Bildrechte

Tesla

Bildrechte

Beitrag von Tesla »

Hallo Leute,

ich hatte vor kurzem meine Doktorprüfung und habe bestanden. Note hätte besser sein können. Dennoch: Durch ist durch.

Nun stellt sich mir gerade die Frage, wie ich mit zwei Abbildungen umgehe, die ich aus anderen Dissertationen / Artikeln habe. Ich habe diese natürlich ordnungsgemäß beschriftet und mit Quellenangabe versehen. Diese zwei Abbildungen zeigen technische Systeme, die ich mir als Vorbild genommen habe bzw. die ich im Rahmen der Dissertation optimiert habe. Die Abbildungen sind öffentlich zugänglich und wurden von mir unverändert übernommen. Ich komme aus dem Bereich des Maschinenbaus / Mechatronik.

Bei den von mir verwendeten Daten / Datenblättern von Firmen habe ich bereits schriftliche Zusagen, dass ich diese verwenden darf. Muss ich nun bei den Autoren der oben genannten Abbildungen um Erlaubnis bitten, um die Bilder verwenden zu dürfen?! Irgendwie werde ich aus diversen Artikeln / Blog-Einträgen und Foren-Einträgen einfach nicht schlau. Da ich online publizieren möchte, möchte ich mir bei der Sache sicher sein.

Gruß,

Tesla
oclock
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Re: Bildrechte

Beitrag von oclock »

Bin kein Rechtsexperte, daher von mir auch keine konkrete Aussage :-)

Aber schau Dir mal folgendes an:
https://drschwenke.de/wann-ist-ein-bild ... heckliste/
https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/ki ... bildzitat/

Hilft Dir das weiter?
Tesla

Re: Bildrechte

Beitrag von Tesla »

Hi,

den ersten Link kannte ich schon. Aber der zweite ist sehr gut. Ich deute es so: Wenn ich mich geistig mit dem Bild auseinandersetze und es nicht zu reinen Illustrationszwecken missbrauche und ich genau "dieses" Bild brauche, um meine Ausführungen zu belegen, dann fällt das Ganze unter das Zitierrecht.

Seht Ihr das auch so?

Gruß,
Tesla
Green Goddess

Re: Bildrechte

Beitrag von Green Goddess »

Ich sehe es genauso, aber ich weiss sehr wohl, dass sich ein "nur dann, wenn" nicht immer in ein "immer, wenn" bzw "genau dann, wenn" übersetzen lässt. Sich auf die Beiträge eines anonymen INet-Forums zu verlassen, halte ich nicht für zielführend.

Alle guten Lösungswünsche von hier!
Agriwis

Re: Bildrechte

Beitrag von Agriwis »

Bin ebenfalls kein Jurist, bin mir aber sehr sicher, dass einfach nur die Quellenangabe nicht reicht, sondern selbstverständlich die Autoren um Erlaubnis gefragt werden müssen. Du solltest ihnen dann auch erklären, dass du deine Diss (online) publizieren möchtest.
Und selbst wenn es nicht nötig wäre, nachfragen schadet zumindest nicht.
praktikum
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Re: Bildrechte

Beitrag von praktikum »

Du kannst im Prinzip eine Abbildung nachbauen und die Quelle der Idee bzw. des Originals angeben. Das macht etwas mehr Arbeit, erleichtert Dir aber die Verwendung in Zukunft.
oclock
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Re: Bildrechte

Beitrag von oclock »

Agriwis hat geschrieben:Bin ebenfalls kein Jurist, bin mir aber sehr sicher, dass einfach nur die Quellenangabe nicht reicht, sondern selbstverständlich die Autoren um Erlaubnis gefragt werden müssen.
Laut dem Uni-Ulm Link von weiter oben, muß man das gerade nicht, wenn es wissenschaftlichen Zwecken und nicht als schmückendes Beiwerk dient.

Zitat: "Bilder, Grafiken und Karten dürfen grundsätzlich nur dann zitiert werden, wenn man sich in der Arbeit auch geistig damit auseinander setzt (sog. Bildzitat). Das Verwenden zu reinen Illustrationszwecken ist nicht zulässig. Das bedeutet, dass zwischen Text und Bild ein innerer Bezug vorhanden sein muss (§51, Nr. 1 UrhG)."
Quelle: https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/ki ... bildzitat/
Und selbst wenn es nicht nötig wäre, nachfragen schadet zumindest nicht.
Das mag zwar stimmen, kann aber auch in sehr viel Arbeit ausarten, wenn viele Bilder zitiert werden, die Adressen der Urheber nicht oder erst nach langem Suchen gefunden werden, die Urheber nicht Antworten (wollen) etc. Außerdem genügt es evtl. nicht den Urheber zu fragen, sondern man muß auch noch die Verlage anschreiben, weil sie das Copyright besitzen. Diese Arbeit muß man sich jedoch machen, wenn man Bilder nur zu reinen Illustrationszwecken nutzen möchte.

Hier noch ein PDF der TUM, der auf diese Punkte eingeht:
https://www.spgm.mw.tum.de/fileadmin/w0 ... tfaden.pdf
Agriwis

Re: Bildrechte

Beitrag von Agriwis »

Ich würde auf jeden erstmal nachfragen.
Der TE schreibt, es geht um 2 Abbildungen (also nicht sehr viele) aus anderen Dissertation, so schwer sollte es also nicht sein, an die Kontaktdaten der beiden zu kommen. Außerdem würde ich es auch für nicht sehr wissenschaftlich halten eine wichtige Abbildung mal eben aus irgendeiner Internetseite zu kopieren, daher gehe ich also mal davon aus, dass dem TE die richtige Quelle bekannt ist und es keine einfache googlesuche war :wink: .
Wenn die dann nicht antworten, kann er sich immer noch Gedanken um das weitere Vorgehen machen: einfach so nehmen und hoffen, dass es keine Urheberrechte verletzt, die Abbildungen nachbauen oder sie draußen lassen. Das sind die einzigen Möglichkeiten die ich anschließend sehe, aber vorher würde ich erstmal nachfragen.

In Vorträgen, habe ich gelernt, darf man keine Bilder zitieren, wenn man den Vortrag einem größeren Publikum zugänglich machen möchte (also nicht nur dem Seminarraum). Wieso sollte das bei einem Text anders sein? Oder habe ich eine Falschinformation gelernt?
Tesla

Re: Bildrechte

Beitrag von Tesla »

Tja es ist schwierig. "Nachbauen" kann ich diese Abbildung nicht (CAD-Zeichnung). Und nein es ist keine google-Bildersuche. Die eine Abbildung ist aus einer Patentschrift. Die andere Abbildung ist aus einer Dissertation, die öffentlich über das Internet einsehbar ist.

Ich frage mich gerade, wie man überhaupt technischen Fortschritt dokumentieren soll, wenn man bei jeder Abbildung fragen muss. Außerdem ist ja schon ein gewisses Konkurrenzdenken dahinter. Die Antwort könnte ganz klar lauten: Nein ich möchte nicht, dass du mein Konzept analysiert und darstellst, wenn du auf die Stärken und Schwächen hinweist...

Sehr sehr schwierig...
Green Goddess

Re: Bildrechte

Beitrag von Green Goddess »

Tesla hat geschrieben:Tja es ist schwierig. ... Die eine Abbildung ist aus einer Patentschrift. ...
Sehr sehr schwierig...
Ja, sehr, sehr schwierig. Ich hadere mit dem Titel deines Threads, "Kann mal jmd für mich 'Patentschrift Zeichnung copyright' in google eingeben und die ersten 2-3 links anklicken?" wäre aus meiner Sicht passender. Zitat aus der FAQ auf der DPMA-Seite:
DPMA https://www.dpma.de/patent/faqs/index.html#a27 hat geschrieben:Darf ich ein Patentdokument (Text und Zeichnungen) für meine Studienarbeit oder Präsentationen auswerten, das heißt kopieren und/oder abschreiben? Gibt es ein Copyright auf das Patentdokument?

Patentdokumente (Offenlegungs-, Patent- und Gebrauchsmusterschriften) sind ab dem Zeitpunkt ihrer amtlichen Veröffentlichung durch § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom urheberrechtlichen Schutz ausgenommen. Allerdings müssen Sie bei einer Veröffentlichung die Quelle richtig zitieren. Die Pflicht zur Quellenangabe umfasst dabei die Nennung der Behörde und der Fundstelle. Ein Patentdokument zitieren Sie zum Beispiel wie folgt:

DE 27 03 353 A1 oder
DE 10 2005 051 128 B4.

Weitere Zitierbeispiele finden Sie in der Veröffentlichung DPMAinformativ Nr. 3 (IPIA). Sie dürfen den Text und den Titel sowie die Abbildungen und den Namen des Patentanmelders nicht verändern. (vgl. § 62 Abs. 1 S.1 und 2 i.V.m. § 39 UrhG: Änderungsverbot und § 63 Abs. 1 und 2 UrhG Quellenangabe).
(DPMA steht für "Deutsches Patent- und Markenamt", nur damit du nicht die fast unlösbare google-Suche danach starten musst Die sollten es wissen.)
*kopfschüttel*
PS
Genau genommen stehst du nun vor dem Problem, ob Studienarbeit und Diss im Sinne von §5 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes gleich zu behandeln sind, kannst ja einen neuen thread dazu öffnen.
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