Stipendium und ALG1

daherrdoggda
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Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von daherrdoggda »

Agriwis hat geschrieben: Zusätzlich finde ich es ja immer ein bisschen heuchlerisch, wenn jemand der selber studiert/promoviert hat, das also selber wollte, sich darüber beschwert, dass es zu viele Studenten/Doktoranden gäbe und etliche davon vielleicht gar nicht studieren/promovieren „können“ (ich schätze du meinst intellektuell). Mhm... vielleicht ist ja derjenige, der sich am meisten drüber beschwert, derjenige, der eigentlich „zu viel“ ist? Sollte nicht jeder, der selber studieren und sogar promovieren wollte, nachvollziehen können, wenn das auch andere wollen?
Wir leben halt nicht mehr vor 100 Jahren, wo nur Männer aus gutem Elternhause Zugang zu einer höheren Schulbildung hatten. Also völlig selbstverständlich, dass zu einer Zeit, wo die Unizulassung weder von Geschlecht, Hautfarbe und nur noch geringfügig vom elterlichen Geldbeutel abhängt, auch mehr Leute studieren. Heißt in meinen Augen aber nicht, dass früher alles besser war.
Dafuer wuerde ich gerne Danke sagen - leider gibt es diese Funktion wohl nicht mehr...?
praktikum
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Re: Stipendium und ALG1

Beitrag von praktikum »

Green Goddess hat geschrieben:An irgendeiner Stelle ist die Diskussion aus meinem Verständnisbereich geglitten. Ich rekapituliere: TE hat (AL-)versicherungspflichtig gearbeitet, den Bestimmungen entsprechend einen Anspruch auf ALG I erworben und diesen Anspruch eingelöst, nachdem er arbeitslos geworden ist.
Das ist kein Spielcasino oder eine Renditeprojekt und so ist das deutsche Steuersystem nicht gedacht. Die eingezahlten Mittel zweckentfremdet abzugreifen ist nicht Sinn der Sache. Vor allem nicht dann, wenn es sich um starke Personen in der Gesellschaft handelt.
Green Goddess hat geschrieben: Er hat eine neue Anstellung gefunden, nach meiner Lesart von "ca. 1 halbes Jahr" nicht nach Auslaufen des ALG I Bezugs, oder hat hier schon jmd von einer ALG I Bewilligung von "ca. <Dauer>" gehört?
Er hat vermutlich nur ca. 1 Jahr gearbeitet ("letztes Jahr") und bekam das ALG daher nur 6 Monate.
Green Goddess hat geschrieben: Um die Absurdität klar zu machen, verschieben wir doch ALG I auf eine andere Pflichtversicherung, die ebenfalls nach dem versicherungstypischen Konzept der Risikoverteilung arbeitet: KFZ-Versicherung. Kommt irgendjmd auf die Idee folgendes abzusondern: "Oh tempora, oh mores! Da baut der Typ einen Unfall und greift nun die KFZ-Versicherung ab, um in aller Ruhe (und auf Kosten der Pflichtversichertengemeinschaft) weiter zu promovieren!"?
Der Vergleich hinkt. Das Geld der Versicherung bekommt hier in erster Linie der Unfallgegner - das ist der Sinn dieser Versicherung - und Du musst im Endeffekt den Gesamtschaden durch erhöhte Beiträge wieder einfangen. Die AlV funktioniert dagegen nach dem Solidaritätsprinzip.
Green Goddess hat geschrieben: Einem obskuren Gerechtigkeitsgeühl folgend, vermisse ich den Hinweis, dass Promovenden doch bitte sehr von Beiträgen zur AL-Vers. befreit werden sollten, da ihnen nach dem "gesundem Elfenbeinturmbewohnerempfinden" im Falle einer Arbeitslosigkeit kein ALG-Abspruch zustehen dürfte. Bis dahin sollten wir bei dem Grundsatz "Anspruch aufgebaut und Bewilligungsgrundlagen erfüllt? OK, Gleichbehandlung!" bleiben.
Dieses Anspruchsdenken ... . Es ist nicht Sinn des ALG I, dass leistungsfähige Menschen ein paar Monate vom Arbeitsleben pausieren und sich mit dem ALG I + Stipendium einkuscheln, während nebenbei ein bisschen an der Thesis gearbeitet wird. Nur weil der TE dafür vermutlich nicht belangt wird, ist das noch lange nicht in Ordnung. Die Pointe bei der Sache hast Du noch gar nicht erkannt. Durch die Monate ohne Beschäftigung bekommt der TE einen ordentlichen Betrag von der Steuer zurück, weil das vorherige/neue Gehalte umgerechnet wird. In Wirklichkeit hatte der TE dank des steuerfreien Stipendiums aber keine Einbußen.
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