Wohnsitz in Deutschland anmelden für "Arbeit" an einem Forschungsprojekt?

Gesperrt
lifes_great

Wohnsitz in Deutschland anmelden für "Arbeit" an einem Forschungsprojekt?

Beitrag von lifes_great »

Hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich unterwegs.

Ich hab da mal eine Frage und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...

Ich habe vor Kurzem in Deutschland bei einem Forschungsprojekt zu arbeiten begonnen. Ich komme aber aus Österreich (und möchte auch hier bleiben, also nur zu den Treffen mit meinem DV anreisen und die Hauptarbeit aber von zuhause aus machen)

Da das Forschungsprojekt allerdings eben in Deutschland ist, stellt sich die Uni-Verwaltung ein bisschen quer.
Jetzt habe ich gelesen, dass man sich nicht in Deutschland melden muss, wenn man nur 180 Tage (oder weniger) vor Ort ist.
Dies würde ja bei einer 50%-Stelle durchaus zutreffen. (Steuer-ID ist mittlerweile vorhanden)
Sprich, ich müsste mich nicht melden...

Gibt es hier Erfahrungsberichte/Meinungen?
Vielen Dank
Ich bin langsam wirklich verzweifelt weil mir anscheinend keiner helfen kann.
Zuletzt geändert von Sebastian am 27.05.2017, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Betreff für die Suche hoffentlich zutreffend ergänzt
Green Goddess

Re: Meldung?!

Beitrag von Green Goddess »

Sei doch so lieb und fülle meine Verständnislücken bzgl deines postings!

Welche Uni zickt und weshalb? Dass ein Forschungsprojekt im (offiziell) befreundeten Ausland angesiedelt ist, stellt nicht unbedingt einen Kausalzusammenhang her.
Wenn du einen zeitweisen Wohnsitz in DULA (diesem, unserem Land^^) nimmst, wirst du dich beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro/Gemeindeverwaltung/whatever melden müssen. Als EU-Ausländer bist du in der Hinsicht nicht besser gestellt als wir Eingeborenen. Es gibt in DULA eine allgemeine Meldefreist, unabhängig von Aufenthaltserlaubnis, die in dem Sinne vor einigen Jahren für EUler abgeschafft wurde. Nimmst du keinen Wohnsitz in D an (wie in deinem best case Szenario angedacht), so erübrigt sich die Anmeldung, du hast ja eine zustellfähige Adresse im Schengen-Raum. ;) War das deine Frage?
Die 180Tage-Reglung kenne ich nur aus steuerlichen Vorschriften/Schlupflochstopfungen, diesbezüglich wäre ein Steuerberater eine gute Anlaufstelle.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, welche seit den Nürnberger Rassegesetzen ausschliesslich Angehörigen entspr. Katalogberufe erlaubt ist, sondern eine vom Grundgesetz Art. 5 zugesicherte freie Meinungsäusserung, die nur auf eigene Gefahr und ohne jedwede Verantwortung der Schreiberin zu einer Entscheidungsfindung genutzt werden darf. ;)
JohnvanConnor

Re: Meldung?!

Beitrag von JohnvanConnor »

Ich bin langsam wirklich verzweifelt weil mir anscheinend keiner helfen kann.
Für viele deutsche Verwaltungsmenschen dürfte sich ein solches Szenario ungefähr so anhören, als ob Du ihnen von Paralleluniversen und Quantenmechanik sprechen würdest. Denn Arbeit heißt doch, sich eine bestimmte Zeit lang in einem bestimmten Gebäude aufzuhalten und dort auf Anweisung bestimmte Dinge zu tun! Ich würde mich auch an einen Steuerberater wenden. Die Meldepflicht ist sicher weniger ein Problem, aber vielleicht die Sozialversicherungspflicht. Ich denke, schlimmstenfalls brauchst Du irgendein Formular.
caipirinha11085
Beiträge: 272
Registriert: 29.03.2016, 16:19
Hat sich bedankt: 6 Mal
Danksagung erhalten: 19 Mal

Re: Meldung?!

Beitrag von caipirinha11085 »

Du musst dich anmelden, sobald du eine Wohnung in Deutschland beziehst. Es gibt eine Ausnahme für Aufenthalte bis zu sechs Monaten, allerdings, soweit ich weiß, nur, für Leute, die bereits im Inland gemeldet sind.
Beziehst du tatsächlich keine Wohnung in Deutschland,besteht mWn auch keine Meldepflicht.
Die zuständige Behörde wird dir das aber genau sagen können.

Es wäre tatsächlich praktisch zu wissen, in welchem Punkt sich die Uni-Verwaltung querstellt, um weiterhelfen zu können.
Sebastian
Admin
Beiträge: 1976
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 32 Mal
Danksagung erhalten: 53 Mal
Kontaktdaten:

Re: Wohnsitz in Deutschland anmelden für "Arbeit" an einem Forschungsprojekt?

Beitrag von Sebastian »

Anhaltspunkte für die melderechtlichen Fragen gibt es - inzwischen bundesweit einheitlich - im Bundesmeldegesetz.
Auch ich würde aber eher die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen für knifflig halten.
zombie777
Beiträge: 55
Registriert: 02.10.2014, 22:54
Status: schon länger fertig

Re: Wohnsitz in Deutschland anmelden für "Arbeit" an einem Forschungsprojekt?

Beitrag von zombie777 »

Ich bin nicht sicher, ob dir das hilft, meine Perspektive ist aber ein bisschen anders als die der Personen, die oben kommentiert haben.

Ich bin zurzeit bei einem ausländischen Unternehmen angestellt. Ich arbeite im internationalen Consulting, d.h. ich verbringe Wochen und Monate im Ausland, unter anderem in Deutschland, wo ich bei deutschen/ französischen/ spanischen, usw. Unternehmen vor Ort im Einsatz bin. Ich darf in D, glaube ich, 183 Tage in den letzten 365 Tagen verbringen, ohne hier Steuern zahlen zu müssen. Natürlich muss ich mich auch nicht anmelden, egal ob ich mich in Hotels oder Wohnungen aufhalte. Bin halt "entsandte Arbeitnehmerin". Diese Regelung gilt für die meisten europäischen Ländern, wobei das manchmal 183 Tage in den letzten 365 Tagen und manchmal 183 Tage im Steuerjahr sind.

Der Clou ist aber, dass ich bei dem ausländischen Unternehmen angestellt bin. Wenn das ein deutsches Unternehmen wäre, müsste ich hier angemeldet sein und Steuern zahlen, auch wenn ich nur 2 Monate hier wäre.
14. Apr 2017;14. Jul 2017;a;bis ich statistisch gesehen einen neuen Job finde.
Green Goddess

Re: Wohnsitz in Deutschland anmelden für "Arbeit" an einem Forschungsprojekt?

Beitrag von Green Goddess »

Mir erschliesst sich nicht wirklich, welche anderen Perspektiven du festgestellt haben willst. Die bisherigen Antworten bezogen sich auf "angemietete Wohnung", nicht auf "irgendwo aufhalten". Dass Hotels die temporäre Meldung für dich übernehmen, gehört zum "Service" und ist eingepreist. ;) Die Meldepflicht ist unabhängig von der Eigentümerstruktur oder -nationalität des Arbeitgebers, selbst ohne AG ändert sich nichts an selbiger.
Wo und ab wann Steuern anfallen, regeln wohl zwischenstaatliche Abkommen, sog. Doppelbesteuerungsabkommen, die eben diese Doppelbesteuerung vermeiden sollen. Im EU-Gebiet treten übergeordnete EU-Richtlinien, -Gesetze, -Verordnungen, etc an die Stelle bilateraler Verträge. Und auch hier wird ein Steuerberater belastbarere Aussagen treffen können als irgendein Forum. Ob ein Konstrukt, was bei böswilliger Lesart durch deinen Text impliziert werden könnte, dass 3mal 120Tage in Frankreich, Spanien, Deutschland bei Unternehmenssitz in einer Steueroase dich von jeglicher Steuerpflicht befreien würde, weil du ja in keinem Land über 180, (183) Tage kommst, wage ich zu bezweifeln. Aber ich habe auch nicht böswillig implizieren wollen, lediglich auf Gefahren deuten. ;) BTW ist 183 mehr als 1/2 Jahr, schon deshalb wage ich, die 183 zu bezweiflen (max. 182^^). Oh, die Unterscheidung zwischen Kalenderjahr und Steuerjahr ist kaum sinnvoll, sofern TE keine (bilanzpflichtige?) Kapitalgesellschaft ist. :lol: (Bei Stichtag 31.12. resp. 1.1. ist die Überdeckung von "die letzten 365 Tage" und "Steuerjahr" für Normalbürger extrem hoch.)
zombie777
Beiträge: 55
Registriert: 02.10.2014, 22:54
Status: schon länger fertig

Re: Wohnsitz in Deutschland anmelden für "Arbeit" an einem Forschungsprojekt?

Beitrag von zombie777 »

Green Goddess hat geschrieben:Mir erschliesst sich nicht wirklich, welche anderen Perspektiven du festgestellt haben willst. Die bisherigen Antworten bezogen sich auf "angemietete Wohnung", nicht auf "irgendwo aufhalten". Dass Hotels die temporäre Meldung für dich übernehmen, gehört zum "Service" und ist eingepreist. ;) Die Meldepflicht ist unabhängig von der Eigentümerstruktur oder -nationalität des Arbeitgebers, selbst ohne AG ändert sich nichts an selbiger.
Wo und ab wann Steuern anfallen, regeln wohl zwischenstaatliche Abkommen, sog. Doppelbesteuerungsabkommen, die eben diese Doppelbesteuerung vermeiden sollen. Im EU-Gebiet treten übergeordnete EU-Richtlinien, -Gesetze, -Verordnungen, etc an die Stelle bilateraler Verträge. Und auch hier wird ein Steuerberater belastbarere Aussagen treffen können als irgendein Forum. Ob ein Konstrukt, was bei böswilliger Lesart durch deinen Text impliziert werden könnte, dass 3mal 120Tage in Frankreich, Spanien, Deutschland bei Unternehmenssitz in einer Steueroase dich von jeglicher Steuerpflicht befreien würde, weil du ja in keinem Land über 180, (183) Tage kommst, wage ich zu bezweifeln. Aber ich habe auch nicht böswillig implizieren wollen, lediglich auf Gefahren deuten. ;) BTW ist 183 mehr als 1/2 Jahr, schon deshalb wage ich, die 183 zu bezweiflen (max. 182^^). Oh, die Unterscheidung zwischen Kalenderjahr und Steuerjahr ist kaum sinnvoll, sofern TE keine (bilanzpflichtige?) Kapitalgesellschaft ist. :lol: (Bei Stichtag 31.12. resp. 1.1. ist die Überdeckung von "die letzten 365 Tage" und "Steuerjahr" für Normalbürger extrem hoch.)
Mit ein bisschen Leseverständnis geht es auch?

Ich schreibe doch, dass es keine Rolle spielt, ob ich eine Wohnung miete oder im Hotel bleibe. Ich muss mich als entsandte Arbeitnehmerin, die ein paar Monate in Deutschland oder wo anders lebt, nicht anmelden. Und ja, es spielt sehr wohl eine Rolle, ob ich bei einem hiesigen Unternehmen oder bei einem ausländischen Unternehmen angestellt bin.

Und ja, theoretisch darf ich mit meinem Wohnsitz in einem anderen EU-Land (wie kommst du auf Steueroase? Die Fragestellerin wohnt in der EU, daher bezieht sich meine Antwort auf einen Wohnsitz in der EU) und mit Anstellung bei einer ausländischer Firma jährlich z.B. 120 Tage in Deutschland und 120 Tage in Frankreich arbeiten, ohne zusätzliche Steuern in DE oder FR zu zahlen. Voraussetzung: mein Lebensmittelpunkt bleibt im Ausland. Schon wieder, wie mit Steueroasen, redest du aber von theoretischen Situationen, die mit der Situation der Autorin und meiner nichts zu tun haben.

Bei 180 Tagen in DE und 180 in FR wäre es wahrscheinlich schwierig zu beweisen, dass der Lebensmittelpunkt im Ausland bleibt, wobei ich nicht weiß, wie Gerichte das dann interpretieren. 220 Tage im Jahr habe ich aber schon im Ausland, in verschiedenen Ländern, gearbeitet und nach meinen Steuerberatern war alles in Butter.

Ich weiß nicht ob das 182 oder 183 Tage sind, fand dazu widersprüchliche Info. Daher habe ich in meiner originellen Post von "glaube ich 183" Tagen geschrieben. Natürlich ist das für die Autorin entscheidend, ob das 182 oder 183 Tage sind, oder?

Ich habe nirgendwo vom Unterschied zwischen Kalenderjahr und Steuerjahr geschrieben, sondern vom Unterschied zwischen "183 Tagen in den letzten 365 Tagen" und "183 Tagen im Steuerjahr" (oder Kalenderjahr wenn du willst, in der Literatur schreibt man aber in diesem Kontext vom Steuerjahr). Und ja, das spielt manchmal eine Rolle, ob du die Zeit zwischen z.B. Mai 2016 und Mai 2017 berücksichtigen musst oder nur Jahr 2017. Das ist übrigens die Interpretation der Steuerspezialisten, die für meine Firma internationale Einsätze vorbereiten (vor allem EY).

Ich diskutiere gerne, tausche gerne Informationen aus und lerne auch gerne mal etwas Neues. Dein Schreibstil, Aussagen bewusst zu missverstehen, um sie ins Leserliche zu ziehen, finde ich aber sehr irritierend, was auch der Grund ist, warum ich diese Diskussion nicht fortsetzen werde.
14. Apr 2017;14. Jul 2017;a;bis ich statistisch gesehen einen neuen Job finde.
Green Goddess

Re: Wohnsitz in Deutschland anmelden für "Arbeit" an einem Forschungsprojekt?

Beitrag von Green Goddess »

zombie777 hat geschrieben:
Mit ein bisschen Leseverständnis geht es auch?

Ich schreibe doch, dass es keine Rolle spielt, ob ich eine Wohnung miete oder im Hotel bleibe. Genau dies hast du nicht geschrieben. Dein Text las sich so flüssig, dass ich dich als DeutschmuttersprachlerIn eingeschätzt hatte. Es gibt in der deutschen Sprache einen erheblichen Unterschied zwischen "sich in eine Wohnung aufhalten" und "eine Wohnung anmieten", nur als Info für evtl. zukünfitge Texte. Ich muss mich als entsandte Arbeitnehmerin, die ein paar Monate in Deutschland oder wo anders lebt, nicht anmelden. Wenn du dich mit Aussagen derart konträr zu Gesetzestexten stellst, solltest du auf belastbare Gesetzeskommentare oder Grundsatzurteile veweisen können, ansonsten stellst du dich leicht auf eine Stufe mit sog. Reichsbürgern, die vom Fortbestehen des Kaiserreichs überzeugt sind und daraus ableiten, gegenüber dem aus ihrer Sicht illegalen Administrationskonstrukt namens Bundesrepublik Deutschland nicht steuer- oder abgabenpflichtig zu sein. Und ja, es spielt sehr wohl eine Rolle, ob ich bei einem hiesigen Unternehmen oder bei einem ausländischen Unternehmen angestellt bin. Wo findest du im Meldegesetz auch nur den Hauch einer Begründung für diese Annahme?

[...]

Bei 180 Tagen in DE und 180 in FR wäre es wahrscheinlich schwierig zu beweisen, dass der Lebensmittelpunkt im Ausland bleibt, wobei ich nicht weiß, wie Gerichte das dann interpretieren. Wenn wir die 180 Tage als Grenze annehmen, dann obläge es unterhalb dieser "180" den Finanzbehörden, nachzuweisen, dass dein Wohnsitzmittelpunkt in D läge, jenseits der "180" hättest du den Schwarzen Peter. 220 Tage im Jahr habe ich aber schon im Ausland, in verschiedenen Ländern, gearbeitet und nach meinen Steuerberatern war alles in Butter.

Ich weiß nicht ob das 182 oder 183 Tage sind, fand dazu widersprüchliche Info. Daher habe ich in meiner originellen Post von "glaube ich 183" Tagen geschrieben. Natürlich ist das für die Autorin entscheidend, ob das 182 oder 183 Tage sind, oder? Vlt. ist meine Ironieerkennung zu früh angesprungen, aber ja, wenn die Grenze bei 182 liegt, macht es einen erheblichen Unterschied aus.

[..]

Dein Schreibstil, Aussagen bewusst zu missverstehen, um sie ins Leserliche zu ziehen, ... (Hervorhebung von mir) Danke, so krass hätte ich es gar nicht formulieren wollen. :lol:
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag