Seite 1 von 1

Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse

Verfasst: 25.10.2017, 10:46
von Luisa
Hi,

in unserer Promotionsordnung steht "Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse". Geht das durch das Abiturzeugnis oder wie wird das handgehabt? Ich hatte Englisch und Spanisch.

LG

Re: Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse

Verfasst: 25.10.2017, 11:44
von flip
Also manchmal... woher sollen das denn ein anonymer Mensch hier Forum ohne weitere Hinweise wissen? :D

Entweder es steht auch in der Promotionsordnung (was ich jetzt mal glaube) oder es wird irgendjemand an der Fakultät wissen.

Re: Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse

Verfasst: 25.10.2017, 11:45
von Luisa
Ich frag ja nur, falls das jemand schon hinter sich hat :) sorry.

Re: Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse

Verfasst: 25.10.2017, 14:21
von Agriwis
Aber es ist halt an jeder Uni und dort noch mal in jedem Fach, unterschiedlich! Sofern du uns also keine Details zu Uni und Fach verrätst, weiß niemand ob er das schon hinter sich hat.
Mit Abi kann man normalerweise nur englisch bis höchstens B2 nachweisen, für mehr braucht man meist einen TOEFL Test o.ä..
Aber genaueres steht in deiner PO und zwar nur da! Es bringt dir doch nichts zu wissen, wie Mathe in München das handhabt, wenn du Geschichte in Berlin machen willst.