung abschließend, d.h. es folgt keine spätere Nachzahlung.

Neben der Hauptausschüttung 2018 führt die VG WORT zum gleichen Termin insbesondere noch zwei weitere Ausschüttungen durch:
Nachzahlungen zur Hauptausschüttung 2017: Die letztjährige Hauptausschüttung erfolgte nach dem Übergangs und Ergänzungsverteilungsplan der VG WORT (Fassung vom 20. Mai 2017 ). An Urheber verlegter Werke wurde zunächst nur der bisherige „Urheberanteil“ als Abschlagszahlung ausbezahlt. Im Anschluss daran konnten die Zahlungsempfänger entscheiden, ob sie ihren Verlag an den Ausschüttungen für gesetzliche Vergütungsansprüche durch Erklärung einer entsprechenden Zustimmung beteiligen wollen. Diejenigen Urheber, die keine solche Zustimmung erklärt haben, erhalten jetzt noch den verbleibenden Anteil nachbezahlt. Im Falle der Zustimmung erfolgt hingegen eine Auszahlung an den Verlag sowie ggf. in klein erem Umfang auch noch einmal an den Urheber, soweit Aufteilungsquoten im neuen Verteilungsplan zu Gunsten der Urheber verändert worden sind.
Zahlungen an Verlage aufgrund von Verzichtserklärungen von Urhebern: Der Korrektur-Verteilungsplan der VG WORT (Fassung vom 26. November 2016 ) sah ein Verfahren vor, das Urhebern einen Verzicht auf Nachforderungsansprüche gegen die VG WORT zu Gunsten ihrer Verlage ermöglichte. Dadurch konnte zunächst der Wert solcher Verzichtserklärungen mit Rückforderungsansprüchen der VG WORT gegenüber Verlagen verrechnet werden. Nun werden noch etwaige aufgrund von Verzichts erklärungen für die Jahre 2015 und 2016 zustande gekommene Überschüsse an Verlage ausbezahlt. Eine Besonderheit besteht in Bezug auf die Auszahlung von Tantiemen für die Herausgabe von wissenschaftlichen Sammelwerken und Fachbüchern : Wegen offener Rechtsfragen hat sich die VG WORT dazu entschieden, derzeit noch keine Ausschüttungen in diesem Bereich durchzuführen, sondern insoweit zunächst genauere rechtliche Prüfungen vorzunehmen. Die genannten Ausschüttungen können ohne den Vorbehalt einer Rückforderung ausbezahlt werden. Hintergrund hierfür ist, dass das Bundesverfassungsgericht in einem am 5. Juni 2018 veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1213/16) entschieden hat, die Verfassungsbeschwerde eines Verlages gegen das Urteil „Verle geranteil“ des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 nicht zur Entscheidung anzunehmen. Damit ist auch die im Dezember 2017 durchgeführte Nachzahlung an Urheber für die Jahre 2012 bis 2016 zur Korrektur der Verlegerbeteiligung nunmehr als endgültig anzusehen.
Quelle:https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/all ... g_2018.pdf
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