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Re: Strukturiertes Arbeiten

Verfasst: 27.11.2017, 13:03
von Autumlove
Im Strafrecht AT mit den allgemeinen Regeln (in meinem Fall der Schuld) sind auch Lehrbücher nicht verkehrt. Sie zitieren auch genügen Literatur und man kann sich einen komprimierten Überblick über die Thematik verschaffen. Sie sind zudem auch zitierfähig, weshalb man sie auch verwenden kann. Für die neuen, innovativen Ansätze und Gedankengänge sollte man meines Erachtens eh keine Literatur verwenden, sondern sich selbst hinsetzen und etwas erarbeiten. Allerdings kann für die Grundlagen eine Zitation des Lehrbuches auch nicht verkehrt sein. Es sollte zwar nicht ausschließlich daraus zitiert werden, aber wenn ich daran denke, dass bspw. Roxin seine eigenen Thesen, die er entwickelt hat, bspw. zur Tatherrschaftslehre, in seinem Lehrbuch breiter ausgeschrieben hat, als in einzelnen Beiträgen in Zeitschriften, Festschriften und anderem, erscheint es mir als leichtsinnig, von Beginn an, Lehrbücher abzulehnen :) Aber ich denke, dass kommt alleine auf das Thema an.

Re: Strukturiertes Arbeiten

Verfasst: 27.11.2017, 20:29
von caipirinha11085
Es stimmt, dass du dich am Ende selbst hinsetzen musst und etwas eigenes entwickeln musst - dafür kannst du aber nicht einfach ausblenden, was die Literatur in den Zeitschriften macht.. es ist vor allem auch gut, das zu beobachten, damit du siehst, ob jemand gerade an einem ähnlichen Thema dran sitzt wie du selbst.

Ja, an Roxin musste ich auch als erstes denken. ;)
In meinem Fachgebiet ist es so, dass die Lehrbücher schon beim Erscheinen in Teilen veraltet sind. Die Musik spielt sich in der Rechtsprechung und in Zeitschriften ab. Unser "Gott" (euer Roxin) hat seinen eigenen Kommentar und dementsprechend schaut man für gefestigtes Wissen in Kommentare. Faktisch gibt es aber sowieso noch kaum Dogmatik oder gefestigtes Wissen.

Lustig (wenn auch nicht unbedingt überraschend), wie sich das unterscheidet.

Re: Strukturiertes Arbeiten

Verfasst: 28.11.2017, 10:33
von Autumlove
Naja ich blende ja nichts aus :D Ich habe ja nie gesagt, dass ich nur in Lehrbücher reinschaue und Zeitschriften und Rechtsprechung links liegen lasse. Ich schaue einfach allumfassend. Jedes schriftlich niedergelegte Werk wird mal durchgeschaut, ob es nützliche Infos hat und wenn diese Infos auch nur in Literaturnachweisen oder Rechtsprechungsnachweisen endet und ich dogmatisch und rechtlich nichts aus dem Buch herausziehe. Finde man sollte einfach alles anschauen. Internetseiten wie LTO, Zeitonline etc, Kommentare, Lehrbücher, Zeitschriften, Onlinezeitschriften wie ZJS und ZIS und auch Rechtsprechung, Dissertationen und Radiobeiträge. Bei mir beschränkt sich mein Thema nicht nur auf das deutsche Recht. Ich muss das EU-Parlament im Auge behalten, weshalb ich auch dort immer mal wieder nach News schaue. Ich denke man sollte für alles offen sein und nicht direkt einen Stempel auf Lehrbücher setzen, nur weil es "Lehrbücher" sind. Um sich einzulesen in dogmatische Grundlagen oder eben auch zum finden von weiterführender oder spezieller Literatur ist es sehr gut.