Stipendium und ALG1

Doktorand900

Stipendium und ALG1

Beitrag von Doktorand900 »

Liebes Forum,

bitte verzeiht, sollte diese Frage schon an anderer Stelle gestellt und beantwortet worden sein. In diesem Falle würde ich euch einfach bitten, einen entsprechenden Link zu setzen.

Meine Situation ist folgende: Ich habe letztes Jahr halbtags für eine öffentliche Einrichtung gearbeitet und nebenher meine Promotion geschrieben. Mir wurde aber etwas unvermittelt gekündigt, sodass ich mich arbeitslos gemeldet und im Anschluss für ca. ein halbes Jahr ALG 1 bezogen habe. Nun habe ich wenige Tage nach meiner Arbeitslosenmeldung eine Stipendienzahlung erhalten: Es ist dies ein Stipendium für Promovierende, die neben der Promotion in Teilzeit arbeiten (sprich: das Geld reicht keinesfalls aus, um die Lebenserhaltungskosten zu decken, sondern ist eher ein Zuschuss). Das Geld kommt von keiner deutschen Stiftung, sondern ist ein staatliches Stipendium eines anderen europäischen Landes. Beantragt habe ich dieses Stipendium aber schon einige Zeit vorher, bloß wurde es genau im ersten Monat meines Arbeitslosendaseins ausgezahlt. Die Zeit meiner Arbeitslosigkeit ist mittlerweile zum Glück vorbei, doch bleibt die Frage, ob ich dieses Stipendium der Arbeitsagentur hätte melde sollen (bzw. dies immer noch tun soll) oder ob Stipendien auch in diesem Fall von der Steuer- und Meldepflicht befreit sind? Ich selbst komme nicht aus Deutschland, seht mir daher bitte die Unwissenheit diese bürokratischen Dinge betreffend nach.

Herzlichen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
praktikum
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Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von praktikum »

Das hat mit Promovieren wenig zu tun, aber es reiht sich in die seltsamen Fragepostings der letzten Zeit ein. Deutlicher darf ich es nicht sagen. :D

Zur Frage:
Das Stipendium ist keine Einnahme aus einer Erwerbstätigkeit. Daher kann man nicht pauschal sagen, dass es auf Dein Arbeitslosengeld hätte angerechnet würden müssen. Das Problem bei dieser Sache ist ein anderes: Du musst als Arbeitslosengeldbezieher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Dich ernsthaft anstrengen eine Beschäftigung zu finden. Ob Du das im Nachhinein glaubhaft machen kannst, hast Du uns nicht gesagt. Das Stipendium unterstreicht dagegen nur, dass Du in der Zeit mit Arbeitslosengeld an Deiner Promotion gearbeitet hast.

Der ärgerliche Punkt für Dich ist aber die Steuererklärung. In einem Jahr mit Erwerbstätigkeit und ALG 1 lohnt die Steuererklärung besonders. In der Steuererklärungs sollte man eigentlich ein Stipendium als Einkommensersatzleistung angeben, auch wenn dieses nicht besteuert wird. Es taucht also zwangsläufig auf.
Green Goddess

Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von Green Goddess »

Da der TE wieder eine Arbeitsstelle gefunden und angenommen hat, sollte sich die Frage, ob er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand und ernsthafte Anstrengungen zur Überwindung der Arbeitslosigkeit unternahm, nicht stellen. Ich finde, dieser Punkt sollte durchaus als "im Nachhinein-Glaubbarmachung" ausreichen. ;)

Mir scheinen eher 2 andere Punkte hinterfragbar:
a) Waren die Voraussetzungen für das Stipendium vom TE zum Zeitpunkt der Zuteilung noch erfüllt? ("Stipendium für TZ-Beschäftigte in Promotion") Möglicherweise lege ich die Formulierung des TE zu wörtlich aus, sehe das aber nicht als Problem der Leserin. ;)
b)//EkSt-Erklärung Möglicherweise kollidiert das Stipendium mit Promotionskosten, die steuermindernd geltend gemacht werden soll(t)en, falls der Verwendungszweck in "sachlichem und zeitlichem Zusammenhang" mit eben diesen Kosten steht. In dem Falle muss IMHO das Stipendium in der EkSt-Erklärung angegeben werden.
praktikum
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Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von praktikum »

Green Goddess hat geschrieben:Da der TE wieder eine Arbeitsstelle gefunden und angenommen hat, sollte sich die Frage, ob er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand und ernsthafte Anstrengungen zur Überwindung der Arbeitslosigkeit unternahm, nicht stellen. Ich finde, dieser Punkt sollte durchaus als "im Nachhinein-Glaubbarmachung" ausreichen. ;)
So wie ich das aber verstehe, wurde die neue Arbeitsstelle erst nach Ablauf oder gegen Ende des ALG angetreten. Das Bemühen muss aber schon vor dem Antreten des ALG beginnen. Passieren wird da (leider) sowieso nichts.
Ich finde es einfach daneben, das ALG zu benantragen, nebenbei Stipendium für Teilzeitbeschäftigte zu kassieren und dann schön bequem zu Hause an der Thesis zu basteln. Soald das ALG abläuft schaut man nach einem neuen Job und in der Bewerbung steht sowieso nur "Promotion" für diesen Zeitraum. ALG am Ende der Promotion abzugreifen gehört inzwischen anscheinend zum guten Ton ...

Green Goddess hat geschrieben: Mir scheinen eher 2 andere Punkte hinterfragbar:
a) Waren die Voraussetzungen für das Stipendium vom TE zum Zeitpunkt der Zuteilung noch erfüllt? ("Stipendium für TZ-Beschäftigte in Promotion") Möglicherweise lege ich die Formulierung des TE zu wörtlich aus, sehe das aber nicht als Problem der Leserin. ;)
Interessiert keinen mehr, weil der IST-Zustand zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr überprüft wurde. Da zählte warhscheinlich nur der Zeitpunkt der Beantragung. Ansonsten siehe oben.
Green Goddess hat geschrieben: b)//EkSt-Erklärung Möglicherweise kollidiert das Stipendium mit Promotionskosten, die steuermindernd geltend gemacht werden soll(t)en, falls der Verwendungszweck in "sachlichem und zeitlichem Zusammenhang" mit eben diesen Kosten steht. In dem Falle muss IMHO das Stipendium in der EkSt-Erklärung angegeben werden.
Das hatte ich oben mit "sollte eigentlich" zu schwammig formuliert, aber aufgrund des "taucht zwangsläufig auf" habe ich es nicht editiert. Sorry for that. Das Stipendium muss angegeben werden.
Doktorand900

Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von Doktorand900 »

Ich danke für eure Antworten.

Kurz zur Erklärung:

- Dem Stipendiengeber ist es völlig egal, was man nebenher macht oder wie(viel) man sich für den eigenen Lebenserhalt dazuverdient. Meine Formulierung war wohl etwas unpräzise gewählt, bitte entschuldigt.
- Die Arbeitslosigkeit traf mich unvorbereitet, hieß es doch, dass ich noch ein paar Monate länger beschäftigt hätte werden sollen. In der darauffolgenden Zeit schrieb ich mehrere Bewerbungen und wurde immerhin zu zwei Vorstellungsgesprächen eingeladen.
- Da meine Bemühungen, mir eine neue Anstellung zu suchen, stets zur Zufriedenheit meines Betreuers ausgefallen sind und ich schlussendlich eine neue Anstellung gefunden habe, gehe ich davon aus, dass ich meinen Part erfüllt habe.

Wie schon gesagt, komme ich nicht aus Deutschland und kenne die hiesigen Gepflogenheiten nur vage. Ich kenne aber viele Doktoranden an meiner Universität, die von ALG leben oder zwischendurch darauf zurückgreifen, weswegen ich mir keine großen Gedanken über mein Tun gemacht habe. Mir lag es auch fern, mich gesetzeswidrig zu verhalten (so ich dies überhaupt getan habe).

Ihr habt mir geschrieben, dass ich das Stipendium auf der Steuererklärung angeben soll. Dies werde ich tun, vielen Dank. Meine Frage aber war, ob ich es auch dem Arbeitsamt melden soll? Und wird es nachträglich meiner Versicherungsleistung (ALG1) angerechnet, trotzdem es nach § 155 SGB III keiner Erwerbstätigkeit entspringt?
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Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von Phia123 »

Du könntest einfach bei der Arbeitsagentur anrufen und den Sachverhalt schildern und fragen, ob du das Stipendium noch irgendwie melden musst.

"ALG am Ende der Promotion abzugreifen gehört inzwischen anscheinend zum guten Ton"
Viele Doktoranden befinden sich in prekären Situationen unterhalb der Armutsgrenze. Viele bekommen gar nichts bezahlt oder nur einen Bruchteil der Stunden bezahlt, die sie leisten. So viel ist Deutschland die Forschung Wert. Bitter.
Abgreifen ist da sicherlich das falsche Wort, sondern eher überleben. Gepoltert werden sollte daher nicht gegen die Doktoranden, sondern gegen diejenigen, die die Doktoranden in solche Situationen drängen. Zudem stehen die Doktoranden oftmals dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und versuchen die Doktorarbeit nebenbei durchzuwürgen. Sie haben also einen Anspruch auf die Versicherung, wenn sie arbeitslos werden.
flip
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Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von flip »

Phia123 hat geschrieben:Du könntest einfach bei der Arbeitsagentur anrufen und den Sachverhalt schildern und fragen, ob du das Stipendium noch irgendwie melden musst.

"ALG am Ende der Promotion abzugreifen gehört inzwischen anscheinend zum guten Ton"
Viele Doktoranden befinden sich in prekären Situationen unterhalb der Armutsgrenze. Viele bekommen gar nichts bezahlt oder nur einen Bruchteil der Stunden bezahlt, die sie leisten. So viel ist Deutschland die Forschung Wert. Bitter.
Tja, woher kommt eigentlich der Gedanke, dass jeder promovieren sollte bzw. kann? Früher gab es mal drei Stellen, davon sind zwei in der Forschung geblieben und einer ist velleicht mal irgendwann die Wirtschaft gegangen. Heute sind aus den drei Stellen sechs geworden, dazu kommen noch drei Stipendien und einer (plus Dunkelziffer) promoviert irgendwie auf ALG. Schwups kommen auf drei Stellen zehn Bewerber. Gibt es dadurch mehr als drei mal so viele Stellen für später? Ich glaube nicht. Denn in der Wirtschaft hört dann das Wunschdenken auf.


Der Tipp mit der Arbeitsagentur ist wohl das klügste. Anrufen, nachfragen, Gewissheit haben, fertig.
Agriwis

Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von Agriwis »

@Flip: na ja, wenn heute 50-60% eines Jahrgangs Abitur machen und davon alle studieren gehen (ohne das werten zu wollen, ist einfach nur Tatsache) und zusätzlich noch ein paar auf dem 3. Bildungsweg, dann ist es auch verständlich, dass mehr promovieren wollen. Wenn aus 100 masterabsolventen 25% promovieren wollen, hat man absolut deutlich mehr Doktoranden als wenn aus 10 Absolventen die Hälfte promovieren will, auch wenn es prozentual weniger sind (fiktive Zahlen).

Zusätzlich finde ich es ja immer ein bisschen heuchlerisch, wenn jemand der selber studiert/promoviert hat, das also selber wollte, sich darüber beschwert, dass es zu viele Studenten/Doktoranden gäbe und etliche davon vielleicht gar nicht studieren/promovieren „können“ (ich schätze du meinst intellektuell). Mhm... vielleicht ist ja derjenige, der sich am meisten drüber beschwert, derjenige, der eigentlich „zu viel“ ist? Sollte nicht jeder, der selber studieren und sogar promovieren wollte, nachvollziehen können, wenn das auch andere wollen?
Wir leben halt nicht mehr vor 100 Jahren, wo nur Männer aus gutem Elternhause Zugang zu einer höheren Schulbildung hatten. Also völlig selbstverständlich, dass zu einer Zeit, wo die Unizulassung weder von Geschlecht, Hautfarbe und nur noch geringfügig vom elterlichen Geldbeutel abhängt, auch mehr Leute studieren. Heißt in meinen Augen aber nicht, dass früher alles besser war.

Und was wäre die Alternative zur Promotion und Studium? Ist ja nicht so als ob sich Otto Normal mit einer soliden Lehre die topbezahlten Berufe aussuchen könnte. Wenn sich dieser Otto Normal jetzt bei dir beschwert, dass er von seinem Friseurberuf kaum überleben kann, was würdest du dann zu ihm sagen? Dass er halt in der Schule besser hätte aufpassen sollen, damit er hätte studieren und promovieren können?

Das heißt natürlich nicht, dass ich es unterstützenswert finde auf ALG I oder II zu promovieren, sondern nur dass ich Phia zustimme: es ist prekär. Heute, wo dank einigermaßen fairen Bafög immerhin das Studieren selbst nicht mehr so prekär ist, ist es dafür halt die Promotion.
Green Goddess

Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von Green Goddess »

An irgendeiner Stelle ist die Diskussion aus meinem Verständnisbereich geglitten. Ich rekapituliere: TE hat (AL-)versicherungspflichtig gearbeitet, den Bestimmungen entsprechend einen Anspruch auf ALG I erworben und diesen Anspruch eingelöst, nachdem er arbeitslos geworden ist. Er hat eine neue Anstellung gefunden, nach meiner Lesart von "ca. 1 halbes Jahr" nicht nach Auslaufen des ALG I Bezugs, oder hat hier schon jmd von einer ALG I Bewilligung von "ca. <Dauer>" gehört? Er arbeitet wieder und promoviert daneben. Wo bitte findet irgendjmd einen Anhaltspunkt für "ALG abgreifen" oder "auf ALG promovieren"? Um die Absurdität klar zu machen, verschieben wir doch ALG I auf eine andere Pflichtversicherung, die ebenfalls nach dem versicherungstypischen Konzept der Risikoverteilung arbeitet: KFZ-Versicherung. Kommt irgendjmd auf die Idee folgendes abzusondern: "Oh tempora, oh mores! Da baut der Typ einen Unfall und greift nun die KFZ-Versicherung ab, um in aller Ruhe (und auf Kosten der Pflichtversichertengemeinschaft) weiter zu promovieren!"?
Einem obskuren Gerechtigkeitsgeühl folgend, vermisse ich den Hinweis, dass Promovenden doch bitte sehr von Beiträgen zur AL-Vers. befreit werden sollten, da ihnen nach dem "gesundem Elfenbeinturmbewohnerempfinden" im Falle einer Arbeitslosigkeit kein ALG-Abspruch zustehen dürfte. Bis dahin sollten wir bei dem Grundsatz "Anspruch aufgebaut und Bewilligungsgrundlagen erfüllt? OK, Gleichbehandlung!" bleiben.

In diesem Sinne
GG
Wierus
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Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von Wierus »

Agriwis hat geschrieben:Zusätzlich finde ich es ja immer ein bisschen heuchlerisch, wenn jemand der selber studiert/promoviert hat, das also selber wollte, sich darüber beschwert, dass es zu viele Studenten/Doktoranden gäbe und etliche davon vielleicht gar nicht studieren/promovieren „können“ (ich schätze du meinst intellektuell).
Das sehe ich ähnlich. Da wirkt wohl bei dem Einen oder Anderen ein altbekannter Mechanismus. Da ich niemandem zu nahe treten will, hier eine nette kleine Analogie: In der Frühneuzeit begann sich bekanntlich das "Bürgertum" herauszubilden - Nichtadlige, die den sozialen Aufstieg durch Positionen oder Reichtum schafften. Jedoch, einmal zu etwas Ansehen und Einfluss gelangt, unternahm diese Schicht so ziemlich alles, um sich nach unten abzuschließen, unüberwindbare Schranken aufzubauen. Eine kollektiv geteilte (sozial-)konservative Grundhaltung machte sich also in dieser Schicht breit.

Selbiges lässt sich auch in Sachen Bildungsabschlüsse beobachten. In Bayern zum Beispiel sind die Konservativen nicht etwa darum bemüht, dass möglichst alle Kinder auf dem höheren Schulniveau des Gymnasiums unterrichtet werden um mündige Bürger (und Wähler) zu sein, nein, im Gegenteil: sie sind angesichts steigender Schülerzahlen um das Ansehen des Gymnasiums als privilegiertem Schulabschluss "besorgt". Bildungspolitik, bei der es nicht um Menschen, sondern um Privilegien geht.

[sorry an den TE für diesen OT-Einwurf :blume: ]
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