Wie Zweitgutachter formal einbinden?

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StalTi
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Wie Zweitgutachter formal einbinden?

Beitrag von StalTi »

Hallo,

ich promoviere in einem geisteswissenschaftlichen Fach und möchte neben meinem Erstbetreuer einen Zweitbetreuer von einer anderen Universität
dazunehmen. Hat jemand Erfahrung damit, wie man das formal am besten löst?
Also wie man den Zweitbetreuer offiziell als diesen anmeldet? Braucht man dafür eine Art Betreuungsvereinbarung? Ich konnte nirgends etwas dazu finden.
Eine weitere Frage wäre, ob der Zweitbetreuer dann automatisch auch der Zweitgutachter wäre?

Bin für jede Auskunft dankbar!
Vollkornpizza
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Re: Wie Zweitgutachter formal einbinden?

Beitrag von Vollkornpizza »

Was sagt denn deine Promotionsordnung dazu?
Vollkornpizza
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Re: Wie Zweitgutachter formal einbinden?

Beitrag von Vollkornpizza »

Was sagt denn deine Promotionsordnung dazu?
FerdiFuchs
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Re: Wie Zweitgutachter formal einbinden?

Beitrag von FerdiFuchs »

Hast du in deiner Promotionsordnung nachgeschaut? Das ist bei formalen Fragen die erste Anlaufstelle.

Generell kann die formale Betreuungskonstellation durchaus von der tatsächlichen Betreuungskonstellation abweichen. Beispielsweise ist dies oft der Fall, wenn Leute an einer FH promovieren: Da FHs kein Promotionsrecht haben, müssen Promovenden sich einen Prof von einer Universität mit ins Boot holen. Die Promotion erfolgt dann am Fachbereich des Uni-Profs, dieser tritt formal als Betreuer auf.

Zur Zweitgutachter-Frage: Bei uns war es so, dass man den Zweitgutachter vorschlagen kann und dieser Wunsch in der Regel bewilligt wurde. Ob das immer so ist, hängt dann wohl auch von lokalen Gegebenheiten ab und wäre entsprechend vor Ort zu klären.
Geuer
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Re: Wie Zweitgutachter formal einbinden?

Beitrag von Geuer »

Ich habe gerade ähnliche Probleme, da ich fächerübergreifend aus einer anderen Fakultät begutachten lassen möchte. Hier ein paar Antworten:

Wie hier jeder meiner Vorposter schon richtig bemerkt hat, müsste die formale Vorgehensweise dazu in der Promotionsordnung stehen. Zweitgutachter werden manchmal erst formal beim Einreichen bestimmt; kommen sie aus einer anderen Fakultät oder Uni, müssen sie aber häufig vorher auf Antrag bei der eigenen Prüfungskomission als tauglich durchgewunken werden.
Bei meiner Promotionsordnung ist der Sachverhalt fachfremder Zweitgutachter in Bezug auf den für mich relevanten Punkt tatsächlich doppeldeutig formuliert gewesen. In solchen Fällen ist die zweite Anlaufstelle immer das Prüfungsamt, denn die kennen die richtige Interpretation. Die wissen auch was jeweils üblich ist und mit welchen Zweitgutachter-Vorschlägen man unter welchen Voraussetzungen den Antrag am ehesten bewilligt bekommt (kann sich von Uni zu Uni und Fakultät zu Fakultät unterscheiden). Eine Betreuungsvereinbarung braucht man mit dem Zweitgutachter in der Regel nicht (er betreut ja nicht , sondern begutachtet nur). Dein DV-Vater sollte mit deinem Vorschlag natürlich einverstanden sein; ebenso der potentielle Zweitgutachter.

Ansonsten unterscheidest du Zweitbetreuer und Zweitgutachter. Dein DV/DM ist als Erstgutachter auch immer Betreuer. Bei dem Zweitgutachter fällt das nicht notwendigerweise zusammen. Kurz zu den Unterschieden: An der eigenen Uni muss man einen Zweitgutachter bestimmen/beantragen. Dessen Aufgabe ist es dann, deine Arbeit zu lesen und zu benoten; nicht aber dich zu betreuen. Ein Zweitbetreuer hätte dagegen die Aufgabe, dich bei Fragen zu unterstützen, darf aber vielleicht aus formellen Gründen kein Gutachten erstellen.

Jetzt werden hier viele anmerken, dass auch die Rolle Zweitbetreuuer/Zweitgutachter immer zusammen fallen, und häufig stimmt das auch. Aber nicht immer! Ein Bsp: Ich promoviere bei mir an der Fakultät und habe meinen DV als Erstgutachter. Parallel dazu bin ich in einem Graduiertenprogramm der Uni eingeschrieben. Mein DV ist da auch mein Betreuer; einen fachfremden Prof. konnte ich für das Programm als Zweitbetreuuer beantragen. Dieser Zweitbetreuuer beim Graduiertenprogramm ist damit aber nicht automatisch mein Zweitgutachter an der Fakultät für die eigentliche Promotion, denn die Programme sind formell voneinander getrennt. Falls man das möchte, muss hier ein Antrag gestellt und noch einmal explizit nachgewiesen werden, dass der Zweitbetreuuer im Rahmen des Graduiertenprogramms über die fachlichen und formellen Voraussetzungen verfügt, um eine Promotion (ggf. an einer anderen Fakultät, wie in meinem Fall) begutachten zu dürfen.

Um herauszufinden, wie das bei dir geregelt ist, identifiziere deine genaues Probleme (ZG aus anderer Uni; ist er auch fachfremd?) schau in deine Promotionsordnung, frag bei deinem Prüfungsamt nach und/oder wende dich an einen Ansprechpartner in deiner Fakultät.
flip
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Re: Wie Zweitgutachter formal einbinden?

Beitrag von flip »

StalTi hat geschrieben:Hallo,

ich promoviere in einem geisteswissenschaftlichen Fach und möchte neben meinem Erstbetreuer einen Zweitbetreuer von einer anderen Universität
dazunehmen. Hat jemand Erfahrung damit, wie man das formal am besten löst?
Also, ich ignoriere einmal kurz die vorherigen, sinnvollen Hinweise und werfe noch einen weiteren Ansprechpartner hinzu. :D

Wenn es um die tatsächliche Zusammensetzung der Promotionskommission geht und wer dafür, im Rahmen der Promotionsordnung, akzeptiert werden darf (intern, extern, Junior-Prof, PD, Prof, usw.), dann liegt die Entscheidung beim ständigen Vorsitzenden der Promotionskommission.
Dieser Posten wechselt immer zwischen den Professoren und der kann dir am ehesten sagen, welche Konstellationen in der Vergangenheit akzeptiert wurde und welche nicht.

Natürlich regelt auch das jede Uni individuell. :wink:
StalTi
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Re: Wie Zweitgutachter formal einbinden?

Beitrag von StalTi »

Danke für eure Antworten!
Tatsächlich ist in meinem Fall es laut Promotionsordnung möglich externe Betreuer zu haben, was dann der Promotionsauschuss genehmigen muss. Weiter heißt es schwammig, dass in Abstimmung mit dem Doktoranden und DV der Zweitgutachter bestimmt wird - werde im Promotionsbüro nachfragen wie das normalerweise gehandhabt wird. In Orchideen-Fächern wie meinem bzw. Spezialfeld ist es schon schwierig genug DVs zu finden, da es nur eine Handvoll gibt - geschweige denn dann mehrere Gutachter... Da wäre es schon praktisch, wenn der Zweitbetreuer auch gleich als Zweitgutachter fungieren könnte.
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