externe Promotion & Zulassung

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pudding
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externe Promotion & Zulassung

Beitrag von pudding »

Hallo,
ich beginne soeben mit der Planung meiner Promotion und brauche Input zum Vorgehen bei meiner Situation:

Betreuer vorhanden, arbeitet jedoch an einer privaten Uni ohne Promotionsrecht
Thema in der Findung
Erst- und Zweitgutachter werden nach Exposéfertigstellung gesucht

Nun zu meiner Frage: Ich benötige ja eine Zulassung zur Promotion an einer Universität (richtig?). Bewerbe ich mich dann an der Uni, an der mein Erstgutachter arbeitet? Oder ist dies völlig losgelöst davon?

Vielleicht war ja jemand mal in derselben Situation und kann Licht ins Dunkel bringen?!
Grounded
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Re: externe Promotion & Zulassung

Beitrag von Grounded »

Hallo pudding,

willst du extern oder intern (als wissenschaftlicher Mitarbeiter_in) promovieren? Im letzten Fall wäre deine Idee sich zu bewerben verständlich, wenn es um eine WiMi-Stelle geht. Im ersten Fall würde ich gar nicht von einer Bewerbung sprechen. Ich promoviere extern und habe meinen Erstgutachter (der auch mein Betreuer ist) kontaktiert, ihm mein Exposee vorgestellt und er hat nach einen persönlichen Gespräch entschieden, die Begutachtung zu übernehmen. Ein Bewerbungsverfahren hat nicht stattgefunden.
Und ja, du benötigst in den allermeisten Fällen die Annahme als Doktorand_in an einer Uni. Ausnahme: Es gibt in Hessen die Möglichkeit, an Hochschulen (Fachhochschulen) zu promovieren.
Sunny13
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Re: externe Promotion & Zulassung

Beitrag von Sunny13 »

Hallo Pudding,

ich bin auch 'externe' Doktorandin; promoviere also an einer Uni, an der ich nicht arbeite. Ich bin damals so vorgegangen, dass ich mich für ein Thema entschieden und ein Exposé dazu verfasst habe und auf Grundlage dessen einen Erstgutachter an einer Uni gesucht habe, der thematisch passt. Ihm habe ich mein Thema vorgestellt, es in Absprache mit ihm in den folgenden Monaten verfeinert und mich dann an 'seiner' Uni und 'seinem' Fachbereich als Doktorandin angemeldet. Dazu musste ich mein Exposé und weitere Unterlagen (MA-Zeugnis etc.) einreichen, das Ganze wurde im Promotionsausschuss besprochen und als Promotionsprojekt angenommen. Seitdem bin ich an dieser Uni offiziell Doktorandin.

Dass du an der Uni promovierst, an der auch dein Erstgutachter ist, ist üblich - wenn nicht sogar vorgeschrieben. Ein Blick in die Promotionsordnung der jeweiligen Uni hilft hier weiter.

Ggf. kann dein Betreuer ja als Zweitgutachter fungieren, in einer Art Kooperation? Solche Kooperationen (etwa mit Fachhochschulen) sind auch üblicherweise in der Promotionsordnung geregelt; bei mir wäre das bspw. möglich.

Viele Grüße,
Sunny
Zwonk
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Re: externe Promotion & Zulassung

Beitrag von Zwonk »

@Pudding: Bei meiner Uni war es so, dass der Erstbetreuer zur Fakultät gehören musste, die das Promotionsverfahren durchführt, also auch zu meiner Uni. Zweitbetreuer kamen in einigen Fällen auch von anderen Unis.

Ich habe das jetzt nicht systematisch geprüft, aber gefühlt scheint das eine recht verbreitete Regelung zu sein. Insgesamt fände ich die Konstellation: Betreuer arbeitet an Uni A, der Erstgutachter an Uni B und die Promotion führt die Uni C durch auch etwas ungewöhnlich. Ich möchte nicht ausschließen, dass so etwas irgendwo möglich ist, würde vorher aber sehr genau die Promotionsordnung der avisierten Uni studieren und auch Rücksprache mit dem Prüfungsamt halten.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
spirograph
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Re: externe Promotion & Zulassung

Beitrag von spirograph »

Hi,

da gibt es verschiedene Varianten. Zu unterscheiden ist: Annahme als Doktorand*in vs. Einschreiben als Promotionsstudent*in. Ersteres ist die Voraussetzung für Letzteres. Im Prinzip läuft es so: Du fokussiert Dich auf ein Thema/eine Frage, sprichst eine Professor*in/ einen Professor an, ihr handelt ein Betreuungsverhältnis aus. Das steht ersteinmal nirgends, sondern existiert nur als Absprache zwischen Euch. Nun kann der Professor/in eine Betreuungserklärung anfertigen und schriftlich signalisieren, dass er/ sie dich betreuen will. Zusammen mit einem Antrag auf Annahme als Doktorand*in reichst Du das bei dem Vorsitzenden/Vorsitzende der Promotionskommission ein, diese Kommission tagt dann (so alle 4-6 Wochen) und bestätigt dir dies im besten Fall. Dann wird dir eine Annahme ausgesprochen und auch schriftlich gegeben. Mit dieser und den üblichen Unterlagen wie Zeugnisse, Immatrikulationsunterlagen deiner Uni kannst Du dich in einen Promo-Studiengang einschrieben. Damit kann man günstig in der Mensa futtern, im Wohnheim wohnen (bei einigen Studentenwerken), kostenlos in deinem Bundesland Bahnfahren bzw. Straßenbahn. Nice. Dann läuft die Zeit, die für das WissZeitgesetz relevant ist; gerade in Verbindung mit universitärer Anstellung als wiss. Mitarbeiter/in. Viele machen es so, dass sie "nur" die Absprache von eingangs eingehen und ihre Diss sonst nicht weiter an die große Glocke hängen, um mglst viele Jahre "undercover" an ihrer Diss basteln können, ggf. erst einen späteren Promotionsbeginn angeben, um Jahre ggf für die Habil zu "sparen". Einfach mal googeln das Ganze.


Viele Grüße,

spiro
Wie groß ist das Wort Claudels: „La vie, c’est une grande aventure vers la lumiere“ (Das Leben ist ein großes Abenteuer zum Lichte hin)
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