Promotion vorzeitig kündigen?

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PeterL
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Promotion vorzeitig kündigen?

Beitrag von PeterL »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bei der mir die Personalverwaltung nicht richtig weiterhelfen kann - ich baue aber darauf, dass es hier jemanden mit genug Erfahrung in dem Bereich oder einer ähnlichen Geschichte mitliest.

Ein paar Details zu meinem Fall:
  • Ich promoviere an einer deutschen Universität.
  • Promotions- & Vertragsbeginn: 01.07.2015
  • Damaliges Vertragsende: 31.06.2018
  • Zwischenzeitlich hat sich die Finanzierung meiner Stelle geändert wodurch sich mein Vertragsende auf den 31.12.2018 verschoben hat
Ich habe nun ein Stellenangebot bekommen, das ich am gerne annehmen würde - es ist am anderen Ende von Deutschland bei einem Unternehmen, sodass ich für einen Arbeitsvertrag mit denen wohl erst meinen Arbeitsvertrag hier an der Uni "los werden" muss. Der Arbeitsbeginn wäre passend zum Anfang Juli, ließe sich aber möglicherweise noch etwas hinauszögern.

In meinem Vertrag steht nun leider nicht, dass er mit der erfolgreichen Promotion endet, ich muss ihn also entsprechend selbst kündigen oder eine Auflösung vereinbaren (vermutlich letzteres, da ich meinen befristeten Vertrag nur zweimal im Jahr kündigen kann).

Meine Fragen:
  1. Zu welchem Datum sollte ich nun den Vertrag auflösen? Abgabe der Dissertation oder vermutliches Prüfungsdatum (laut Prüfungsordnung sollen da genau 2 Monate dazwischen liegen)?
  2. Was macht mehr Sinn? Bereits in den zwei Monaten beim neuen Arbeitgeber arbeiten und für die Prüfung eine einwöchtige Freistellung erbitten (wurde mir bereits in Aussicht gestellt), oder erst nach der eigentlichen Prüfung zum neuen Arbeitgeber hingehen?
  3. Sollte ich meinem Doktorvater meinen Wechsel bereits frühzeitig mitteilen? Es sieht durchaus so aus als ob er mich eigentlich gerne weiter beschäftigen würde und ich möchte einen möglichen Einfluss auf mein Gutachten natürlich minimieren.
Grüße,
Peter

P.S.: Ich und mein Doktorvater (nach vorsichtiger Nachfrage) haben keinen Zweifel, dass ich das Datum Ende Juni halten kann. Ich habe bereits fleißig publiziert und genügend Material zusammengetragen, sodass dieses Datum nicht mehr in Wanken kommen wird.
Green Goddess

Re: Promotion vorzeitig kündigen?

Beitrag von Green Goddess »

Lass mich mit Fr. 3 beginnen, denn diese sehe ich als die Wichtigste an: Ja, definitiv. Es macht kaum jemals Sinn, von Polterabenden mal abgesehen, unnötig Porzellan zu zerschlagen. Die Mitteilung muss ja nicht als "Ach so, was ich noch sagen wollte, ... zum 1.7. bin bin nicht mehr hier" als "Guten Morgen" in der Kaffeeküche gestaltet werden. "Irgendwie/-wann" ergibt sich immer eine Gesprächssituation über Zukunftspläne. Neben der Verhinderung von negativen Einflüssen auf sein/dein Gutachten möchtest du auch dein Arbeitszeugnis anders formuliert sehen als "Herr Peter L. war von ... bis ... als ... bei ... angestellt, nun ist er weg". ;)
Fr. 1 und 2 hängen eng zusammen, ohne nähere Informationen über Art/Inhalt der Verteidigung und deinen avisierten Job kann ich wenig dazu sagen. Aber dein DV (s.o.) kann dir dazu wahrscheinlich besser Auskunft geben.

Disclaimer Das oben Gesagte gilt unter dem Vorbehalt, dass ich (höchstwahrscheinlich) weder dich, deinen DV noch die Jobsituation in deinem Fach kenne.
caipirinha11085
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Re: Promotion vorzeitig kündigen?

Beitrag von caipirinha11085 »

Du solltest zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem du dort nicht mehr arbeiten möchtest (und der für deine vertragliche Kündigungsfrist machbar ist).

Was sinnvoller ist, ist schwer zu sagen. Wenn dein Arbeitgeber dich für die mündliche Prüfung freistellt, ist ja alles gut. Du solltest dir auch überlegen, dass die Publikation und ggf. Aktualisierung der Diss für die Publikation noch einmal zeitintensiv ist (habe ich allerdings auch während eines neuen Jobs gebacken bekommen, aber nur um diesen Gedanken mal in den Ring zu werfen). Ich würde in die Überlegungen auch mit einbeziehen, ob du ggf. Zutritt zu den Einrichtungen an der Uni für deine Diss benötigst und ob das nach Ende des AV uU gewährleistet wäre.

Abgesehen davon würde ich es wohl von den Wünschen meiner selbst, meines neuen Arbeitgebers und meines bisherigen Arbeitgebers abhängig machen. mE gibt es hier keine pauschale Antwort, was am Sinnvollsten ist. Du scheinst in einer sehr komfortablen Situation zu sein, wenn du dir Arbeitsende und Arbeitsbeginn so volatil aussuchen kannst. ;)

Ich bin auch immer für Ehrlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber und DV, allerdings war mir auch immer klar, dass mein Chef mich nie schlechter benoten würde, nur weil ich nicht für immer sein WissMit bleiben möchte.
Sebastian
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Re: Promotion vorzeitig kündigen?

Beitrag von Sebastian »

caipirinha11085 hat geschrieben:Du solltest dir auch überlegen, dass die Publikation und ggf. Aktualisierung der Diss für die Publikation noch einmal zeitintensiv ist (habe ich allerdings auch während eines neuen Jobs gebacken bekommen, aber nur um diesen Gedanken mal in den Ring zu werfen).
Dem kann ich auch nur zustimmen. Man ist gedanklich schon beim neuen Job und hat mit der Diss abgeschlossen, und dann wird plötzlich nochmal ein Wiedereinstieg gefordert. Bei mir war das "beruflich" die anstrengendste Phase, die ich bislang hatte - obwohl der "Beruf" nur ein Rechtsreferendariat war. Aber an dem Wechsel hing auch noch ein Wohnortwechsel incl. schwieriger Wohnungssuche dranhing.
Wenn man das vermeiden könnte, würde ich es versuchen - ist aber vermutlich schwierig, weil die Prüfungsdaten im Vorfeld so schlecht planbar sind.
PeterL
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Re: Promotion vorzeitig kündigen?

Beitrag von PeterL »

Hallo und Danke schon einmal für die vielen Antworten :)
Green Goddess hat geschrieben:"Irgendwie/-wann" ergibt sich immer eine Gesprächssituation über Zukunftspläne.
Okay, ich werde Ausschau halten, bzw. vermutlich bald dann selbst aktiv werden und auf ihn zugehen.
Green Goddess hat geschrieben:Fr. 1 und 2 hängen eng zusammen, ohne nähere Informationen über Art/Inhalt der Verteidigung und deinen avisierten Job kann ich wenig dazu sagen.
Die Arbeit soll kumulativ sein, die Verteidigung eine "normale" Disputation. Der anvisierte Job ist in einem Amt wo ich die Zusage habe, dass das Einstellungsdatum in Bereich von 1-2 Monaten meinen Bedürfnissen entsprechend angepasst werden kann.
Green Goddess hat geschrieben:Aber dein DV (s.o.) kann dir dazu wahrscheinlich besser Auskunft geben.
Das muss nicht unbedingt so sein (ich bin sein erster Promotionsstudent nach seiner Berufung an diese Uni), aber er weiß hoffentlich wer es weiß.
caipirinha11085 hat geschrieben:Du solltest dir auch überlegen, dass die Publikation und ggf. Aktualisierung der Diss für die Publikation noch einmal zeitintensiv ist
Ich habe hier bereits an unserer Universitätsbibliothek gefragt und kann einen Automatismus für die Veröffentlichung benutzen. Hierbei muss ich dann "nur" 10 gebundene Exemplare abgeben wenn ich gleichzeitig die PDF-Datei auf den Bibliotheksserver hochlade. Die Diss wird dann online von der Bib zur Verfügung gestellt. Die Bescheinigung hierüber reicht dem Dekanat als Veröffentlichungsnachweis aus.
Was bedeutet "Aktualisierung"? Falls die Gutachter Kommentare abgeben und diese vor Veröffentlichung noch eingepflegt sehen wollen? An diese Möglichkeit habe ich bislang tatsächlich auch noch nicht gedacht.
caipirinha11085 hat geschrieben:Du scheinst in einer sehr komfortablen Situation zu sein, wenn du dir Arbeitsende und Arbeitsbeginn so volatil aussuchen kannst.
Das habe ich vielleicht etwas zu positiv dargestellt. Mein DV möchte mich schon so lange "behalten", bis dass mein Arbeitsvertrag von selbst ausläuft (Ende 2018) obwohl ich seiner Aussage zufolge "eigentlich schon fertig" bin.
Sebastian hat geschrieben:Aber an dem Wechsel hing auch noch ein Wohnortwechsel incl. schwieriger Wohnungssuche dranhing.
Wenn man das vermeiden könnte, würde ich es versuchen - ist aber vermutlich schwierig, weil die Prüfungsdaten im Vorfeld so schlecht planbar sind.
Ein Wohnortwechsel quer durch die Bundesrepublik würde für mich auch anstehen. Der Prüfungszeitraum steht bei unserer Uni fest (innerhalb von zwei Wochen, dieser Zeitraum beginnt 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit).

Grüße
Peter
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