Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem - bin seit etwa 7 Jahren angenommener Doktorand - mein DV ist schon emeritiert und schon etwas in die Jahre gekommen.
Wenn er mal was liest, ist das Feedback ganz schön diffus und jedesmal anders. Mal gibt es eine Hinhaltetaktik, mal nichts - das übliche halt. ich möchte das nun so nicht mehr hinnehmen. Daher meine Fragen:
an der Uni gibt es Richtlinien für den Umgang mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Da ist auch eine Betreuungsvereinbarung (Zeitraum, Thema, etc.) gefordert, die man mit dem DV abschließen soll. Nun die Fragen an euch:
1. Kann der DV diese Betreuungsvereinbarung verweigern? Wenn ich Ihn auf so etwas anspreche, sagt er immer: Sie können Sie auch jemand anderen suchen
2. Kann ein DV einfach mal so das Thema ändern bzw. Änderungen anordnen? Auch Dinge, die nicht besprochen waren?
3. Kann er die Betreuung einfach "verweigern"? Was passiert in diesem Fall, wenn ich einfach abgebe?
4. Nach 20 Semestern muss die Promotion abgeschlossen sein - was passiert, wenn ich diese Zeit überschreite?
5. Kann man eigentlich innerhalb der Fakultät den DV wechseln?
6. Hat jemand Erfahrung mit Gesprächen mit dem Ombudsmann?
7. Gibt es außeruniversitäre Instanzen, die unterstützen können?
8. Was passiert eigentlich im Todesfall bzw. schwerer Krankheit des DV? Hat die Uni da eine Art Verantwortung?
9. Gibt es sonst irgendwelche Tips`?
Danke für Antworten, Erfahrungen, Empfehlungen
Kompliziertes Verhältnis DV
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Re: Kompliziertes Verhältnis DV
Zunächst die schlechten Nachrichten: Deine Ausgangssituation ist nicht die beste. Da du für die positive Bewertung deiner Dissertation auf das Wohlwollen des DV angewiesen bist, sind Druckmittel wie z.B. Formalia/Betreuungsvereinbarungen nicht hilfreich. Aus dem gleichen Grund wäre es vermutlich nur mäßig hilfreich, wenn du die Uni in die Pflicht rufst, um einen neuen Betreuer zu bestellen.
Mein Vorschlag ist zweiteilig:
1. Schlag ihm eine endgültige Timeline vor: Eine Deadline für deinen finalen Entwurf, dann 6 Wochen für das Gegenlesen, dann 4 Wochen für Überarbeitungen, dann die Deadline für endgültige Abgabe.
2. Wenn er diesem Vorschlag nicht zustimmt, mach dich proaktiv (!) auf die Suche nach einem anderen Betreuer. Dass der aktuelle DV schon emeritiert ist, ist tendenziell eher positiv, denn so müssen sich potenzielle Betreuer weniger Gedanken über Spannungen mit deinem jetzigen DV machen.
Mein Vorschlag ist zweiteilig:
1. Schlag ihm eine endgültige Timeline vor: Eine Deadline für deinen finalen Entwurf, dann 6 Wochen für das Gegenlesen, dann 4 Wochen für Überarbeitungen, dann die Deadline für endgültige Abgabe.
2. Wenn er diesem Vorschlag nicht zustimmt, mach dich proaktiv (!) auf die Suche nach einem anderen Betreuer. Dass der aktuelle DV schon emeritiert ist, ist tendenziell eher positiv, denn so müssen sich potenzielle Betreuer weniger Gedanken über Spannungen mit deinem jetzigen DV machen.
Re: Kompliziertes Verhältnis DV
Ja! Der "Notausstieg" für DV (und für dich) ist das Unterstrichene....
1. Kann der DV diese Betreuungsvereinbarung verweigern? Wenn ich Ihn auf so etwas anspreche, sagt er immer: Sie können Sie auch jemand anderen suchen
Nein, nichts lässt sich "anordnen". Siehe aber F.Fuchs#Ausgeliefert.2. Kann ein DV einfach mal so das Thema ändern bzw. Änderungen anordnen? Auch Dinge, die nicht besprochen waren?
Verweigern ist ein NO GO, gleichbedeutend mit Abbruch der Beziehung, aber in der Grauzone schwer greifbar. wiederum s. F.Fuchs.3. Kann er die Betreuung einfach "verweigern"? Was passiert in diesem Fall, wenn ich einfach abgebe?
Das regelt deine PO.4. Nach 20 Semestern muss die Promotion abgeschlossen sein - was passiert, wenn ich diese Zeit überschreite?
Ja, "aber" ... . Ich kenne nicht die (insb. verfahrensrechtliche) Einbindung von emeritierten Profs an deiner Uni, also belasse ich es bei dem "Im Prinzip ja".5. Kann man eigentlich innerhalb der Fakultät den DV wechseln?
Sry, nicht aus eigener Erfahrung.6. Hat jemand Erfahrung mit Gesprächen mit dem Ombudsmann?
Die DFG hat eine "eigene" Ombudsperson-Institution eingerichtet, früher "Ombudsmann der DFG", jetzt umbenannt in "Ombudsmann für Wissenschaften". s. Fr. 97. Gibt es außeruniversitäre Instanzen, die unterstützen können?
Auch das regelt die PO resp. deren Durchführungsbestimmungen bei abgeschlossener Betreuungsvereinbarung, und ja, DANN hat die Uni eine Mitverantwortung ubernommen.8. Was passiert eigentlich im Todesfall bzw. schwerer Krankheit des DV? Hat die Uni da eine Art Verantwortung?
Du magst vlt http://www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/ besuchen, verlinkt aus http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen ... ombudsman/ . "Beruhigend" sollten die Absätze9. Gibt es sonst irgendwelche Tips`?
undDie Mitglieder des Gremiums werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingesetzt, sie sind jedoch in ihrer beratenden und unterstützenden Tätigkeit eigenständig. Die DFG wird nicht in ein Ombudsverfahren involviert oder über die Inhalte und Beteiligten informiert.
wirken.Anliegen, die an den Ombudsman herangetragen werden, werden grundsätzlich strikt vertraulich behandelt. Weitere beteiligte Personen, Institutionen oder Leitungsgremien werden vom Ombudsman nicht oder nur mit dem Einverständnis der Hinweisgeber informiert. Die Gewährleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller in ein Verfahren involvierten Personen. Sie gilt deshalb auch über den Abschluss eines Falles hinaus.
Re: Kompliziertes Verhältnis DV
Vielen Dank für eure Hinweise - deckt sich grundsätzlich mit meinen finalen Vorstellungen jetzt - Habe natürlich lange den Kopf in den Sand gesteckt - aber jetzt wird es Zeit. Ich halte euch auf dem Laufenden. Viele Grüsse und schönes WE
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Re: Kompliziertes Verhältnis DV
Also Punkt 1) sagt mir doch irgendwie schon, dass das Ganze doch nichts mehr wirklich werden wird, oder? Oder zumindest, dass es sich weiter ziehen wird. Wenn er es so sagt, hat er keinen Bock mehr auf deine Arbeit bzw. es ist ihm einfach nur noch lästig.