Neuer Job, aber mit der Diss-Einreichung "warten" wegen Pflichtsemestern?

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VierMalK
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Neuer Job, aber mit der Diss-Einreichung "warten" wegen Pflichtsemestern?

Beitrag von VierMalK »

Hallo in die Runde,

ich promoviere seit gut 2 Jahren in einem Forschungsinstitut (halbe Stelle), aber nicht an einer Uni. Ich habe erst jetzt erfahren, dass ich aber an der Uni meiner Wahl (von der auch mein Erstgutachter ist) 4 Semester als Promotionsstudentin eingeschrieben sein muss, bevor ich die Diss einreichen kann. Diese 4 Semester würden natürlich erst losgehen, wenn die Anmeldung durch ist - also demnächst. Eigentlich wollte ich in etwa 1 Jahr fertig mit dem Schreiben sein, dann läuft auch erstmal mein Arbeitsvertrag im Forschungsinstitut aus. Mein Plan war, mir dann einen "richtigen" Job zu suchen.

Könnt ihr mir sagen, ob ich das trotz der Pflichtsemester so machen kann? Kann man die Diss sozusagen ein Jahr ruhen lassen, woanders als beim Diss-Arbeitgeber arbeiten und die Zeit bis zur Einreichung einfach verstreichen lassen? Würde der Status als Promotionsstudent beim neuen Arbeitgeber dann irgendeinen Unterschied machen?

Bitte entschuldigt, falls das banale Frage sind, aber ich habe Angst, irgendwas nicht beachtet zu haben :blume: (Ist meine erste Diss) :wink:

VierMalK
Green Goddess

Re: Neuer Job, aber mit der Diss-Einreichung "warten" wegen Pflichtsemestern?

Beitrag von Green Goddess »

Ich rate dir, eine(n) Spezialisten/-in für Verwaltungs-/Prüfungsrecht zu konsultieren, je nach Zeitdruck für Einschreibung ggflls sogar noch vor selbiger, um nicht unnötig "Fakten zu schaffen". Er/Sie kann dir am besten sagen, ob und wie sich dein Problem "zeitoptimierend" lösen lässt. Es gibt wenig teureres als an der falschen Stelle zu sparen. ;) Falls du dich bereits eingeschrieben hast, schau doch, ob der ASTA eine Rechtsberatung anbietet. Dort kennt man sicherlich entsprechende Anwälte, meist auch mit recht guten Kontakten zur Uni. Evtl. findet dann auch die Erstberatung beim "Vertragsanwalt" zu reduzierten Tarifen statt.
flip
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Re: Neuer Job, aber mit der Diss-Einreichung "warten" wegen Pflichtsemestern?

Beitrag von flip »

Stopstopstop, bevor du das alles versuchst, rate ich dir erstmal in persönlichen Kontakt mit der Uni zu treten. So etwas lässt sich auch intern regeln.
Es gibt an jeder Uni einen Koordinator, den du anrufen kannst oder am besten einmal persönlich vorbeischauen.

Und ei der Gelegenheit kannst du auch gleich noch in Erfahrung bringen, ob du noch Kurse hättest belegen müssen.
Green Goddess

Re: Neuer Job, aber mit der Diss-Einreichung "warten" wegen Pflichtsemestern?

Beitrag von Green Goddess »

Zustimmung! Ich hatte unterstellt, dass der Weg bereits beschritten war. Aber ja, es gibt theoretisch die Möglichkeit, Leistungen/Tätigkeiten als studiumsäquivalent anzuerkennen, möglicherweise auch das Konstrukt der externen Promotion ins Auge zu fassen (ka wie eng Institut und Uni verbandelt sind). Besonders Letzteres sollte der DV im Vorfeld abnicken.
Eva
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Re: Neuer Job, aber mit der Diss-Einreichung "warten" wegen Pflichtsemestern?

Beitrag von Eva »

Ich sehe ehrlich gesagt das Problem gar nicht. Was hindert dich denn daran, dir einen Job zu suchen und parallel als Promotionsstudent eingeschrieben zu sein? Dein Status als Student spielt für den Arbeitgeber m.E. keine Rolle, wenn du ansonsten Vollzeit angestellt bist und also keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht bestehen (Werkstudenten zB dürfen meines Wissens nach nur eine begrenzte Stundenzahl arbeiten oder Einkommenshöhe nicht überschreiten, um die Vorteile dieses Status zu haben, das fiele bei dir ja von Vornherein weg, wenn du "ganz normal" angestellt sein willst).

Gut, du solltest tatsächlich klären, ob du für die Immatrikulation mehr tun musst als Semestergebühren zu bezahlen. Ansonsten ist das doch nur pro forma und braucht also deinen AG nicht zu interessieren.
Green Goddess

Re: Neuer Job, aber mit der Diss-Einreichung "warten" wegen Pflichtsemestern?

Beitrag von Green Goddess »

Arbeitgeber sollte in der Tat das kleinste Problem sein, im Zweifel spart dieser Gehalt ohne Leistungsverlust. Ich kann mir allerdings auch nur schwer eine Konstruktion vorstellen, in der "1 Jahr länger für Promotion" einen Vorteil bringt. Je nach Fach kann der Dr.-Grad den Unterschied machen, für welche Wohnung man sich interessieren möchte s.o.), dazu kann er eine zusätzliche Freiheit bringen, falls es beim AG doch nicht gefällt.
caipirinha11085
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Re: Neuer Job, aber mit der Diss-Einreichung "warten" wegen Pflichtsemestern?

Beitrag von caipirinha11085 »

Das Problem daran, seine Diss ein Jahr ruhen zu lassen ist aber doch, dass sich die Forschung weiterentwickelt? Ich hätte meine Diss nicht einfach ein Jahr liegen lassen können..
Abgesehen davon gibt es damit aber mE kein Problem - eigentlich hat man eher Vorteile, wenn man als Promotionsstudent eingeschrieben ist in Form von vergünstigten Eintritten etc. ;)

Viel interessanter wäre aber, wie man diese Regelung umgehen kann. Von diesen Regelungen gibt es oft Ausnahmeregelungen, das würde ich als erstes überprüfen. Falls das nicht vorgesehen ist, wäre mein nächster Ansprechpartner dein Erstbetreuer an der Uni - er ist an der Uni ja Prof und hat da sicher schon einiges gesehen und erlebt. Letztlich kann man (am Besten dein Betreuer) sicher auch mit dem Dekan sprechen. Die Regelung hat ja einen Hintergrund - zB kenne ich eine Uni, in der das eingeführt wurde, damit Vergünstigungen im Nahverkehr für Studenten weiterhin finanzierbar sind.
Eine andere Möglichkeit, unliebsame PromO-Regelungen zu umgehen ist ein Blick in alte Promotionsordnungen und, falls die diese Regelung nicht vorsehen, zu überlegen, ob du nicht eigentlich sowieso unter die alte PromO fällst (fallen solltest) statt unter die neue. Letztlich gibt es viele Möglichkeiten, eine Ausnahmeregelung zu erreichen.

Jedenfalls rate ich dazu, erst einmal mit den zuständigen Personen zu sprechen, ob man da nicht eine Ausnahme machen kann, bevor du deine Diss ein Jahr rumliegen lässt oder zum Anwalt gehst. Dafür ist später immer noch Zeit. ;-)

Und noch ein Nachtrag: Warum geht die Laufzeit "natürlich" erst mit Anmeldung zur Promotion durch? An den Fakultäten, an denen ich gearbeitet bzw studiert habe, war das unabhängig voneinander.
Vollkornpizza
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Re: Neuer Job, aber mit der Diss-Einreichung "warten" wegen Pflichtsemestern?

Beitrag von Vollkornpizza »

Hallo VierMaIK,

ich schließe mich meinen VorrednerInnen weitestgehend an. In meiner Promotiosnordnung gibt es auch diese Regelung, aber es werden auch direkt mehrere Ausnahmen erwähnt, u.a. Fürsprache durch den/die BetreuerIn.

Viele Grüße

VP
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